Vergleich von Varianten zur Wärmeversorgung dicht besiedelter Wohngebiete
Zur Wärmeversorgung von Wohngebieten gibt es eine Fülle von technisch-wirtschaftlichen Publikationen, insbesondere auch für den Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW). Aufgrund neuerer Erkenntnisse widmet sich dieser Leitfaden vor allem der Frage, ob die Wärmeversorgung neuer Wohngebiete mit Hilfe eines BHKW oder einer Holzhackschnitzelfeuerung mit dem zugehörigen Nahwärmenetz Vorteile gegenüber dezentralen Hauseinzelfeuerungen und einer Stromversorgung über das öffentliche Netz bietet.
Für zwei Modellgebiete werden eine Reihe heute möglicher Versorgungssysteme dargestellt und die Gesichtspunkte der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit betrachtet.
Der Leitfaden wendet sich insbesondere an solche Versorgungsunternehmen, die aufgrund ihrer Größe nicht über Ingenieure und Techniker verfügen, die sich permanent mit diesen Fragestellungen auseinandersetzen. Er bietet eine erste Orientierungshilfe im Vorfeld der eigentlichen Planung für das individuelle Versorgungsgebiet. Die beigefügten Excel-Programme ermöglichen eine individuelle Kalkualtion der verschiedenen Versorgungsvarianten.
Der Leitfaden wurde im Auftrag des Fachausschusses „Wärme- und Heizkraftwirtschaft“ durch den Arbeitskreis „Wirtschaftlichkeit“ erstellt.
Synchronisation klimaschutzpolitischer Instrumente
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Weiterentwicklung des Emissionshandels im Nationalen Allokationsplan II wurde von verschiedenen Seiten eine Synchronisation der energiepolitischen Instrumente gefordert.
Insbesondere die Erklärung zur Klimavorsorge (»Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Industrie«) im Zusammenspiel mit dem Emissionszertifikatehandel bedürfe einer Synchronisation. Vielfach werden jedoch in diesem Zusammenhang das KWKModG, die Regelungen der Ökosteuerreform und die Regelungen im EnWG zu den vermiedenen Netznutzungsentgelten in Frage gestellt. Daneben wird gefordert, die Anreize zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in die Regelungen zum Emissionszertifikatehandel zu integrieren.
Vor dem Beginn einer Diskussion über einzelne Elemente, die es vermeintlich zu synchronisieren gilt, sollte eine Analyse erfolgen, welche Themenfelder überhaupt zu den energiepolitischen Instrumenten gehören. Als Ergebnis einer solchen Analyse ist festzustellen, dass es sich bei der Vergütung von vermiedenen Netznutzungsentgelten für dezentrale Einspeiser nicht um ein energiepolitisches Instrument, sondern vielmehr um die Vergütung einer energiewirtschaftlichen Leistung handelt. Die Berechnungsgrundlage fand zunächst Eingang in die VV II+ und ist nun durch das EnWG in Zusammenhang mit der StromnetzentgeltVO im Wesentlichen bestätigt worden.
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Warum Zertifizierung? Zertifizierung als Grundvoraussetzung für den KWK-Ausbau
Eine wesentliche Kernfrage für jedes künftige KWK-Ausbaugesetz ist die Zertifizierung von KWK-Anlagen. Solche Zertifizierungen wären auch notwendig, wenn es anstatt einer Quotenregelung z. B. um eine Bonusregelung oder ein Ausschreibungsverfahren ginge.
Die entscheidenden Parameter der KWK-Anlage müssen zertifiziert werden, um Klarheit zu schaffen und spätere Streitigkeiten auszuschließen. Die Kriterien für ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren sind durch AGFW bereits erarbeitet. Die Zertifizierungskriterien müssen von einem objektiven Branchenverband beschlossen werden. Für die Zertifizierung selbst sind die anerkannten Zertifizierer heranzuziehen.
Die Menge des zu erzeugenden KWK-Stroms muss ebenfalls zertifiziert werden. Dazu ist eine Selbstzertifizierung der Anlagenbetreiber ausreichend, die wenigstens in den beteiligten Fachkreisen öffentlich gemacht wird (Internet) und jederzeit einer amtlichen Überprüfung unterworfen werden kann (Betriebsprüfung).
Häufig werden derartige Zertifizierungsansätze, die auf ein künftiges KWK-Ausbaugesetz gerichtet sind, mit dem gegenwärtigen KWK-Gesetz in Verbindung gebracht, das "zur zeitlich begrenzten Mitnahme von Stranded Investments" eine andere definitorische Abgrenzung erfuhr.
Der AGFW hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die an Zertifizierungsregeln (FW 308) arbeitet. Erste Ergebnisse liegen vor, das Hauptaugenmerk richtet sich gegenwärtig darauf, zu möglichst vereinfachten Regelungen zu kommen.
Sowohl die politischen Parteien als auch der Wirtschaftsminister haben erkennen lassen, dass an ein künftiges KWK-Ausbaugesetz strenge Anforderungen bzgl. der Energieeffizienz gelegt werden sollen. Dies gilt sowohl bzgl. des Gesamtnutzungsgrades (hilfsweise Monatsnutzungsgrad), aber auch bzgl. der Stromkennzahl.
In Verbindung mit dem Mineralölsteuergesetz wurde eine 70 %-Grenze für den KWK-Nutzungsgrad eingeführt. Dies ist keine besonders glückliche Regelung, weil als Zusatzbedingung keine Stromkennzahl genannt ist. Ein KWK-Prozess ist aber nur dann hinreichend genau beschrieben, wenn neben dem Nutzungsgrad auch eine Stromkennzahl genannt wird.
Auf die energiepolitisch erwünschte Diversifizierung bzgl. Kohle und Gas für die Strom- bzw. gemeinsame Strom- und Wärmeerzeugung ist im Gegenteil Rücksicht zu nehmen. Ob deshalb eine reine CO2-Effizienzorientierung ausreicht, muss zumindest bezweifelt werden. Letzte Hinweise aus Regierungskreisen und Parteien deuten eher darauf hin, dass ein KWK-Ausbaugesetz brennstoffneutral verfasst werden soll.
AGFW hat daher schon immer (vgl. Gesamtstudie aus 1977) die Auffassung vertreten, dass in großen, leistungsfähigen Anzapf- und Entnahme-Kondensationskraftwerken sog. Gegendruckscheiben eingebaut sind, die eine sehr hohe Energieeffizienz haben können. (Die Effizienz steigt mit abnehmendem Auskopplungsdruck.) Die Bestimmung derartiger Gegendruckscheiben ist Hauptgegenstand der oben zitierten Arbeiten zur FW 308. Die Stromkennzahl beschreibt das Verhältnis der der Wärmeausbindung unmittelbar vorgeschalteten Stromerzeugung zur Wärmeausbindung, solche Stromkennzahlen liegen bei Dampfturbinenprozessen je nach Frischdampf-Parameter und Auskopplungsdruck in der Größenordnung 0,2 bis 0,4, bei hochgezüchteten GuD-Prozessen können die Werte über 1,0 liegen.
Die einfachste Form der Darstellung ist somit, die letztlich zu zertifizierende Strommenge (A) durch das Produkt aus Stromkennzahl (SKZ) x ausgekoppelte Wärmemenge (QFW) zu bilden. (Formel: A = SKZ x QFW). Ein Zertifizierungsverfahren läuft somit letztlich darauf hinaus, für die einzelnen Heizkraftwerke aus Betriebsmessungen und vorhandenen Protokollen Kennzahlen zu bilden, mit denen monatlich oder jährlich Nutzungsgrade und mittlere Stromkennzahlen bestimmt werden können. Damit liegt dann die zu zertifizierende KWK-Strommenge fest. Es bestehen sowohl in Fachkreisen als auch aus dem politischen Umfeld mehrere Vorschläge, wie zweckmäßigerweise KWK-Anlagen für ein KWK-Ausbaugesetz zertifiziert werden sollten. In ein solches Gesetz wären naturgemäß auch alle KWK-Alt-Anlagen einzubinden (Ausgangsquote!). Die Vielzahl der in Deutschland vorhandenen KWK-Anlagen sowohl im öffentlichen, industriellen als auch privaten Bereich (letztere überwiegend Blockheizkraftwerke) erzwingt ein hinreichend genaues, aber mit vertretbarem Aufwand auszuführendes Zertifizierungsverfahren, das allerdings auch Effizienzkriterien genügen muss, für die z. Z. erhebliche, politische Verschärfungstendenzen erkennbar werden.
Stromkennzeichnungsrichtlinie