EnEV und Fernwärme

Die Energieeinsparverordnung 2009 trat am 1.10.2009 in Kraft. Sie begrenzt den Jahresprimärenergiebedarf von Gebäuden. Zur Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs von Fernwärme versorgten Gebäuden muss der Primärenergiefaktor der Fernwärme bekannt sein. Dafür gelten die Vornormen DIN V 4701-10:2003-08 und DIN V 18599-1:2007-02. Der AGFW hat als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu diesen Vornormen das Arbeitsblatt FW 309-1 überarbeitet, das die Bilanzierungsregeln zur Ermittlung der spezifischen Primärenergiefaktoren von konkreten Wärmeversorgungssystemen zur Verfügung stellt. Über den nach FW 309-1 ermittelten
Primärenergiefaktor kann eine Bescheinigung ausgestellt werden. Ausstellungsberechtigung, Geltungsdauer und das Verfahren zur Aufnahme in die Liste der fP-Bescheinigungen werden in der Geschäftsordnung zum Arbeitsblatt festgelegt. Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie in einem Fachartikel, der hier als pdf zum download zur Verfügung steht.

Download Arbeitsblatt FW 309 Teil1

Das Arbeitsblatt FW309-1 und die dazugehörende Geschäftsordnung stehen hier
als pdf-Datei zum download zur Verfügung. Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat zur Anwendbarkeit der FW 309-1 eine Auslegung veröffentlicht, die unter www.dibt.de heruntergeladen werden kann. Fragen der Anwender zur Auslegung der FW 309-1 in speziellen Fällen werden hier beantwortet.

Die Bescheinigung über die energetische Bewertung der Fernwärme nach FW 309-1 darf nur von einem „fP-Gutachter FW 609“ ausgestellt werden, der die Prüfung nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 609 bestanden und eine gültige Prüfbescheinigung hat.
Prüfungsvoraussetzung nach Abschnitt 2.6 der FW 609 ist ein abgeschlossenes Studium im Ingenieurwesen oder einer verwandten technisch-physikalischen Fachrichtung und eine mindestens dreijährige Tätigkeit in Unternehmen der Fernwärmeversorgung, planenden oder beratenden Institutionen oder technischen Hochschulen. Der/die zu prüfende Person muss zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung in einem Versorgungsunternehmen, einer planenden oder beratenden Institution oder einer technischen Hochschule ständig beschäftigt und mit Planung, Bau, Betrieb oder wissenschaftlicher Analyse von Fernwärmetransportanlagen und / oder Fernwärmeerzeugungsanlagen befasst sein.

Seminar und Prüfung

Seminar und Prüfung

Der AGFW führt die nächste Prüfung am 14. Juni 2013 in Nürnberg durch. Vor der Prüfung bietet der AGFW am 13. und 14. Juni 2013 ein vorbereitendes Seminar an, das die prüfungsrelevanten Inhalte vertieft.


Novellierung 2014

Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 den 2. Kabinettsentwurf zur Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) vorgelegt. Darin wird für den ins Stromnetz eingespeisten KWK-Strom der Verdrängungsmixfaktor von 2,8  festgelegt. Im vorangegangenen Entwurf vom Oktober 2012 war noch ein geringerer Wert vorgeschlagen worden. Der AGFW hatte sich daher für den Wert 2,8 stark gemacht. Die Verordnung wird voraussichtlich erst 2014 in Kraft treten.

Veranstaltungen
zum Thema:

16.09.2013
AGFW Seminar für Führungskräfte Fernwärme "Fernwärme im Wandel - was bewegt die Branche?" in Sonthofen im Allgäu

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