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Primärenergiefaktoren

Die Energieeinsparverordnung 2009 trat am 1.10.2009 in Kraft. Sie begrenzt den Jahresprimärenergiebedarf von Gebäuden.
Zur Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs von Fernwärme versorgten Gebäuden muss der Primärenergiefaktor der
Fernwärme bekannt sein. Dafür gelten die Vornormen DIN V 4701-10:2003-08 und DIN V 18599-1:2007-02. Der AGFW hat
als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu diesen Vornormen das Arbeitsblatt FW 309-1 überarbeitet, das die
Bilanzierungsregeln zur Ermittlung der spezifischen Primärenergiefaktoren von konkreten Wärmeversorgungssystemen
zur Verfügung stellt. Über den nach FW 309-1 ermittelten Primärenergiefaktor kann eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Ausstellungsberechtigung, Geltungsdauer und das Verfahren zur Aufnahme in die Liste der fP-Bescheinigungen nach FW 309-1
werden in der Geschäftsordnung zum Arbeitsblatt festgelegt.

Weitere Details und Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in einem Fachartikel,
der hier als pdf-Datei zum download zur Verfügung steht.

Download Arbeitsblatt FW 309 Teil1

Das Arbeitsblatt FW309-1 und die dazugehörende Geschäftsordnung stehen hier
als pdf-Datei zum download zur Verfügung.

Die Bescheinigung über die energetische Bewertung der Fernwärme nach FW 309-1 darf nur von einem „fP-Gutachter FW 609“
ausgestellt werden, der die Prüfung nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 609 bestanden und eine gültige Prüfbescheinigung hat.
Prüfungsvoraussetzung nach Abschnitt 2.6 der FW 609 ist ein abgeschlossenes Studium im Ingenieurwesen oder einer verwandten
technisch-physikalischen Fachrichtung und eine mindestens dreijährige Tätigkeit in Unternehmen der Fernwärmeversorgung,
planenden oder beratenden Institutionen oder technischen Hochschulen. Der/die zu prüfende Person muss zum Zeitpunkt der
Anmeldung zur Prüfung in einem Versorgungsunternehmen, einer planenden oder beratenden Institution oder einer technischen
Hochschule ständig beschäftigt und mit Planung, Bau, Betrieb oder wissenschaftlicher Analyse von Fernwärmetransportanlagen
und / oder Fernwärmeerzeugungsanlagen befasst sein.

Der AGFW führt die nächste Prüfung am 6. Oktober 2010 in Mannheim durch. Vor der Prüfung bietet der AGFW ein vorbereitendes
Seminar an, das die prüfungsrelevanten Inhalte vertieft. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Die Gutachter sind der „Liste der fP-Gutachter FW 609“ zu entnehmen.

Am 20. Mai erschien in der Fachzeitschrift GEB Gebäudeenergieberater ein Artikel zu diesem Thema von RA Werner Dorß,
der viele Thesen, Behauptungen und Unterstellungen enthält. Der AGFW hat dazu eine Stellungnahme verfasst,
die hier als pdf-Datei zur Verfügung steht.

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