Handlungsfelder/Themen
An dieser Stelle finden Sie einen Überblick über aktuelle Gesetzesvorhaben und Initiativen auf europäischer Ebene, die für die Branche relevant sind.
Energieeffizienz-Richtlinie
Energieeffizienz-Richtlinie
Die Europäische Union plant eine Energieeffizienz-Richtlinie.
Energiesteuer-Richtlinie der EU - Novelle 2011
Energiesteuer-Richtlinie der EU - Novelle 2011
Die EU hat eine Novellierung der europäischen Energiesteuer-Richtlinie angestoßen. Damit soll auch der Forderung nach Einführung eines CO2-Steuergliedes für den "Nichthandelsbereich" nachgekommen werden. Man will einen Ausgleich für die Bereiche schaffen, die vom EZH nicht abgedeckt werden. Am 13. April 2011 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine "Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen umd elektrischem Strom" vorgelegt.
Emissionszertifikatehandel
Emissionszertifikatehandel
Emissionshandelsrichtlinie wird revidiert - Die Europäische Kommission führt eine Neuordnung des Emissionshandels für die 3. Handelsperiode durch.
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG)ist die rechtlich bindende Grundlage für den Emissionszertifikatehandel in Europa. Nachdem die Richtlinie in Deutschland mit der Verabschiedung des ZuG 2012 Ende Juni für die Handelsperiode 2008-2012 umgesetzt wurde, ist die Entwicklung in der EU bereits einen Schritt weiter. Im November 2006 wurde mit der Revision der Richtlinie für die Handelsperiode nach 2012 begonnen. Von Seiten der Europäischen Kommission wurde ein Bericht über den bisherigen Verlauf des Emissionshandels und mögliche Maßnahmen zu dessen Verbesserung vorgelegt. Ein erstes Konsultationsverfahren (http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/review_en.htm) zwischen Europäischer Kommission und den Interessenvertretern ist im Juni beendet worden; das Hauptaugenmerk lag auf der Festlegung der Zuteilungsmenge, der zu verwendenden Allokationsmethode und der Länge des nächsten Handelszeitraums.
Im Verlauf des Verfahrens hat die AGFW in Zusammenarbeit mit Euroheat & Power mehrere Gespräche mit der Kommission geführt und eine Stellungnahme abgegeben. Unter anderem wurde ein Benchmarksystem, ähnlich dem des deutschen ZuG 2012, vorgeschlagen. Um eine hohe Planungssicherheit für die Akteure zu gewährleisten wurde für einen möglichst langen Handelszeitraum plädiert. Auch wurde auf eine ganzheitliche Betrachtung des Wärmemarktes gedrungen. Hier sollten Primärenergiefaktoren, beschrieben in der EU-Gebäuderichtlinie, genutzt werden. Auf diese Weise kann der Vorteil, den moderne Fernwärmesysteme gegenüber Einzelheizungen bezüglich der Emission von Treibhausgasen aufweisen, gut zum Ausdruck gebracht werden.
Der Entwurf der revidierten Richtlinie wurde von der Kommission nun am 23. Januar 2008 im Rahmen des Klimapakets vorgelegt. Die wichtigsten Neurungen sind:
- EU-weiter Cap statt nationaler Richtziele
- Keine nationalen Allokationspläne (NAP’s)
- Versteigerung von anfangs 60 % der Zertifikate; Für den Stromsektor gilt: 100 % Auktionierung bereits ab 2013
- Hocheffiziente KWK (nach KWK-Richtlinie) erhält weiterhin kostenlos Zertifikate
Die Richtlinie soll bis Ende 2009 verabschiedet werden. Da Europäisches Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens und Europäischer Rat die Richtlinie noch verabschieden müssen, ist mit Änderungen zu rechnen. Auch die Interessenvertreter werden daher nochmals die Möglichkeit haben, ihre Ansichten einzubringen. Da bereits im Vorfeld des Prozesses Kontakt zu dem verantwortlichen Kommissionsmitarbeiter hergestellt werden konnte, ist der AGFW hier gut positioniert.
Der AGFW hat Bundesminister Gabriel in Schreiben vom 24. September 2008 und 8. Oktober 2008 auf die Schwierigkeiten für den Wirtschaftszweig hingewiesen und um Hilfe gebeten. Außerdem wurden nationale und Europa-Abgeordnete sowie Politiker an entscheidender Stelle über die Sachlage informiert und um Intervention gebeten (Schreiben vom 26. Juni 2008 und Schreiben vom 1. Oktober 2008).
Die AGFW-Mitglieder wurden mit Schreiben vom 7. Juli 2008 und 9. Oktober 2008 informiert und zur Kontaktaufnahme mit ihren jeweiligen Abgeordneten aufgefordert.
Rolf Hempelmann, MdB, hat sich in einer Presseerklärung zugunsten von KWK und Fernwärme im Emissionszertifikatehandel ausgesprochen.
Am 7. Oktober 2008 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den Report der Berichterstatterin Doyle abgestimmt und eine Kompromisslinie festgestellt, die zur Grundlage von Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Parlament bestimmt ist. Die entscheidenden Passagen für die Fernwärme finden in Amendment 51 zu Artikel 10a Absatz 3 und Amendment 57 zu Artikel 10a Absatz 7 des Richtlinien-Entwurfs. Den vollsätndigen Report finden Sie hier.
Nach dem Beschluss des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2008 und nach dem SPD-Parteitag vom 18. Oktober 2008 konzentriert sich die politische Diskussion darauf, zumindest der Wärmeseite von hocheffizienten KWK-Anlagen freie Zertifikate zuzuteilen und eine Abschmelzung der Zuteilung bis zum Jahre 2020 auf Null zu verhindern. Um dies durchzusetzen, ist es noch einmal erforderlich, alle Kräfte zu bündeln. Unter der Federführung des AGFW sind die Verbände VKU, B.KWK, GEODE und die Gewerkschaft ver.di zusammengekommen, um in der gemeinsamen Stellungnahme vom 20. Oktober 2008 der Politik die Dringlichkeit des Problems deutlich zu machen. Die Stellungnahme wurde an maßgebliche Politiker in Deutschland und den entscheidenden Stellen der Europäischen Union versandt.
BMU-Studie "Leitstudie 2008' - Weiterentwicklung der 'Ausbaustrategie Erneuerbare Energien' vor dem Hinterbrund der aktuellen Klimaschutzziele Deutschlands und Europas": Das BMU selbst stellt fest, dass die Klimaziele der Bundesregierung einen 25 %-KWK-Anteil und „äußerst intensive Anstrengungen“ erfordern, netzgebundene Wärme um Altbaubestand deutlich auszuweitenund bezweifelt, dass die beschlossene Förderung von Wärmenetzen ausreichen wird. U. a. auf Seiten 7, 8, 19 und 147 wird auf die Bedeutung des KWK- und Fernwärmeausbaus hingewiesen.
Gegen die angemessene Berücksichtigung der Wärme aus hocheffizienter KWK bei der Novellierung der Emissionszertifikatehandels-Richtlinie werden gegenwärtig Einwände erhoben, die der AGFW für unzutreffend erachtet. Es wurde daher eine Stellungnahme verfasst, die sich mit diesen Einwänden auseinandersetzt. Die Stellungnahme wurde an ausgewählte Politiker in der Europäischen Union versandt.
Bei den europäischen "Guidance documents on the harmonized free allocation methodology for the EU-ETS" handelt es sich um Anleitungen, welche die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der freien Zuteilung von Zertifikaten im Rahmen des Emissionszertifikatehandels unterstützen sollen. Diese Dokumente sind nicht rechtsverbindlich und stellen auch keine offizielle Position der Europäische Kommission dar. Sie spielen aber bei der Umsetzung des europäischen Rahmens in nationales Recht eine zumindest mittelbare Rolle durch ihren "semi-offiziellen" Charakter.
- Guidance Document 1 General Guidance v8
- Guidance Document 2 Allocation Methodologies
- Guidance Document 5 Carbon leakage v8
- Guidance Document 6 Cross boundary heat flows
- Guidance Document 8 Waste gases v8
- Guidance Document 9 Secot specific guidance
Zur Position der Fernwärme im EZH
Die Abfall-Rahmenrichtlinie der EU
Die Abfall-Rahmenrichtlinie der EU
2005 hat die Europäische Kommission eine Abfall-Rahmenrichtlinie vorgelegt. Zusammen mit der Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP) wurde im Europäischen Parlament im Vorfeld einer Abstimmung über diese Richtlinie auf die ökologischen Vorteile von Müllverbrennungsanlagen und die potenziellen Effizienzgewinne durch KWK aufmerksam gemacht. Die Konsultationen sind noch nicht abgeschlossen. Die AGFW und EHP werden den Vorgang weiter begleiten und die Interessen der Branche vertreten.
Die Gebäuderichtlinie der EU
Die Gebäuderichtlinie der EU
Die Gebäuderichtlinie der EU vom Dezember 2002 soll den Energieverbrauch von Bauwerken zu senken. Für die Branche ist hier besonders die Bewertung von Fernwärmesystemen wichtig. Die EHP-Arbeitsgruppe „Eco Labelling“ hat in diesem Zusammenhang den Vorschlag des „Primary Ressource Faktors“ (PRF) erarbeitet und ihn im Juni 2007 als so genannten Pre-Standard des Europäischen Komitees für Normung (CEN) etablieren können. Dieser bewertet die in einem Gebäude genutzte Heizenergie über die gesamte Energieversorgungskette hinweg. Erfasst wird beispielsweise die Energie, die zum Transport von Heizöl zum Kunden verwendet wird. Vorbild war das Konzept der Primärenergiefaktoren der deutschen Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Verwendung des PRF wird von AGFW/EHP weiter forciert, da es von Vorteil für die Fernwärme ist, ein Instrument zur Verfügung zu haben, mit dem die Effizienzvorteile moderner Fernwärmesysteme gegenüber anderen Heizungssystemen objektiv dargestellt werden können.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Versorgungssicherheits- und Energieeffizienzpakets am 13. November 2008 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Novellierung der Gebäuderichtlinie vorgelegt. Seit dem 16. Januar 2009 liegt eine deutsche Übersetzung vor. Die ersten Beratungen in der für Energie zuständigen Arbeitsgruppe des Rates sind von der derzeitigen tschechischen Ratspräsidentschaft bereits angesetzt worden. Die Beschlussfassung soll bis Ende 2009 vorliegen, also noch während der schwedischen Ratspräsidentschaft. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben daher im Rahmen einer Anhörung um Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission gebeten. Der AGFW hat nach erster Analyse des Vorschlags eine Kurzstellungnahme verfasst und Vertretern von BMVBS und BMWi zukommen lassen. Diese Kurzstellungnahme wurde um ausführliche Darlegungen erweitert, die beiden Ministerien zugeleitet wurden.
Nachdem der Ausschuss für Industrie des Europäischen Parlaments am 6. April 2009 den Bericht über den Richtlinien-Vorschlag verabschiedet hat, hat der AGFW eine weitere Stellungnahme bei den Vertretern von BMVBS und BMWi eingereicht.
Am 18. Mai 2010 billigte das Europäische Parlament den Standpunkt des Rates in Bezug auf die Neufassung der Gebäuderichtlinie. Damit war der Weg frei für eine Veröffentlichung. Die Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) wurde daraufhin am 18. Juni 2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Abl L 153 vom 18.06.2010, S. 13 ff).
Die signifikanteste Änderung betrifft die sogenannten Niedrigstenergiehäuser, welche laut Richtlinie ab 2021 den Standard für neue Gebäude setzen. Offensichtliche Angriffe auf die Fernwärmeversorgung durch einen Vorschlag bei solchen Gebäuden eine Energieerzeugung vor Ort zwingend erforderlich zu machen, konnten zwar abgewehrt werden, allerdings setzte sich das Europäische Parlament trotz Widerstands mit sachfremden Anforderungen an die Nutzung von erneuerbaren Energien durch. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der vor Kurzem verabschiedeten Erneuerbaren Energien-Richtlinie erstaunlich, die bereits ähnliche Pflichten für die Nutzung von erneuerbaren Energien vorsieht (in Deutschland bereits durch das EEWärmeG verwirklicht).
Im Gegenzug konnte allerdings eine Stärkung des primärenergetischen Ansatzes der Richtlinie erreicht werden. Es kann damit also im Grundsatz bei dem deutschen Ansatz der EnEV verbleiben. Die Anforderungen an die bereits erwähnten Niedrigstenergiehäuser beruhen dabei ebenfalls auf dem Prinzip von Primärenergiefaktoren, so dass in der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ein Spielraum für die Beachtung primärenergetisch besonders effizienter Fernwärme aus KWK verbleibt. Dies muss auch für die sogenannten kostenoptimalen Niveaus gelten, welche auf einem Vergleich der Gesamtenergieeffizienz und wirtschaftlicher Aspekte beruhen. Da auch Einnahmen aus der Energieerzeugung einbezogen werden, muss dieser Vergleich nach Ansicht des AGFW auf einer volkswirtschaftlichen Betrachtung basieren. Ansonsten könnten hohe Einspeisetarife und Zuschüsse verzerrend wirken und hohe volkswirtschaftliche Kosten verheimlichen. Der Kostenvorteil der Fernwärme gegenüber anderen Energieeffizienz-Maßnahmen muss angemessen reflektiert werden. Bei der kommenden Umsetzung bis zum Juli 2012 ist also darauf zu achten, dass bestehende Spielräume für Fernwärme erschöpfend genutzt werden. Es soll weiterhin darauf hingewirkt werden, dass das Potenzial von Fernwärme und KWK im Gebäudebereich kostenwirksam Energie einzusparen durch eine entsprechende Rahmengestaltung verwirklicht werden kann.
Die KWK-Richtlinie der EU
Die KWK-Richtlinie der EU
"Das Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung als Mittel zur Energieeinsparung wird derzeit in der Gemeinschaft nicht voll genutzt“ – so das Europäische Parlament und der Europäische Rat in den Erwägungsgründen der KWK-Richtlinie.
Durch die KWK-Richtlinie stellt die Europäische Union die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung für Energieeffizienz und Umweltschutz stärker in den Vordergrund und macht sie zum Ziel ihrer Politik.
Ziel der Richtlinie ist es, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Versorgungssicherheit zu verbessern indem ein einheitlicher Rahmen zur Förderung von an Nutzwärmebedarf und Primärenergieeinsparungen orientierter KWK geschaffen wird.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt auf zwei Ebenen. In einem ersten Verfahren - Komitologie genannt - wird die für die Anwendung der Richtlinie unerlässliche Berechnung des KWK-Stroms durch die Erstellung von Leitlinien (auch Leitfaden / Guidelines) genau spezifiziert. Dieser Prozess, in dem sowohl die Europäische Kommission als auch alle Mitgliedsstaaten und verschiedene Experten vertreten sind, läuft derzeit noch, soll aber Ende 2007 abgeschlossen werden. Des Weiteren wurden bereits Wirkungsgradreferenzwerte entsprechend Artikel 4 - ebenfalls durch den Komitologie-Prozess - veröffentlicht.
Die Mitgliedsstaaten selbst müssen die Richtlinie dann in nationales Recht umsetzen. Für die Bundesrepublik besteht nur geringer Handlungsbedarf, da eine Förderung der KWK nach dem KWKModG bis Ende 2010 den Ausnahmeregelungen des Artikels 12 unterliegt. Lediglich die Analyse des Nationalen Potenzials (Art. 6), in der Frage der Herkunftsnachweise (Art. 5) und für die zu erstellenden Berichte (Art. 10) werden Maßnahmen zu ergreifen sein. Die in der Richtlinie genannten Fristen sind dabei durch den Verzug des Komitologie-Prozesses auf den 6. August 2007 verschoben worden.
Informationen zum Komitologie-Prozess:
- Verfahrensregeln des Komitologie-Prozesses
- Sachstandsbericht zur KWK-Richtlinie
- AGFW-Stellungnahme an das BMWi zum Komitologie-Verfahren.
Diese Stellungnahme wurde vom BMWi fast vollständig übernommen und an die Kommission weitergeleitet. - Gutachten von Professor Dr. Ehricke, Universität zu Köln zu den Möglichkeiten eines Verweises auf Normen europäischer Institute (CEN)
- AGFW-Mitgliederrundschreiben vom 20. Februar 2007
- Artikel aus EHP zum Komitologie-Verfahren
- Die abschließende Entscheidung des Komitologie-Ausschusses liegt nunmehr auch in deutscher Sprache vor.
Harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte
Die Harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme entsprechend der KWK-Richtlinie sind für die Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses und die Berechnung der Primärenergieeinsparungen maßgebend.
Entstehung der KWK-Richtlinie:
- Testing the EHP-Manual (e.on-Papier) (Engl.)
- How to untie the Gordian knot (EHP) (Engl.)
- CHP-Directive - Model calculations (EHP) (Engl.)
- 5 Statements (EHP) (Engl.)
- What is the colour of CHP electricity (H. Noske, Stw. Hannover) (Engl.)
- CHP-Manual (EHP) (D)
- CHP-Manual (EHP) (Engl.)
- Zertifizierung von KWK-Strom - ein Vorgang babylonischer Sprachverwirrung (Hans Neuffer, AGFW) (D)
- The Certification of CHP-electricity - a procedure like the babylonian confusion of tongues (Hans Neuffer, AGFW) (Engl.)
- Dynamische Verweise in EG-Richtlinien auf Regelungen privater Normungsgremien (Prof. Dr. U. Ehricke, Universität Bremen) (D)
Gutachten Prof. Dr. Ehricke zur dynamischen Verweisung - Advice on the possibility of a reference in the cogeneration directive to criteria established by the manual of EHP (Guy Block, Attorney) (Engl.)
- High efficiency CHP - Where is the consensus (EHP) (Engl.)
- Reference Systems (Jari Kostama, Finnish District Heating Association) (Engl.)
- KWK-Berichtsentwurf für den Parlamentsausschuß für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (MdEP N. Glante, Brüssel) (D)
- Testing the EHP Manual
Auslegung der KWK-Richtlinie
Muss das KWKModG wegen der KWK-Richtlinie geändert werden? (mehr)
Ansprechpartner:
Werner R. Lutsch
Telefon: 0 69 / 63 04-2 79
Telefax: 0 69 / 63 04-4 58
E-Mail: w.lutsch@agfw.de
Rechtsanwalt Adolf Topp
Telefon: 0 69 / 63 04-2 86
Telefax: 0 69 / 63 04-4 58
E-Mail: a.topp@agfw.de
Ullrich Müller
Telefon: 0 69 / 63 04-2 02
Telefax: 0 69 / 63 04-4 55
E-Mail: u.mueller@agfw.de
Energiedienstleistungs-Richtlinie
Energiedienstleistungs-Richtlinie
Energiedienstleistungs-Richtlinie
Am 5. April 2006 wurde die Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (kurz: Energiedienstleistungs-Richtlinie) erlassen. Zweck der Richtlinie ist es, die Effizienz der Energienutzung in den Mitgliedstaaten zu erhöhen.
Die Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten eine Steigerung der Energieeffizienz um 9 % innerhalb von neun Jahren nach ihrem Inkrafttreten.
Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie hatte die Europäische Kommission verschiedene Interessenvertreter aufgefordert Vorschläge zu unterbreiten, wie die nationalen Energieeffizienzaktionspläne (EEAP), die bis zum 30. Juni 2007 einzureichen waren, ausgestaltet werden können. Die EHP-Arbeitsgruppe „Energiepolitik“ hat eine Vorlage erarbeitet und der Europäischen Kommission übergeben. Diese kann nun dazu genutzt werden die EEAP’s im Bereich des Wärme- bzw. Kältemarktes effektiv zu gestalten. Die Energieeffizienzaktionspläne sind nur ein erster Schritt bei der Umsetzung der Richtlinie.
In einem Ausschussverfahren wird nun ein Leitfaden erstellt, der den Mitgliedstaaten bei der Auswahl der besten Energieeffizienzmaßnahmen eine Orientierung bieten soll. Es konnte erreicht werden, dass Fernwärme und KWK bereits in der Richtlinie als Möglichkeiten aufgeführt sind, Energieeinsparungen zu erzielen.
Von Seiten der Kommission wird derzeit an Orientierungshilfen ("Templates") gearbeitet, die aller Voraussicht nach aber nicht verbindlich für die Mitgliedstaaten sein werden.
Energiesteuer-Richtlinie der EU
Energiesteuer-Richtlinie der EU
Eine wichtige Rechtsvorschrift stellt die Energiesteuer-Richtlinie der EU
Energiesteuer-Richtlinie (197kB Modem:28,8s ISDN:25,2s DSL:2,1s)dar. Nähere Informationen zur Umsetzung in deutsches Recht finden unter der Rubrik Recht/Oekosteuer.
Erneuerbare Energien im Wärmemarkt
Erneuerbare Energien im Wärmemarkt
Der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältemarkt wird immer mehr zum politischen Thema, ähnlich wie zuvor schon der Einsatz Erneuerbarer in der Stromerzeugung. Für Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung können sich daraus Chancen ergeben, wenn es gelingt, unseren Wirtschaftszweig an der Entwicklung zu beteiligen. Bis dahin müssen aber noch etliche offene Fragen beantwortet werden. Daran wird sich die AGFW weiter beteiligen. Die Entwicklung birgt aber auch Risiken, die klar benannt werden müssen, z. B. darf die Förderung Erneuerbarer im Wärmemarkt nicht zu Lasten der Fernwärme und konventionell gefeuerten KWK-Anlagen gehen.
Um die politische Diskussion voranzubringen, hat Mechthild Rothe, MdEP, dem Europäischen Parlament einen Berichtsentwurf zum Einsatz Erneuerbarer im Wärme- und Kältemarkt vorgelegt. Die AGFW hat dazu gemeinsam mit VDEW und HEA Stellungnahmen eingereicht und vertreten (AGFW-Grundlagen; Verbände-Position; Position-AGFW/HEA, Anlage).
Zusätzlich hat die AGFW mit Euroheat & Power (Position-AGFW/EHP) den Berichtsentwurf von MdEP Rothe analysiert, konkrete Änderungsanträge (Änderungsvorschläge; Comments; Empfehlungen) erarbeitet und u. a. in Gesprächen mit Frau Rothe, den Abgeordneten Caspary, Langen und Dr. Liese erläutert.
Der Wirtschafts- und Energieausschuss des Europäischen Parlaments hat am 26. Januar 2006 über den Bericht abgestimmt. Dabei wurden etliche unserer Vorschläge berücksichtigt, u. a. werden
- Fernwärme und -kühlung in die Definition der Erneuerbaren einbezogen,
- KWK, Fern-/Nahwärme und Fernkühlung bei den Instrumenten zur Förderung der Erneuerbaren berücksichtigt,
- Abwärme aus Stromerzeugungsprozessen und industriellen Prozessen und "freie Kühlung" (Nutzung vonFlüssen und Seen für Fernkühlung) als Möglichkeit zur Reduzierung fossiler Brennstoffe hervorgehoben und
- Öko-Labels für Fernwärme und Fernkühlung angestoßen.Die Beschlüsse werden dazu beitragen, die politischen Rahmenbedingungen für Fernwärme und KWK weiter zu verbessern.
Der ITRE-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat am 1. Februar 2006 über den Rothe-Bericht entschieden und ihn an das Plenum des Europäischen Parlaments überwiesen. Dieses hat ihn in seiner Entschließung vom 14. Februar 2006 angenommen. Die von der AGFW in Zusammenarbeit mit Euroheat & Power, HEA und VDEW gestellten Forderungen sind in hohem Maße berücksichtigt worden.
Die Verbände VDEW/HEA/AGFW haben im Rahmen des Konsultaitonsverfahrens der GD TREN ihre Stellungnahme abgegeben.
Euroheat & Power hat zusammen mit AGFW eine europäische Stellungnahme eingereicht.
Erneuerbare Energien im Wärmemarkt - Chancen für Fernwärme und Contracting
Resolution des Europäischen Parlaments zu erneuerbaren Energien in der EU
Europäische Mehrwertsteuer-Richtlinie vom 14. Februar 2006
Europäische Mehrwertsteuer-Richtlinie vom 14. Februar 2006
Europäische Mehrwertsteuer-Richtlinie vom 14. Februar 2006
Die Europäische Union hat eine Mehrwertsteuer-Richtlinie erlassen. Mit dieser Richtlinie werden die Mehrwertsteuersysteme europaweit vereinheitlicht.
Die bisherige Erlaubnis, für Strom und Gas geringere Mehrwertsteuersätze vorzusehen, wird auf die Fernwärme ausgedehnt. Länder, die für ihre Energie die Mehrwertsteuersätze absenken wollen, können deshalb auch die Fernwärme genauso wie Strom und Gas begünstigen.
In Deutschland ist diese Möglichkeit ohne politische Bedeutung: An eine Senkung der Mehrwertsteuersätze für Energie ist derzeit nicht zu denken.Von Interesse ist dies aber für verschiedene osteuropäische Staaten, in denen es zu Wettberwerbsungleichieiten zwischen Fernwärme und Gas kommt. Dort kann die Absenkung der Mehrwertsteuersätze auf das bei Gas übliche Niveau helfen.
Versorgungssicherheit
Versorgungssicherheit
Die ECOHEATCOOL-Studie von Euroheat & Power findet ein positives Echo bei der Fraktion der GRÜNEN im Europäischen Parlament
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Messgeräte-Richtlinie der EU
Messgeräte-Richtlinie der EU
Die Messgeräte-Richtlinie der EU dient der Vereinheitlichung der verwendeten Messgeräte und Zähler.
State Aid Guidelines - Reform des Beihilferechts
State Aid Guidelines - Reform des Beihilferechts
Die Reform des Beihilferechts wurde durch den Aktlionsplan vom 7. Juni 2005 angestoßen. Hinzu kommt, dass der Gemeinschaftsrahmen für Umweltbeihilfen am 31. Dezember 2007 ausläuft. Bis dahin gilt der Gemeinschaftsrahmen für Umweltbeihilfen vom 3. Februar 2001, 2001/C 37/03.
Zu der geplanten Reform des EU-Beihilferechts findet ein Konsultationsverfahren statt. Dazu hat die AGFW zusammen mit EHP eine Stellungnahme abgegeben.
Im Vorfeld dieser Stellungnahme konnte mit Kristyna Deiberova, Mitarbeiterin der Generaldirektion Wettbewerb der EU, ein Gespräch geführt und die Position von EHU/AGFW deutlich gemacht werden.
Im Hinblick auf die Sicherung der Position von KWK und Fernwärme haben AGFW und EHP bereits 2005 und 2006 erste Stellungnahmen abgegeben. (mehr)
Entwurf einer Richtlinie über Verbraucherrechte
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