Emissionshandelsrichtlinie wird revidiert - Die Europäische Kommission führt eine Neuordnung des Emissionshandels für die 3. Handelsperiode durch.
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) ist die rechtlich bindende Grundlage für den Emissionszertifikatehandel in Europa. Nachdem die Richtlinie in Deutschland mit der Verabschiedung des ZuG 2012 Ende Juni für die Handelsperiode 2008-2012 umgesetzt wurde, ist die Entwicklung in der EU bereits einen Schritt weiter. Im November 2006 wurde mit der Revision der Richtlinie für die Handelsperiode nach 2012 begonnen. Von Seiten der Europäischen Kommission wurde ein Bericht über den bisherigen Verlauf des Emissionshandels und mögliche Maßnahmen zu dessen Verbesserung vorgelegt. Ein erstes Konsultationsverfahren (http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/review_en.htm) zwischen Europäischer Kommission und den Interessenvertretern ist im Juni beendet worden; das Hauptaugenmerk lag auf der Festlegung der Zuteilungsmenge, der zu verwendenden Allokationsmethode und der Länge des nächsten Handelszeitraums.
Im Verlauf des Verfahrens hat die AGFW in Zusammenarbeit mit Euroheat & Power mehrere Gespräche mit der Kommission geführt und eine Stellungnahme abgegeben. Unter anderem wurde ein Benchmarksystem, ähnlich dem des deutschen ZuG 2012, vorgeschlagen. Um eine hohe Planungssicherheit für die Akteure zu gewährleisten wurde für einen möglichst langen Handelszeitraum plädiert. Auch wurde auf eine ganzheitliche Betrachtung des Wärmemarktes gedrungen. Hier sollten Primärenergiefaktoren, beschrieben in der EU-Gebäuderichtlinie, genutzt werden. Auf diese Weise kann der Vorteil, den moderne Fernwärmesysteme gegenüber Einzelheizungen bezüglich der Emission von Treibhausgasen aufweisen, gut zum Ausdruck gebracht werden.
Der Entwurf der revidierten Richtlinie wurde von der Kommission nun am 23. Januar 2008 im Rahmen des Klimapakets vorgelegt. Die wichtigsten Neurungen sind:
- EU-weiter Cap statt nationaler Richtziele
- Keine nationalen Allokationspläne (NAP’s)
- Versteigerung von anfangs 60 % der Zertifikate; Für den Stromsektor gilt: 100 % Auktionierung bereits ab 2013
- Hocheffiziente KWK (nach KWK-Richtlinie) erhält weiterhin kostenlos Zertifikate
Die Richtlinie soll bis Ende 2009 verabschiedet werden. Da Europäisches Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens und Europäischer Rat die Richtlinie noch verabschieden müssen, ist mit Änderungen zu rechnen. Auch die Interessenvertreter werden daher nochmals die Möglichkeit haben, ihre Ansichten einzubringen. Da bereits im Vorfeld des Prozesses Kontakt zu dem verantwortlichen Kommissionsmitarbeiter hergestellt werden konnte, ist der AGFW hier gut positioniert.
Der AGFW hat Bundesminister Gabriel in Schreiben vom 24. September 2008 und 8. Oktober 2008 auf die Schwierigkeiten für den Wirtschaftszweig hingewiesen und um Hilfe gebeten. Außerdem wurden nationale und Europa-Abgeordnete sowie Politiker an entscheidender Stelle über die Sachlage informiert und um Intervention gebeten (Schreiben vom 26. Juni 2008 und Schreiben vom 1. Oktober 2008).
Die AGFW-Mitglieder wurden mit Schreiben vom 7. Juli 2008 und 9. Oktober 2008 informiert und zur Kontaktaufnahme mit ihren jeweiligen Abgeordneten aufgefordert.
Rolf Hempelmann, MdB, hat sich in einer Presseerklärung zugunsten von KWK und Fernwärme im Emissionszertifikatehandel ausgesprochen.
Am 7. Oktober 2008 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den Report der Berichterstatterin Doyle abgestimmt und eine Kompromisslinie festgestellt, die zur Grundlage von Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Parlament bestimmt ist. Die entscheidenden Passagen für die Fernwärme finden in Amendment 51 zu Artikel 10a Absatz 3 und Amendment 57 zu Artikel 10a Absatz 7 des Richtlinien-Entwurfs. Den vollsätndigen Report finden Sie hier.
Nach dem Beschluss des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2008 und nach dem SPD-Parteitag vom 18. Oktober 2008 konzentriert sich die politische Diskussion darauf, zumindest der Wärmeseite von hocheffizienten KWK-Anlagen freie Zertifikate zuzuteilen und eine Abschmelzung der Zuteilung bis zum Jahre 2020 auf Null zu verhindern. Um dies durchzusetzen, ist es noch einmal erforderlich, alle Kräfte zu bündeln. Unter der Federführung des AGFW sind die Verbände VKU, B.KWK, GEODE und die Gewerkschaft ver.di zusammengekommen, um in der gemeinsamen Stellungnahme vom 20. Oktober 2008 der Politik die Dringlichkeit des Problems deutlich zu machen. Die Stellungnahme wurde an maßgebliche Politiker in Deutschland und den entscheidenden Stellen der Europäischen Union versandt.
BMU-Studie "'Leitstudie 2008' - Weiterentwicklung der 'Ausbaustrategie Erneuerbare Energien' vor dem Hinterbrund der aktuellen Klimaschutzziele Deutschlands und Europas": Das BMU selbst stellt fest, dass die Klimaziele der Bundesregierung einen 25 %-KWK-Anteil und „äußerst intensive Anstrengungen“ erfordern, netzgebundene Wärme um Altbaubestand deutlich auszuweitenund bezweifelt, dass die beschlossene Förderung von Wärmenetzen ausreichen wird. U. a. auf Seiten 7, 8, 19 und 147 wird auf die Bedeutung des KWK- und Fernwärmeausbaus hingewiesen.
Gegen die angemessene Berücksichtigung der Wärme aus hocheffizienter KWK bei der Novellierung der Emissionszertifikatehandels-Richtlinie werden gegenwärtig Einwände erhoben, die der AGFW für unzutreffend erachtet. Es wurde daher eine Stellungnahme verfasst, die sich mit diesen Einwänden auseinandersetzt. Die Stellungnahme wurde an ausgewählte Politiker in der Europäischen Union versandt.