Der BGH hat mit Urteil vom 27.6.2007 klargestellt, dass der Mieter die Kosten der Umstellung auf Fernwärme zu tragen hat, wenn der Mietvertrag auf Anl. 3 der II. Berechnungsverordnung verweist.
Dazu auch LG Chemnitz, Urteil vom 1.11.1999, 12 S 2013/99
Nacheichung von Wärmezählern
Umlage von Betriebskosten gemäß § 556 BGB
BGH, Urteil vom 16. April 2008, VIII ZR 75/07
Zur Abrechnung von Wasserkosten gegenüber einem einzelnen Mieter, der nach erfolgtem Einbau von Einzelwasserzählern keinen direkten Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen hat.