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EEWärmeG und Fernwärme

Neues AGFW-Arbeitsblatt FW 309-5 „Energetische Bewertung von Fernwärme – Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG“ als Entwurf erschienen

Das seit dem 1.1.2009 geltende EEWärmeG wurde durch das Europarechtsanpassungsgesetz vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619 vom 15.04.2011) in einigen Details geändert, die zum 1. Mai 2011 in Kraft getreten sind. Insbesondere wurden die Vorschriften, die die Berechnungsmethodik beim Einsatz von Fern- und Nahwärme, bei Kälte und bei KWK-Anlagen betreffen, klarer gefasst. Wärme aus KWK-Anlagen und Fernwärmenetzen wird unter bestimmten Voraussetzungen als Ersatzmaßnahme zur Erfüllung der Nutzungspflicht anerkannt. Die Wärme aus Wärmenetzen muss zu einem im Gesetz definierten Mindestanteil aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder hocheffizienten KWK-Anlagen stammen. Der Gesetzgeber definiert also ähnlich wie in der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Mindestmaß an energetischer Qualität. Während die EnEV als Kennwerte den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile etabliert hat, bildet das EEWärmeG die energetische Qualität durch die Mindestdeckungsanteile am Wärmeenergiebedarf ab. Durch diese eigene Bewertungssystematik ist die Notwendigkeit gesonderter Nachweise entstanden, die von KWK-Anlagen- und Wärmenetzbetreibern geführt und von den Behörden geprüft werden müssen. Das neue AGFW-Arbeitsblatt FW 309-5 ist in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erarbeitet worden und soll die Anlagenbetreiber bei der Nachweisführung unterstützen sowie den zuständigen Behörden den Vollzug erleichtern.

Die FW 309 Teil 5 kann hier kostenlos heruntergeladen werden. Das Arbeitsblatt wird ergänzt von einer excel-Datei, die Musterbescheinigungen und Berechnungshilfen zur Verfügung stellt. 

Das BMU hat ausführliche Anwendungshinweise zum EEWärmeG veröffentlicht, in denen viele Fragen aus der Praxis zur Berechnung und Bescheinigung von Wärme- und Kältenetzen und der Verrechnung mit den angeschlossenen Gebäuden beantwortet werden. Die Grundzüge der Berechnungssystematik werden zusätzlich in einem Kurzartikel am Beispiel eines Gebäudes mit Fernwärmeanschluss und Kältebedarf dargestellt.

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