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Die sprunghafte Verteuerung der Primärenergie auf dem Weltmarkt im Jahre 1973 und in den Folgejahren war Anlass zu der Überlegung, die vorhandenen Energien aus volkswirtschaftlichen Gründen sparsamer zu verwenden. Die notwendige Beschränkung des Energieverbrauchs wird insbesondere durch die Energieeinsparverordnung geregelt. Bis dahin war es für Gebäudeeigentümer und Versorgungsunternehmen möglich, Heizwärme mit den einzelnen Nutzern pauschal oder nach festen Maßstäben abzurechnen, z. B. entsprechend der Wohnfläche. Nunmehr ist die Erfassung und Verteilung der anteiligen Kosten des einzelnen Nutzers für Wärme und Wassererwärmung durch die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in der Fassung vom 19. Januar 1989 und durch die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Wassererwärmungskosten (HeizkostenV) in der Fassung vom 20. Januar 1989 vorgeschrieben. Als Geräte kommen dafür vor allem Heizkostenverteiler bei der Raumheizung und Warmwasserzähler bei der Wassererwärmung zur Verwendung. Die überwiegend anzutreffende vertikale Heizwasserverteilung innerhalb der Gebäude lässt zudem in der Regel die Wärmemessung mit Zählern pro Wohnung ohne zusätzlichen erheblichen Investitionsaufwand gar nicht zu. So entschieden sich die Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) vorzugsweise für die Abrechnung mit dem Gebäudeeigentümer. Allerdings interessieren sich zunehmend mehr FVU für die Abrechnung der Heizkosten mit dem einzelnen Nutzer. Das ist zweifellos als Bemühen um eine verbesserte Kundendienstleistung zu werten. Dem kommt entgegen, dass die Mehrzahl der Versorgungsunternehmen als Verbundunternehmen das Instrumentarium und Know-how für die Einzelabrechnung bereits besitzen. Dieser Hinweis wendet sich sowohl an den Anwender als auch sonstige Interessierte der Einzelabrechnung im Fernwärmebereich. Besonderheiten dieser Abrechnungsverfahren werden hervorgehoben und erläutert, Prämissen und Rahmenbedingungen für die Vertrags- und Preisgestaltung und die Gestaltung des technischen Umfeldes vorgegeben, der zweckmäßige Umgang mit den notwendigen Daten erläutert und Empfehlungen zu Beratung und Information gegeben. |