EnEV und Fernwärme
Die Energieeinsparverordnung 2009 trat am 1.10.2009 in Kraft. Sie begrenzt den Jahresprimärenergiebedarf von Gebäuden. Zur Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs von Fernwärme versorgten Gebäuden muss der Primärenergiefaktor der Fernwärme bekannt sein. Dafür gelten die Vornormen DIN V 4701-10:2003-08 und DIN V 18599-1:2007-02. Der AGFW hat als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu diesen Vornormen das Arbeitsblatt FW 309-1 überarbeitet, das die Bilanzierungsregeln zur Ermittlung der spezifischen Primärenergiefaktoren von konkreten Wärmeversorgungssystemen zur Verfügung stellt. Über den nach FW 309-1 ermittelten
Primärenergiefaktor kann eine Bescheinigung ausgestellt werden. Ausstellungsberechtigung, Geltungsdauer und das Verfahren zur Aufnahme in die Liste der fP-Bescheinigungen werden in der Geschäftsordnung zum Arbeitsblatt festgelegt. Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie in einem Fachartikel, der hier als pdf zum download zur Verfügung steht.
Das Arbeitsblatt FW309-1 und die dazugehörende Geschäftsordnung stehen hier
als pdf-Datei zum download zur Verfügung. Fragen der Anwender zur Auslegung der FW 309-1 in speziellen Fällen werden hier beantwortet.
Die Bescheinigung über die energetische Bewertung der Fernwärme nach FW 309-1 darf nur von einem „fP-Gutachter FW 609“ ausgestellt werden, der die Prüfung nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 609 bestanden und eine gültige Prüfbescheinigung hat.
Prüfungsvoraussetzung nach Abschnitt 2.6 der FW 609 ist ein abgeschlossenes Studium im Ingenieurwesen oder einer verwandten technisch-physikalischen Fachrichtung und eine mindestens dreijährige Tätigkeit in Unternehmen der Fernwärmeversorgung, planenden oder beratenden Institutionen oder technischen Hochschulen. Der/die zu prüfende Person muss zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung in einem Versorgungsunternehmen, einer planenden oder beratenden Institution oder einer technischen Hochschule ständig beschäftigt und mit Planung, Bau, Betrieb oder wissenschaftlicher Analyse von Fernwärmetransportanlagen und / oder Fernwärmeerzeugungsanlagen befasst sein.
Seminar und Prüfung
Seminar und Prüfung
Der AGFW führt die nächste Prüfung am 9. Mai 2012 in Frankfurt durch. Vor der Prüfung bietet der AGFW am 8. und 9. Mai 2012 ein vorbereitendes Seminar an, das die prüfungsrelevanten Inhalte vertieft.
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