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Der AGFW-Bereich "Recht und Europa" ist das einzige Kompetenzzentrum, das als der Pfadfinder, der jenseits von Bedenkenträgerei dem Recht und der Brüsseler Politik vertieft auf den Grund geht und Wege für unsere Vorhaben durch den Bürokratie- und Paragrafendschungel aufzeigt sowie einen nachhaltigen europäischen Rahmen für die Wärmeversorgung schafft.

Die Abteilung "Recht und Europa" betreut die Mitgliedsunternehmen in allen rechtlichen Fragen der Fernwärmeversorgung.

Darüber hinaus vertritt sie die Interessen der Branche gegenüber den Ministerien und anderen Interessenvereinigungen.

Erfolge konnte der AGFW-Bereich "Recht und Europa" auf nationaler und internationaler Ebene erreichen. (mehr

Neues aus dem Bereich Recht

  • AGFW-Infotag "Fernwärmerecht 2010 - Antworten für die Zukunft"
    Am 20. und 21. Oktober 2010 findet der AGFW-Infotag "Fernwärmerecht 2010 - Antworten für die Zukufnt" in Berlin statt. Das Programm gibt Auskunft zu Themen,  Referenten und Details der Veranstaltung.
  • Trotz gegenteiliger Rechtsprechung des BGH zu kartellrechtlichen Fragen bei Gas hält der AGFW daran fest, dass Fernwärme mit anderen Energieträgern wie Gas, Wärmepumpen, Strom, Erneuerbaren und anderen im Substitutionswettbewerb steht. Er kann sich dabei insbesondere auf die Aussage des Gesetzgebers selbst stützen, vgl. die amtliche Begründung zum EnWG 1998, BT-Drs. 13/7247, S. 9: "Gas steht dagegen überwiegend im Substitutionswettbewerb insbesondere zu Öl, aber auch zum Beispiel zu Fernwärme, Strom und Wärmepumpen."
  • Geht die Fernwärme das Verbot der Ölpreisbindung bei Gas etwas an?
    So lautet die typische Frage der AGFW-Mitglieder zu den beiden Urteilen des BGH vom 24. März 2010 (Pressemitteilung). Die ausschließliche Bindung des Gaskonsumentenpreises an HEL sei unzulässig, so das Gericht. Sie benachteilige den Kunden unangemessen (§ 307 BGB).
    Bei der Fernwärme sieht das nach Auffassung des AGFW anders aus, denn Preisänderungsklauseln bei Fernwärme richten sich nicht nach § 307 BGB, sondern nach § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV. Die Fernwärmeversorger sind es gewohnt, in ihren Preisänderungsklauseln mehrere Indizes zu verwenden, unter anderem auch HEL. Schon 1987 stellte der BGH fest, dass die Rechtsverhältnisse der Fernwärmeversorger zu ihren Abnehmern durch die Fernwärmeverordnung geregelt sind. Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen findet insoweit keine Anwendung (BGH Urteil vom 28. Januar 1987; BGH Urteil vom 11. Oktober 2006). Und schon 1978 hatte der BGH die Bindung der Fernwärmepreise an Heizöl (damals schweres Heizöl) bestätigt (BGH Urteil vom 6. Dezember 1978). Der BGH wird in einem eigenen aktuellen Verfahren entscheiden, ob diese Grundsätze für Fernwärme immer noch gelten. Der AGFW begleitet das Verfahren. Ihr Verband wird Sie auf dem Laufenden halten und zeitnah zu einer Informationsveranstaltung einladen.
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    • Der BGH zur Umlage nach § 14 EEG 2004
      Gemäß Urteil vom 9. Dezember 2009, VIII ZR 35/09, ist nach § 14 EEG 2004 in den EEG-Ausgleich und die Umlage jeder Strom einzubeziehen, der an Letztverbraucher geliefert wird. Es kommt nicht darauf an, ob dieser Strom über ein Netz der allgemeinen Versorgung geliefert wird.
    • Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes zur Fernwärmeversorgung privater Endkunden vom 9. September 2009 – Eine juristische Analyse
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    • Novelle des KWKModG 2009 in Kraft
      Die Novelle des KWKModG 2009 hinsichtlich der Förderung der Hausanschlüsse ist im Bundesgesetzblatt Nr. 55 vom 25. August 2009, S. 2870 veröffentlicht worden. Somit sind die Hausanschlüsse eindeutig in die Förderung einbezogen.
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    • KWKModG 2009 novelliert
      Der Bundesrat (BR-Drs. 460-09B) hat den Weg dafür frei gemacht, die Hausanschlüsse in die Netzausbauförderung einzubeziehen. Auf seiner jüngsten Sitzung vom 12. Mai 2009 hat er dem Gesetzesbeschluss des Bundestages nicht widersprochen, wonach nunmehr in § 3 Abs. 17 KWKModG 2009 klargestellt wird, dass unter dem "Verbraucherabgang" die Übergabestelle im Sinne des § 10 Abs. 1 AVBFernwärmeV zu verstehen ist.
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    • Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ein voller Erfolg
      Der Parlamentarische Staatssekretär Michael Müller vom BMU hat in seiner Presseerklärung den großen Erfolg des KWKModG 2009 herausgestellt.
    • Förderung von Hausanschlusskosten im Rahmen des KWKModG 2009
      Der AGFW hat sich für eine eindeutige Regelung der Förderung von Hausanschlüssen im Rahmen des KWKModG 2009 eingesetzt und einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet.
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    • Die Rechtsprechung und Literatur zu dem Begriff der Fernwärme wurde in dem Aufsatz "Der Begriff der Fernwärme" von Adolf Topp zusammengefasst.
    • Die Landgerichte Lübeck und Münster zur Reichweite des § 30 AVBFernwärmeV
      (mehr zur Preiskontrolle; mehr zur AVBFernwärmeV)
    • Mit dem Inkrafttreten des KWKModG 2009 musste die Verordnung über die Gebühren des BAFA bei der Durchführung des Gesetzes geändert werden. Eine  von uns erstellte konsolidierte Fassung liegt nunmehr vor.
    • Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 18. November 2008 nochmals ausdrücklich hervorgehoben, dass Fernwärmepreise keiner Kontrolle nach § 315 BGB oder § 307 BGB unterliegen, sondern sich eine Kontrolle nur an § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV auszurichten hat.
      (mehr zu § 315 BGB, mehr zu § 307 BGB)
    • Auslegung des KWKModG 2009
      Ergänzung der Ausführungen vom 8. Juli 2008 "Häufig gestellte Auslegungsfragen zur Novelle 2008 des KWKModG
    • Mieter muss Anschluss an Fernwärmenetz mit KWK dulden
      Der Bundesgerichtshof mit seinem jetzt im Wortlaut vorliegenden Urteil entschieden, dass der Anschluss an ein Fernwärmenetz mit Kraft-Wärme-Kopplung eine Modernisierungsmaßnahme darstellt. Deshalb muss der Mieter den Anschluss an das Fernwärmenetz gemäß § 554 Abs. 2 BGB dulden. Der BGH begründet dies mit der Primärenergieeinsparung im Vergleich zu der getrennten Erzeugung mit der vorhandenen Gasetagenheizung. Der Mieter hatte in dem entschiedenen Fall eine entsprechende Gasetagenheizung. Dabei war für den BGH ohne Belang, ob der Endenergieverbrauch gesenkt werden konnte. Entscheidend war nur die Einsparung des Primärenergieverbrauchs.
      BGH, Urteil vom 24.09.2008, VIII ZR 275/07 (Pressemeldung; NJW 2008, Heft 50, S. 3630 f.; WM Heft 11/2008, 667 ff.; IR Heft 12, 2008, 353; CuR Heft 4, 2008, S. 142 ff. mit Anmerkung Topp; ZNER Heft 4, 2008, S. 372 ff.)
    • Förderprogramm des BMU für Mini-KWK-Anlagen
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    • Der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu Ersetzung oder Zubau bei kleinen KWK-Anlagen
      Urteil vom 28.11.2007, 6 UE 1882/06
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    • BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007
      Eine gemeinsame Betrachtung der Kosten- und Erlössituation aller zu einem Vertragskonzern verbundenen Flughäfen eines Flughafensystems hält sich im Rahmen des von § 315 BGB eingeräumten Spielraums.
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    • BGH, Urteil vom 21. Mai 2008, VIII ZR 90/06
      Zur Einbeziehung von Strom, der von dem Energieversorger nicht selbst produziert, sondern von einem Dritten aufgrund eines Liefervertrages bezogen wird (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWK-G)
      Der Inhaber des Vergütungsanspruches muss nicht unbedingt auch Betreiber der fraglichen KWK-Anlage sein.
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    • Der Bundesgerichtshof zur Abrechnung von Wasserkosten gegenüber einem einzelnen Mieter, der nach erfolgtem Einbau von Einzelwasserzählern keinen direkten Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen hat
      Urteil vom 16. April 2008, VIII ZR 75/07
      (mehr zu § 556 BGB, Contracting, Umlage von Fernwärmekosten)

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