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Europäische Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen in nationales Recht gewinnt angesichts der ambitionierten deutschen Klimaziele zunehmend an Bedeutung.
Erklärtes Ziel der Richtlinie ist es, 9 % des Endenergieverbrauchs über alle Sektoren und Energieträger bis 2016 einzusparen. Der Richtwert von 9 % entspricht dabei rd. 200 TWh und ist als Verpflichtung für die Energie verteilenden Unternehmen  (Strom, Wärme, Öl, Gas) zu verstehen. Diese sollen entsprechende Maßnahmen ergreifen und/oder den Staat bzw. Verbraucher unterstützen. 
Die Bundesregierung legt dabei den Rahmen fest. Sie muss sicherstellen, dass wettbewerbsorientierte Dienstleistungsangebote vorliegen und/oder Energieeffizienzmaßnahmen von unabhängigen Dritten angeboten und/oder Energieeinsparfonds eingerichtet werden.
Ein erster Schritt zur Umsetzung der Richtlinie ist die Einführung eines Energieeffizienz-Aktionsplans (EEAP) noch in 2007, der das Einsparpotenzial und die -maßnahmen für Deutschland festlegt. Die eigentliche Umsetzung in ein deutsches Gesetz ist für den Sommer 2008 geplant.

Richtlinie 2006/32/ED des Europäischen Parlament und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/ EWG des Rates (Test von Bedeutung für den EWR)

 

Energieeffizienz - Aktionsplan

Energieeffizienz–Aktionsplan liegt vor – KWK und Fernwärme (bisher) nicht betroffen

Der Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) für Deutschland ist Ende September durch das zuständige Ministerium, das BMWi, veröffentlicht worden. Damit ist die Bundesregierung ihrer Verpflichtung im Rahmen der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie nachgekommen.

Der Plan beinhaltet zunächst keine großen Überraschungen für die Energiewirtschaft, d. h. die befürchteten Belastungen sind weitestgehend ausgeblieben – von der (Wärme-) Zählerfrage einmal abgesehen.

Der EEAP ist in punkto Einsparpotenziale und zu treffenden Maßnahmen detaillierter als gedacht und die Early Actions sollen einen wesentlichen Beitrag zur Zielerfüllung beitragen. Demgegenüber stehen Unsicherheiten bzgl. der richtigen Kalkulation der Einsparpotenziale, der Anerkennung der Early Actions (in Höhe v. 45 %), dem Stromfaktor (ob 1,0 oder 2,5 wurde nicht festgelegt) und des Monitorings bzw. der Evaluierung der umzusetzenden Maßnahmen durch das BMWi.

Die Weichen sind mit dem vorliegenden Plan gestellt, eine weitere  Konkretisierung wird jetzt „häppchenweise“ erfolgen, d. h. die EU-Kommission muss dem deutschen Plan erst einmal zustimmen und dann ist da noch die eigentliche Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht im Mai 2008, d. h. es gibt noch genügend Spielraum für Korrekturen und die stärkere Einbindung der Energiewirtschaft.

EEAP (Stand 27.09.2007)
Pressemitteilung des BMWi zum EEAP
AGFW-Kommentar zum EEAP

 

Energieeffizienz - Gesetz

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