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Europäische Union (EU)

Die EU ist ein aus 27 Staaten bestehender Staatenverbund. Sie basiert auf dem Vertrag von Maastricht (1992), welcher die Dachkonstruktion der drei Säulen der EU - EG, GASP und PJZS - bildet. Bestandteil des Vertragswerks ist zudem die Charta der Grundrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Europäische Gemeinschaft (EG)

Die wichtigste der drei Säulen der EU, beinhaltet unter anderem die Verträge zur Zusammenarbeit in  Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie Kernenergiefragen. Die EG bzw. der Vertrag der Europäischen Gemeinschaft gilt als Grundlage der Europäischen Union

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Als zweite Säule der EU im Vertrag von Maastricht errichtet. Die GASP definiert einen Rahmen für die Zusammenarbeit der EU-Staaten in der Außen- und Sicherheitspolitik. Abzugrenzen ist hier die gemeinsame Handels- und Entwicklungspolitik, welche zur ersten Säule (EG) gehört.

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (PJZS)

Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wird als die dritte Säule der EU bezeichnet.

Europäischer Rat

Gremium, das aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem amtierenden Kommissionspräsidenten besteht. Der Europäische Rat ist formell kein offizielles Organ der EU, dennoch hat er Richtlinienkompetenz und soll für die erforderlichen Impulse zur Weiterntwicklung der EU sorgen.

Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Ist die oberste Entscheidungsinstanz der Europäischen Union. Er tritt auf Ministerebene zusammen und tagt in neun verschiedenen Zusammensetzungen, entsprechend der jeweiligen Bereiche (z.B.: Finanzminister, Umweltminister, usw.). Der Rat hat, gemeinsam mit dem Parlament, Rechts- und Haushaltsbefugnisse. Außerdem werden im Rat Entscheidungen zur GASP sowie zur Wirtschaftspolitik getroffen.

Europäische Kommission

Besteht aus vom Europäischen Rat vorgeschlagenen und ernannten Kommissaren. Diese müssen vom  Europäischen Parlament bestätigt werden. Den Kommissaren untersteht ein Apparat von mehreren tausend Kommissionsbeamten. Initiativen zu Richtlinien gehen von der Kommission aus.

Europäisches Parlament 

Gewählt durch die Wahlberechtigten der Mitgliedsstaaten der EU. Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre direkt gewählt. Durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens 2007 gibt es nun 785 Abgeordnete. Zur nächsten Legislaturperiode werden es maximal 736 sein.
Das Parlament teilt sich die Gesetzgebende Gewalt in den meisten Fällen mit dem Europäischen Rat. Es übt zudem die demokratische Kontrolle über alle Organe der EU aus und fungiert als Haushaltsbehörde. Letztere Aufgabe teilt es sich mit dem Rat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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