Die Energieeinsparverordnung 2009 trat am 1.10.2009 in Kraft. Sie begrenzt den Jahresprimärenergiebedarf von Gebäuden. Zur Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs von Fernwärme versorgten Gebäuden muss der Primärenergiefaktor der Fernwärme bekannt sein. Der AGFW hat als Anwendungs- und Auslegungshilfe das Arbeitsblatt FW 309-1 überarbeitet, das die Bilanzierungsregeln zur Ermittlung der spezifischen Primärenergiefaktoren von konkreten Wärmeversorgungssystemen zur Verfügung stellt. Über diesen Primärenergiefaktor kann eine Bescheinigung ausgestellt werden. Ausstellungsberechtigung, Geltungsdauer und das Verfahren zur Aufnahme in die Liste der fP-Bescheinigungen nach FW 309-1 werden in der Geschäftsordnung zum Arbeitsblatt festgelegt.
Download: Das Arbeitsblatt FW309-1 und die dazugehörende Geschäftsordnung stehen hier als pdf-Datei zum download zur Verfügung.
Die Bescheinigung über die energetische Bewertung der Fernwärme nach FW 309-1 darf nur von einem „fP-Gutachter FW 609“ ausgestellt werden, der die Prüfung nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 609 bestanden und eine gültige Prüfbescheinigung hat. Der AGFW führte diese Prüfung in den ersten beiden Februarwochen 2010 in Hamburg, Dresden und Frankfurt am Main durch.
Die geprüften Gutachter sind der „Liste der fP-Gutachter FW 609“ zu entnehmen.