State Aid Guidelines
Die Reform des Beihilferechts wurde durch den Aktlionsplan vom 7. Juni 2005 angestoßen. Hinzu kommt, dass der Gemeinschaftsrahmen für Umweltbeihilfen am 31. Dezember 2007 ausläuft. Bis dahin gilt der Gemeinschaftsrahmen für Umweltbeihilfen vom 3. Februar 2001, 2001/C 37/03.
Zu der geplanten Reform des EU-Beihilferechts findet ein Konsultationsverfahren statt. Dazu hat die AGFW zusammen mit EHP eine Stellungnahme abgegeben.
Im Vorfeld dieser Stellungnahme konnte mit Kristyna Deiberova, Mitarbeiterin der Generaldirektion Wettbewerb der EU, ein Gespräch geführt und die Position von EHU/AGFW deutlich gemacht werden.
Im Hinblick auf die Sicherung der Position von KWK und Fernwärme haben AGFW und EHP bereits 2005 und 2006 erste Stellungnahmen abgegeben. (mehr)
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