Auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber zu einer Gefährdungsanalyse verpflichtet. Mit der Betriebssicherheitsverordnung wird der Aufgabenumfang konkretisiert. Seit dem 03. Oktober 2002 muss gem. Explosionsschutzverordnung bei neuerrichteten Einrichtungen mit explosionsgefährdeten Bereichen vor der Aufnahme der Arbeit ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Für bereits vorhandene Einrichtungen mit explosionsgefährdeten Bereichen gab es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005.
Weiterführende Informationen:
Explosionsschutzverordnung
Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz
Leitfaden Explosionsschutz der BGFE