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Stadt der Zukunft gestalten! – Stadtumbau Ost und West als gesellschaftspolitische Aufgabe

Deutschland stirbt aus! – Geburtenrate in Deutschlandauf niedrigstem Stand! – Deutsche werden immer älter! – die Renten sind nicht mehr zu bezahlen! Dies sind nur einige Szenarien, die in den letzten Monatenimmer wieder diskutiert wurden. Wie lauten jedoch diekonkreten Fakten, Schlussfolgerungen und die Handlungsoptionen insbesondere für die Ver- und Entsorgungswirtschaft? Welche konkreten Maßnahmen sindim Bereich der technischen Infrastruktur erforderlich?

Demografische Entwicklung

Die Dimension der Entwicklung der Bevölkerung – unserer Kunden – und damit auch die Entwicklung der Städte zeigen allgemeine demografische Analysen für Deutschland. Unter ungünstigsten Verhältnissen wird die Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2050 auf rd. 67 Mio. Einwohner schrumpfen. Auch unter optimistischen Annahmen ist ein Zuwachs der Bevölkerungszahl nicht zu erwarten (Bild 1). Dies bedeutet, dass der Ver- und Entsorgungsmarkt in Zukunft von rückläufigen Tendenzen geprägt sein wird. Auch die Altersstruktur ändert sich in den nächsten Jahrzehnten dramatisch. Dadurch wird sich das Einkommen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit undder Pro-Kopf-Verbrauch ebenfalls verringern (Tafel 1). Als weiteren Effekt müssen die unterschiedlichen Wanderungsbewegungen in den verschiedenen Regionen Deutschlands berücksichtigt werden. Diese führen zu schrumpfenden, stagnierenden und wachsenden Regionen. Ein Ungleichgewicht der Lebens-und Versorgungsverhältnisse wird die Folge sein. Demografische Entwicklungen lassen sich sehr genau mit Abweichungen im Promille-Bereich auf 30 bis 50 Jahre im Voraus angeben. Viele Indikatoren deutenbereits heute auf die oben dargestellten Entwicklungen hin (z. B. Geburtenraten, Wanderungsbewegungen). Das Ausmaß der künftigen Entwicklungen ist somit hinlänglich bekannt. Bund, Länder und Kommunen haben nun die Pflicht, auf diese Entwicklungen bereits jetzt zu reagieren und frühzeitig unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten optimierte Rahmenbedingungen zu schaffen. Ver- und Entsorgungsunternehmen sind aufgefordert, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und frühzeitig innovative Maßnahmen einzuleiten.

Stadtumbau Ost

Der bereits vielerorts entstandene Wohnungsleerstand infolge von demografischer Entwicklung und Abwanderungen stellt eine der größten Herausforderungen in der Stadtentwicklungspolitik dar. Mit den Bund-Länder-Programmen »Stadtumbau Ost« und »Stadtumbau West« (ab dem Jahr 2004) gestaltet die Bundesregierung im Rahmen der Städtebauförderung aktivdiesen Strukturwandel. Mit diesen Förderprogrammen wird der Rückbau leerstehender Wohnungen – meist Plattenbauten – und die Aufwertungder Innenstädte durch städtebauliche Maßnahmengefördert. Innerhalb des aktuellen Programms »StadtumbauOst« (2002 bis 2009) werden Mittel in Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt – eine Mrd. Euro davon an Bundesmitteln. Damit sollen rd. 350000 der über 1,2 Mio. leerstehenden Wohneinheiten abgerissen und Maßnahmen zur Aufwertung von Stadtquartieren durchgeführt werden. Abriss und Aufwertung werden bei der Zuteilung der Mittel dabei in einem Verhältnis von 60:40 berücksichtigt (Bild 2). Bislang wurden über 112000 Wohneinheiten abgerissen. Genehmigungen für weitere rd. 80000 Wohneinheiten liegen vor (Tafel 2). Mit den zurzeit geplanten Rückbaumaßnahmen wird die heutige Leerstandsquote in etwa gehalten, jedoch nicht reduziert. Bis zum Jahr 2020 werden rd. 50 % der »Wohnplatten« abgerissen sein. Da Fernwärmeversorgung überwiegend im Plattenwohnbau erfolgt, wird die Fernwärme neben Wasser und Abwasserauch die höchsten Lasten aller Versorgungssparten bei diesen Entwicklungen zu tragen haben. Eine effiziente Berücksichtigung in den staatlichen Programmen und bei den Rahmenbedingungen war allerdings bisher nicht gegeben. Die zu diesem Thema im März 2005 in Leipzig durchgeführte Konferenz von AGFW, VKU und dem Deutschem Städtetag (DST) erdeutlichte diese Problematik. Als wesentlichstes Kriterium wurde die mangelnde Einbeziehung der Versorgungsunternehmen in den Planungsprozess im Rahmen des Wohnplattenrückbaus bemängelt. Dies führe zu erheblichen Mehraufwendungen für die Versorger sowie zu negativen volkswirtschaftlichen Effekten. Dabei sind die folgenden Hauptkostenblöcke zu nennen:

• Abrisskosten und Baufeldfreimachung,
• Umverlegung und Weiterversorgung Dritter,
• Anpassung der Versorgungsinfrastruktur von Netzen und Erzeugungsanlagen.

Technisch und betriebswirtschaftlich optimierte Anpassung der Infrastruktur

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen folgte den Argumenten der Ver- und Entsorgungswirtschaft und hat im Juni 2005 das Forschungsprojekt »Anpassung der technischen Infrastruktur – Erkenntnisstand, Bewertung und offene Fragen« ausgeschrieben. Ziel des Forschungsvorhabens war es, durch die Auswertung vorhandener Studien Schlussfolgerungen für eine technisch und betriebswirtschaftlich optimierte Anpassung der Infrastruktur im Rahmen des Stadtumbau Ost zu ziehen.

 Dabei standen folgende Fragestellungen im Mittelpunkt der Betrachtungen:

  • Wie können die Abstimmungsprozesse in den Kommunen grundsätzlich verbessert werden, damit unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten (d. h. auch der Ver- und Entsorgungswirtschaft) die Kosten minimiert werden?
  • Welche Rolle spielt das städtebauliche Entwicklungskonzept in diesem Zusammenhang?
  • Gibt es Möglichkeiten, die Interessen der leitungsgebundenen Infrastrukturunternehmen auch rechtlich verbindlich zu berücksichtigen?
  • Sollte die Rückbauförderung so gestaltet sein, dass eine Vergabe der Mittel für den Stadtumbau nur an Wohnungsunternehmen erfolgt, die ihr Rückbaukonzept mit dem Ver- und Entsorger abgestimmt haben?

In dem Forschungsprojekt wurden die Sparten Fernwärme, Wasser und Abwasser berücksichtigt. Mit deren Durchführung wurde Prof. Dr.-Ing. Koziol, BTU Cottbus (Lehrstuhl Stadttechnik), beauftragt. Die Ergebnisse liegen seit März 2006 vor und wurden entsprechend berücksichtigt.

Positionierung der AGFW

Der neu gegründete AGFW/VKU-Arbeitskreis »Stadtumbau Ost« begleitete intensiv auf Wunsch des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (vertreten durch das Bundesamt für Bauwesenund Raumordnung) das Forschungsprojekt. In diesem Expertenteam sind Vertreter aller ostdeutschen Regionen und aus Versorgungsunternehmen aller Größenordnungen beteiligt. Der AGFW war und ist dabei in enger Abstimmung mit dem VKU tätig und bearbeitet als Fachverband für Wärme und Heizkraftwirtschaft die Themen Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung.

Folgende Strategie wurde und wird dabei verfolgt:

  • enge Zusammenarbeit mit den wesentlichen Verbänden (VKU, BGW, Verbände der Wohnungswirtschaft),
  • Erarbeitung von Basismaterialien und Studien,
  • Lobbying auf Bundes- und Landesebene,
  • Aufklärungsmaßnahmen zur Sensibilisierung derStädtebauer und -planer für den Bereich der technischen Infrastruktur,
  • Klärung kaufmännischer, technischer und rechtlicher Fragen,
  • Generierung und Gestaltung von Fördertatbeständen.

Dabei stehen folgende Prämissen im Vordergrund der Aktivitäten:

  • die »Stadt der Zukunft« für die Bewohner attraktiv und lebenswert zu gestalten,
  • die zwingende Einbeziehung der Versorgungskonzepte als Teil der technischen Infrastruktur in den Prozess
    »Stadt der Zukunft«, unter Berücksichtigung der kostengünstigsten und volkswirtschaftlich optimierten Lösung,
  • ressortübergreifendes politisches Handelnund Zusammenspiel auf Bundes-, Landes-und kommunaler Ebene,
  • aktive Zukunftsgestaltung durch die Versorgungswirtschaft.

Erhöhung der Mittel für die Anpassung dersozialen und technischen Infrastruktur

Die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung formulierte Absicht, das Förderprogramm »Stadtumbau Ost« auf höherem Niveau fortzusetzen, nimmt bereits heute konkrete Formen an. Bundesminister Wolfgang Tiefensee und Staatssekretär Dr. Lütke Daldrup bestätigten auf dem Stadtumbau-Kongress in Magdeburg und dem Parlamentarischen Abend von AGFW/VKU in Berlin Anfang 2006 die Erhöhung der vorhandenen Mittel um rd. 30 Mio. Euro für die Anpassung der sozialen und technischen Infrastruktur. Rund 20 Mio. Euro jährlich sollen dabei nach Vorstellung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBSt) für die Rückführung der leitungsgebundenen Infrastruktur (hauptsächlich Fernwärme, Wasser, Abwasser) zur Verfügung gestellt werden.
Die AGFW-/VKU-Gremien sind aktiv in die weiteren Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene eingebunden. Das Gutachten von Prof. Dr.-Ing. Koziol hat sicherlich maßgeblich zu der Entscheidung des Bundesbauministeriums beigetragen, einen eigenständigen Fördertatbestand für die »Rückführung der technischen Infrastruktur« zu schaffen.

Die wesentlichen langfristigen Konsequenzen aus den vorliegenden Ergebnissen sind dabei, dass:

  • die Qualität der Versorgung nicht flächendeckendgleich bleiben kann. Dies führt zu alternativen Tarifmodellen und ungleichen Preisen sowie einer differenzierten Versorgungstechnologie.
  • Ganzheitliche Entwicklungskonzepte für die städtische Infrastruktur notwendig sind.
  • Die tatsächliche demografische Bevölkerungsentwicklung bei Sanierungen und Neuanschlüssen berücksichtigt werden muss.
  • Die Investitionen in die Infrastruktur im Stadtumbauunter hoher Unsicherheit (Prognosen) stehen. Dies kann möglicherweise zu Kostensteigerungen auch bei der Neuauslegung von Systemen führen.
  • Dezentrale Ver- und Entsorgungslösungen noch mehr im Mittelpunkt stehen werden. Auch die Fernwärmeversorgung ist dabei aufgefordert, sich aktiv einzubringen und die notwendigen Umsetzungen mitzugestalten. Denn die heute bereits abzusehenden Konsequenzen werden in den nächsten 15 bis 20 Jahren zu gravierenden Veränderungen im Ver- und Entsorgungsbereich führen. Rechtzeitige Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Daten und das Zusammenspiel aller Beteilligten reduzieren die Unsicherheiten und geben einen verbesserten langfristigen Planungshorizont.

Leitungsrechte im Spannungsfeld des Wohngebäuderückbaus

Aufgrund des Wohnungsleerstandes und des Rückbaus von Gebäudekomplexen ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen. Diese sind unter anderem die Probleme

  • der Kündigungsmöglichkeit von Versorgungsverträgen,
  • der Duldungspflicht für Leitungen auf Grundstücken und im Gebäude,
  • der Auslegung des Begriffs »Unzumutbarkeit« in § 8 Abs. 4 der AVB,
  • der Kostentragungspflicht bei Beendigung des Versorgungsvertrages und beim Rückbau der Hausanschlussleitung.

Kündigung von Versorgungsverträgen
Aufgrund der Regelungen in §32 Abs. 1 AVB FernwärmeV kommt eine außerordentliche Kündigung von Versorgungsverträgen nur unter dem Gesichtspunkt der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bzw. dem Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in Betracht. Die Wohnungswirtschaft vertritt häufig jedoch die Meinung, dass jeweils eine Einzelfallbetrachtung notwendig sei. Als Beispiel wird dabei häufig das Verschulden eines Dritten (z. B. Kommune) bei der Entstehung von Leerstand angeführt, welches nicht mehr in den Risikobereich der Wohnungswirtschaft falle. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen AGFW, VKU und Vertretern der Wohnungswirtschaft einigte man sich darauf, dass im Regelfall eine außerordentliche Kündigung, welche allein auf die Tatsache des Leerstandes des Gebäudes und des daraufhin geplanten Abrisses abstellt, im Bereich der Fernwärmeversorgung nach den gesetzlichen Regelungen nicht möglich ist. Grund hierfür ist, dass die Verwendbarkeit der Leistung der Energieversorger und damit auch die Umlegbarkeit der entstehenden Kosten bzgl. der Endabnehmer (Mieter) in den Risikobereich des Vermieters und damit des Kündigenden fällt. Dies schließt jedoch nicht aus, dass in Ausnahmefällen aufgrund anderer Faktoren eine entsprechende Kündigung möglich sein könnte.

Duldungspflicht für Leitungen auf Grundstückenund im Gebäude
Im Gegensatz zu anderen leitungsgebundenen Medien ist für die Fernwärmeversorgung in § 8 Abs. 1 AVBFernwärmeV geregelt, dass eine Duldungspflicht für Leitungen auf dem Grundstück und im Gebäude besteht. Dies ist mit dem hohen technischen Leitungsaufwand bei der Fernwärmeversorgung begründet.

Auslegung des Begriffs »Unzumutbarkeit«
In § 8 Abs. 4 der AVBFernwärmeV ist festgelegt, dass der Grundstückseigentümer eine das Grundstück tangierende Durchgangsleitung der örtlichen Versorgung noch 5 Jahre nach Beendigung des Versorgungsvertrages dulden muss, es sei denn, dass es ihm nicht zugemutet werden kann. Die Wohnungswirtschaft nahm eine Unzumutbarkeit in ihrer bisherigen Argumentation bereits dann an, wenn ein Wohnobjekt zum Abriss vorgesehen ist, also eine entsprechende Abrissgenehmigung bereits erteilt wurde. Dagegen besteht die Möglichkeit, Leitungssammelkanäle verkehrssicher im Boden zu belassen. Insbesondere vor dem Hintergrund der langfristigen Nutzungsbeschränkung der Abrissgrundstücke aufgrund der Fördervoraussetzungen im Programm Stadtumbau Ost ist eine sofortige Umverlegung bei weitergenutzten Leitungen nicht zu begründen. Der AGFW und der VKU haben mit Vertretern der Wohnungswirtschaft vereinbart, dass zur Frage der Auslegung des Begriffs der Unzumutbarkeit es keine allgemeinen Regelungen geben kann, sondern dies immer eine Tatfrage ist. Eine Entfernung muss nach der Interessenabwägung dann erfolgen, wenn die Leitungen nicht mehr erhalten werden können. Andererseits spielen auch praktische und wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle, beispielsweise die technische Machbarkeit und die  finanziellen Belastungen.

Kostentragungspflicht beim Rückbau der Hausanschlussleitung
Ein wesentlicher Streitpunkt zwischen Versorger und Wohnungswirtschaft ist die Kostentragungspflicht bei Beendigung des Versorgungsvertrages und beim Rückbau der Hausanschlussleitung. Das sächsische Staatsministerium des Innern ist der Auffassung, dass der Versorger die Kosten für den Rückbau bei Beendigung desVertragsverhältnisses (Erlöschung der Duldungspflicht) zu tragen hat. So wurde mit der Wohnungswirtschaft vereinbart, dass im Falle der endgültigen Auflösung der vertraglichen Bindung zwischen den Parteien und damit auch dem endgültigen Wegfall der Duldungspflicht bezüglich der Anschlussleitung der Eigentümer (im Regelfall das Versorgungsunternehmen) verpflichtet ist, diese Anschlüsse zu beseitigen. Die Kosten hat dabei im Regelfall ebenfalls der Eigentümer zu tragen.

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