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Allgemeine Informationen finden Sie unter der Rubrik "Leitungsrechte", Informationen zum "Rückbau von Fernwärme-Netzen" finden Sie hier Rückbau von Fernwärmenetzen

Der Bundestag hat eine Ergänzung des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, die es den Gemeinden ermöglicht, Stadtumbaugebiete festzusetzen und Umbaumaßnahmen durchzuführen. Die §§ 171 a ff BauGB finden Sie hier  BTDrs_15-2250_Paragrafen_171a_ff_BauGB (1041kB Modem:152,3s ISDN:133,3s DSL:11,1s).

Die Begründung für die Gesetzesänderung findet sich in der Bundestagsdrucksache 15/2250  BTDrs_15-2250_allg_Begruendung (3808kB Modem:557,0s ISDN:487,4s DSL:40,6s),  BTDrs_15-2250_Paragrafen_171a_ff_BauGB (1041kB Modem:152,3s ISDN:133,3s DSL:11,1s).

Der AGFW-Vorstand zum Stadtumbau Ost/West
Der AGFW-Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 7. Juli 2004 mit dem Komplex befasst:

I. Problem
a) Ca. 1,4 Mio. Wohneinheiten im Osten Deutschlands stehen mittlerweile leer. Dies sind ca. 25-30 % des Plattenwohnbaus. Richtiger wäre es deshalb, von „Wohnplattenrückbau" statt von „Stadtumbau Ost" zu sprechen. Das Problem ist allgemeingültig, den Westen trifft es nur etwas später (Erste Probleme zeigen sich u. a. in Kassel, Bremen, Wilhelmshaven). Mit den zur Zeit geplanten Abrissen wird in etwa die heutige Leerstandsquote gehalten, aber nicht reduziert. Bis 2020 werden etwa 50 % der „Wohnplatten" abgerissen sein, in Halle teils bis 80 %.

Da Fernwärme überwiegend im Plattenwohnbau eingesetzt wird, wird die Fernwärmeversorgung neben Wasser und Abwasser auch die höchsten Lasten aller Versorgungssparten zu tragen haben.

b) Fördergelder (für den Rückbau) werden ausschließlich an die Wohnungswirtschaft ausgereicht (2 Stufen: Abriss, Aufwertung). Nach der Konzeption der Fördermodelle sollten sie die erforderlichen Gelder zum Rückbau der Energieversorgung an die Versorger weiterreichen. In der Praxis bleibt davon nahezu nichts übrig. Ein eigenes Förderprogramm „Energie" oder auch nur einen eigenen Fördertatbestand gibt es bisher nicht.

c) Neben den finanziellen Folgen (aber auch den energiewirtschaftlichen Folgen, z. B. für den Wirkungsgrad) leiden die Unternehmen unter dem „wohnungswirtschaftlich zentrierten" Rückbau. D. h. auf Topologie und Fahrweise der Netze und die Bedürfnisse der Energieversorger wird keinerlei Rücksicht genommen. Es wird ausschließlich nach wohnungswirtschaftlichen Gesichtspunkten zurückgebaut. Eine entsprechende „ordnende Hand" fehlt.

Sie zu schaffen ist die Vorstellung hinter dem am 20. Juli 2004 in Kraft tretenden Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (EAG Bau). Darin wird das Baugesetzbuch (BauGB) um einem eigenen Teilabschnitt Stadtumbau mit den §§ 171a ff. ergänzt. Auch wenn die Energie und damit die Fernwärme in den Vorschriften nicht eigens erwähnt werden, wird dies mittelbar durch die Definitionen der Aufgaben der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB erreicht. Danach muss auf die Bedürfnisse der Energieversorgung Rücksicht genommen werden. Diese Frage ist aber noch vertieft aufzuklären.

d) Eine Bundesratsinitiative will die Kündigung von Mietern in Abrisshäusern erleichtern.

e) Festzustellen ist, dass Planer räumlich denken und ihnen die Probleme der Energieversorgung nicht bewusst sind. Der Dialog „Stadt der Zukunft" muss offensiv geführt werden.

f) Rechtlich ist vieles geklärt, im Wesentlichen steht fest: Fernwärmeversorgungsverträge sind bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist einzuhalten, Fernwärmeleitungen abzureißen und zurückzubauen, sobald sie unzumutbar werden, spätestens nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung der Versorgung gemäß § 8 Abs. 4 AVBFernwärmeV.

II. Untersuchungen

  • Ausarbeitung „Auswirkungen der strukturellen Veränderungen in den typischen großflächigen Platten-Wohnquartieren in Sachsen-Anhalt auf die Geschäftsentwicklung der Stadtwerke bezüglich der Medien Ver- und Entsorgung"
  • Raimund K. Herz „Erneuerung der unterirdischen Infrastruktur"
  • aus dem Bundeswettbewerb 2002 zum Stadtumbau Ost: Herz und Marschke "Infrastrukturanpassung/Technische Infrastruktur"
  • isw (Institut für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg) „Arbeitshilfe 2003" nebst zugrundeliegenden Untersuchungen
  • Schuricht „Wohnplattenrückbau: Auswirkungen für die Fernwärme und Lösungsansätze", EHP 2004, Heft 4, S. 68 ff.
  • Die AGFW-Studie „Pluralistische Wärmeversorgung" verfügt über Datenmaterial aus 671 Städten.

Die Untersuchungen belegen, dass die Fernwärme finanziell am härtesten betroffen ist. Zum Teil wird der Schluss gezogen, dass der Osten einer neuen wunderbaren Energielandschaft mit erneuerbaren Energien harrt. Nicht untersucht sind bisher die negativen Auswirkungen der Parameterverschiebungen der Fernwärme auf die Kraft-Wärme-Kopplung und deren Wirkungsgrade.

III. Aktivitäten des AGFW
Der Vorstand hatte früher den Verband fachlich im Rahmen der Aktivitäten von VKU und anderen Verbänden positioniert. Der AGFW ist selbst politisch zurückhaltend aufgetreten. In Bezug auf Fernwärme wurden rechtliche Grundlagen erarbeitet, die als Grundlagen der Beratung dienten. Daneben hat der AGFW eine gemeinsame Stellungnahme mit den anderen beteiligten Verbänden BGW und VKU erarbeitet. Unter Federführung von Prof. Dr. Krause, Halle, wurde die Position in einem Gespräch mit dem seinerzeit zuständigen Staatssekretär Hilsberg vorgetragen.

Das Thema war Gegenstand der Leipziger Vortragstagung und wird wieder Gegenstand eines AGFW-Infotages am 14. und 15. September 2004, des Dresdner Kolloquiums und einer Veranstaltung mit der TerraTec im Frühjahr 2005 sein. Herr Rapp bereitet Konzeptionen zur Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung (Schuricht) und zum Förderprogramm vor.

Am 21. Juli 2004 wird ein Gespräch mit dem VKU zu neuesten Untersuchungen des BMVBW stattfinden.

V. Strategie
Strategie des AGFW-Vorstandes zum „Stadtumbau Ost/West"

Es wird vorgeschlagen:

a) Eine umfassende Untersuchung unter Aufarbeitung bisheriger Gutachten (genutzt wird die Datenbasis der Studie „Pluralistische Wärmeversorgung") soll im Bereich des gesamten Ostens und Westens allgemeingültig feststellen, wie die Lage des Wohnungsrückbaus ist. Ausbauchancen in Ballungszentren und Sanierungsgebieten werden ermittelt.

b) Daraus werden eigene Fördertatbestände in wohnungswirtschaftlichen Programmen abgeleitet und eingefordert.

c) Es ist auf eine Änderung der Vorschrift des § 8 AVBFernwärmeV zu dringen (Präzisierung der „Zumutbarkeit"). Wenigsteins die Worte „noch fünf Jahre" bei § 8 Abs. 4 sind zu streichen.

d) Das neue „Stadtumbau"-Instrumentarium des BauGB (§§ 171a ff) soll als „ordnende Hand" genutzt werden.

e) Es müssen Aufklärungsmaßnahmen für eine Sensibilisierung der Städtebauer und –planer durchgeführt und der Dialog „Stadt der Zukunft" fortgeführt werden. Daneben müssen kaufmännische, technische und rechtliche Fragen aufbereitet und eine Kommunikationsstrategie aufgelegt werden.

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