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„Fragen- und Antwortliste“ zur Wärmenetzförderung liegt vor

Der AGFW hat in Zusammenarbeit mit dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine „Fragen- und Antwortliste“ zur Förderung von Wärmenetzprojekten und Teile des „Merkblattes Wärmenetze“ erstellt. Der AGFW hatte um Klärung einzelner Gesetzespassagen gebeten, weil sich die Mitgliedsanfragen seit Veröffentlichung des Wärmenetzantrages häuften. In mehreren Sitzungen von BAFA und AGFW konnte dann eine FAQ-Liste erstellt werden, die seit Ende Juli auf der BAFA-Homepage (www.bafa.de) abrufbar ist. In dieser Liste werden nicht nur häufig gestellte und allgemeine, sondern auch spezifische Fragen zum Antrag beantwortet. Der AGFW konnte für seine Mitglieder einige strittige Punkte vorab klären und hat auch dafür Sorge getragen, dass das Antragsformular in Struktur und Aufbau verständlich und handhabbar geblieben ist. Nicht immer jedoch wurde der Gesetzestext vom BAFA und AGFW gleich interpretiert. Lesen Sie dazu mehr in der Ausgabe 17/09 vom Blickpunkt aktuell!

FAQ / Fragen Wärmenetzantrag

Hier finden Sie den AGFW-Musterantrag und das Ergänzungsblatt "Sammelanträge".

Die FAQ-Liste des BAFA finden Sie unter
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/stromverguetung/faq/index.html  

Darüber hinaus und u.a. auf Basis der FAQ-Liste hat das BAFA ein Merkblatt "Wärmenetze" unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/stromverguetung/publikationen/index.html 
veröffentlicht.

AGFW-Hauptbericht 2007 - Neues Format

Der AGFW-Hauptbericht erscheint seit 1971 und ist ein fester Bestandteil des Dienstleistungsangebotes des Verbandes. Er ist die zurzeit einzige aktuelle und vollständige Datenbasis für die Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärmeversorgung in Deutschland. Der Hauptbericht dient nicht nur den Mitgliedern als verlässliche und genaue Datenquelle, sondern auch Behörden und Forschungsinstituten. Gleichzeitig ermöglicht der Hauptbericht eine fundierte Interessenvertretung der Branche gegenüber der nationalen und europäischen Politik. Daten und Fakten bilden die Grundlage für die Gestaltung von Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen.

Der Hauptbericht erscheint ab sofort nur noch in PDF-Form und in drei Varianten:
(1)  ‚öffentlich’, (2) für AGFW-Mitglieder, Behörden und Forschungsinstitute sowie (3) für die Unternehmen, die sich an der AGFW-Statistik beteiligt haben.

Die öffentliche Variante wird allen Interessenten zur Verfügung gestellt und dient in erster Linie dazu den Stand der KWK- und Fernwärmeversorgung in Deutschland einem breiten Publikum bekannt zu machen. Dazu haben wir dem Bericht auch einen neuen Abschnitt hinzugefügt, der Informationen über beispielsweise den KWK-Stromanteil in Europa, die CO2-Vermeidungskosten, das Fernwärmepotenzial etc. enthält. Die öffentliche Variante wird auch auf der AGFW-Homepage zum Download zur Verfügung gestellt.

Eine zweite Variante richtet sich an AGFW-Mitglieder und an Behörden und Forschungsinstitute. Hier werden - zusätzlich zur öffentlichen Variante -  Informationen zur Erzeugung, zum Brennstoffbezug, zu Kälte- und Wärmenetzen sowie zum Fremdbezug, bezogen auf das Bundesland, dargestellt. Zudem bietet der AGFW seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sämtliche Grafiken zu beziehen und diese in Vorträgen und Veröffentlichungen zu verwenden.

Die dritte Variante ist ausschließlich für die Unternehmen, die sich in dem Jahr an der AGFW-Statistik beteiligt haben. Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, um nicht nur einen zusätzlichen Anreiz für eine Beteiligung zu schaffen, sondern auch um die Unterstützung und Mitarbeit der teilnehmenden Unternehmen besser zu honorieren. Die Variante enthält zusätzlich zu den bundeslandbezogenen die unternehmensspezifischen Informationen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unternehmensindividuelle Auswertungen und Vergleiche bei der AGFW anzufordern.

Wir hoffen, mit diesem neuen Format des Hauptberichtes Sie in Ihrer Arbeit besser unterstützen zu können und bitten gleichzeitig um Anregungen und Kommentare.

 

Umweltkonjunkturprogramm für Nah- und Fernwärme
Zusammen mit dem B.KWK, dem VKU, ver.di, 8KU und dem BUND hat der AGFW der Bundesregierung zur Stützung der Konjunktur zusätzliche Anreizmaßnahmen für den Nah- und Fernwärmeausbau empfohlen.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und Marktanreizprogramm – auf den Weg gebracht!

Seit dem 18. August ist das EEWärmeG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit offiziell. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten und bei Neubauten die Nutzung von regenerativen Wärmequellen vorschreiben. Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme sind – auch Dank AGFW – als Ersatzmaßnahme für erneuerbare Energien aufgeführt, ebenso wie die industrielle Abwärme.

Beim Pendant zum Gesetz, dem Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien, sind seit dem 20. August die letzten Hürden genommen. Die EU-Kommission hat nun endlich - eine Entscheidung stand seit Anfang des Jahres aus - die Richtlinien zum gewerblichen Teil des Marktanreizprogramms genehmigt. Damit ist auch gleichzeitig das KfW-Programm Erneuerbare Energien für besonders förderwürdige große Anlagen freigegeben.

Für 2008 können noch Fördermittel von bis zu 350 Mio. € für Anlagen zur Nutzung von Tiefengeothermie und Biomasse, Nahwärmenetze* und große Wärmespeicher, große Solarkollektoranlagen sowie Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und Biogasleitungen abgerufen werden.

Die Genehmigung soll schnellstmöglich umgesetzt werden, d. h. für die Maßnahmen im KfW-Programm für Erneuerbare Energien können bereits ab dem 1. September 2008 Anträge gestellt werden. Entgegen einer langläufig kursierenden Meinung können in Sonderfällen auch Großunternehmen (z. B. Tiefengeothermie und Nahwärmenetze) profitieren. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können außerdem ab sofort Anträge von gewerblichen Antragstellern bewilligen werden.

Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn auf den dafür vorgesehenen Vordrucken über die örtlichen Kreditinstitute (Hausbanken) bei der KfW Förderbank bzw. direkt bei der KfW (für Kommunen) einzureichen. Umfangreiche Dokumentation und Erläuterungen sind auf den offiziellen Webseiten der Ministerien und Behörden erhältlich.

 * die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

Wichtige Links:

http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Umweltschutz/Erneuerbar17/index.jsp
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

Wärmegesetz (Bundesgesetzblatt)

Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums

Mit vier neuen Programmen und einem Gesamtvolumen von bis zu 400 Mio. € werden Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien gefördert. Zielgruppe für das ab September 2008 gültige nationale Programm sind Wirtschaft, Kommunen und Verbraucher. 

Mini-KWK-Anlagen

Die Initiative sieht eine Förderung des Einsatzes von Mini-KWK-Anlagen durch Zuschüsse zu den Investitionen in Neuanlagen mit einer Leistung bis max. 50 kWel vor. Der Zuschuss ist Leistungsbezogen und variiert – bei 5.000 Vollbenutzungsstunden – zwischen 50 €/kW (Anlagen: 25-50 kW) und 1.550 €/kW (Anlagen 0-4 kW). Anlagen mit einer besonders geringen Schadstoffemission erhalten einen zusätzlichen Umweltbonus von bis zu 100 €/kW.

Impulsprogramm für Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen

Unterstützt werden soll der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik im Wege der Projektförderung durch Beratungsleistung (StatusCheck beim Kunden)und Investitionszuschüsse für Alt- und Neuanlagen. Die Basisförderung von Anlagen ist an bestimmte Mindestbedingungen geknüpft und variiert zwischen 15 % und 25 % der Nettoinvestitionskosten. Darüber hinaus gibt es eine Bonusförderung für zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz (bis zu 35 % der Nettoinvestitionskosten).

Förderprogramm für Kommunen, soziale und kulturelle Einrichtungen

Städte, Gemeinden, Landkreise, Kirchen, Hochschulen, gemeinnützige Vereine und kulturelle Einrichtungen können eine Förderung für folgende Klimaschutzmaßnahmen beantragen: Klimaschutzkonzepte, Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung und Klimaschutz-Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität 

Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Webseite des BMU:

http://www.bmu.de/klimaschutzinitiative/nationale_klimaschutzinitiative/doc/41783.php

Bundestag verabschiedet EEWärmeG- Zusammenfassung und Übersicht

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu dem am letzten Freitag durch den Deutsche Bundestag verabschiedeten ersten Teil des „Integrierten Energie- und Klimaprogramms" gehört neben dem novellierten KWKModGesetz und dem EEG etc., auch das Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Ein Gesetz das zum Ziel hat, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) bis zum Jahr 2020 von derzeit rd. 6 auf 14 Prozent zu erhöhen.

Der AGFW hat das Gesetz von Anfang an im Grundsatz befürwortet, gleichzeitig aber auch betont,  dass nur marktnahe und effiziente Technologien im Rahmen des Gesetzes gefördert werden und dass eine Verdrängung von umweltschonenden Systemen in der bestehenden Wärmeinfrastruktur vermieden werden sollte.

Es ist uns und anderen befreundeten Verbänden gelungen, dass die hocheffiziente KWK und Fernwärme als Ersatzmaßnahme Berücksichtigung findet und auch im Marktanreizprogramm als förderwürdige Maßnahme anerkannt wird. Dies war nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit und ein Angriffspunkt von Kritikern des Gesetzes. Daneben haben wir uns u. a. dafür eingesetzt, dass es zu einer entsprechenden Ausgestaltung der Ersatzmaßnahme Wärmenetze kommt und dass die Abwärme Berücksichtigung findet. An einigen Formulierungen im Gesetz wird jedoch deutlich, dass noch einiges an Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit durch den AGFW zu leisten ist. Hier können Sie jedoch auf uns vertrauen.

Wir werden Sie auch weiterhin über die neuesten Entwicklungen zum Klimapaket der Bundesregierung informiert halten und
uns auch in Zukunft für Sie und Ihr Unternehmen einsetzen.

Sie erhalten den Sachstand zum EEWärmeG gemäß Beschluss des Bundestages von letzter Woche zu Ihrer Information: 

Neuer Gesetzesrahmen für die Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbare Energien
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