Verhaltensgrundregeln für Contractoren
(freiwillige Selbstverpflichtung)
Der Fachausschuss Contracting hat folgende Verhaltensgrundregeln für AGFW-Contractoren beschlossen:
- Verwendung unmissverständlicher Formulierungen und Definitionen (wie z.B. im Contracting-Leitfaden dargestellt) in Angebot und Vertrag
- Einhaltung der im Angebot gemachten Zusagen über Technik und Betriebswirtschaft
- Einhaltung rechtlicher Normen und Gesetze (z.B. AVB FernwärmeV, Vergaberecht)
- transparente Darstellung der Preisregelungen und Preisgleitungen
- Einhaltung allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. nach dem Regelwerk der AGFW)
- Nachweis über die Qualifikation des Contractors durch regelmäßige Weiterbildung
Die aufgeführten Unternehmen haben die Regeln anerkannt und den Nachweis ihrer Qualifikation erbracht.