Strategie und Politik
Europa und Internationales
Neues aus Europa
Handlungsfelder/Themen
Die Mehrwertsteuer-|Richtlinie
Versorgungssicherheit
Messgeräte-Richtlinie
State Aid Guidelines
EU-Richtlinie über |Verbraucher
Politisches
Euroheat & Power
Statistik
Projekte
Europa kurz & knapp
Archiv
Mitgliederrundschreiben |aus dem Bereich Europa
Ihre Ansprechpartner
AK "Europa"
Recht
Wirtschaft und Markt
Forschung und Innovation
Erzeugung
Verteilung
Kundenanlagen
Organisations- und |Arbeitssicherheit
Regelwerk
Stadtentwicklung
Zahlen und Statistiken
Fernwaerme - rein ins Haus

Emissionszertifikatehandel

Grundlage des Emissionszertifikatehandels (EZH) ist die Richtlinie vom 13. Oktober 2003.

Der Anlagenbegriff und die 20 MW-Grenze:

Artikel 3 e und Annex I Nr. 2 der Richtlinie definieren die Grundlagen des Anlagenbegriffes als Voraussetzung für die Anwendung der 20 MW-Grenze. Danach werden alle relevantenTätigkeiten eines Betreibers am jeweiligen Standort zusammengerechnet. Ein inoffizielles Auslegungspapier der EU hebt hervor, dass damit alle Anlagen "in the same installation or on the same site" gemeint sind. Mit dem Begriff "site" ist das klassische Betriebsgrundstück gemeint, nicht aber die Gesamtheit aller Anlagen im gesamten Stadtgebiet.

Dieser Anlagenbegriff ist erheblich weiter als der traditionelle deutsche Begriff gemäß Entwurf der 34. BImSchV und die Vorgaben des § 3 Abs. 5 BImSchG i. Vb. m. § 1 Abs. 2 und 3 der 4. BImSchV (je nach Fallgestaltung das einzelne Modul bzw. die Gesamtheit der Module innerhalb einer Gebäudehülle).

Veranstaltungen
zum Thema:

18.09.2012
17. Dresdner Fernwärme-Kolloquium in Dresden

Login Mitgliederbereich:

Noch kein AGFW Mitglied?
Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft
Wie werden Sie Mitglied?
>> Hier klicken

Unser Service:
FW 308
Verhaltenskodex für Contractoren
Netzbetreibernummern
Zertifizierte Unternehmen
Primärenergiefaktoren
EEWärmeG und Fernwärme
- ANZEIGE -
AGFW Veranstaltungen 1. Halbjahr 2011