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Wärmemessung

Aktuell: Zurzeit läuft der 5. Durchgang des Wärmezählerprüfprogramms.  

 

Die Wärmemessung ist quasi der Endpunkt in Prozesskette von Erzeugung bis Verbrauch. Über Wärmezähler wird die verbrauchte Wärmemenge erfasst und ist -  entgegen der Heizkostenverordnung – alleinige Grundlage der Verbrauchsabrechnung. Der Fernwärmeversorgung benötigt deshalb messbeständige, messrichtige Wärmezähler. Des Weiteren haben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ergeben, dass instandsetzbare Wärmezähler kostengünstiger sind über den Einsatzzeitraum von 15 Jahren als Einwegzähler.

Wärmezähler sind eichpflichtig und unterliegen dem Eichgesetz. Allerdings sind nicht alle auf dem Markt befindlichen Produkte in der Fernwärmeversorgung einsetzbar, da trotz der hohen Qualitätssicherung durch das Eichrecht, welches Zulassungstests und die Eichung jedes Einzelgerätes vorschreibt, nicht grundsätzlich von messbeständigen Geräten ausgegangen werden. Die Erfahrungen der Branche und vor allem das Wärmezählerprüfprogramm des AGFW zeigen große Qualitätsunterschiede und -schwankungen der auf dem Markt befindlichen Produkte.

Mit Umsetzung der europäischen Messgeräterichtlinie (MID) erfolgt der Wegfall der Ersteichung. Gut, dass der AGFW das Wärmezählerprüfprogramm hat, damit Sie weiterhin hochwertige von minderwertigen Produkten unterscheiden können.

Das AGFW-Gremium AK "Technik der Wärmemessung" ist kontinuierlich im Gespräch mit dem BMWi hinsichtlich der Reformierung des Eichrechts.

Veranstaltungen
zum Thema:

19.09.2012
Fernwärmehaustechnik - Innovationen - Erfahrungsaustausch - Kundenbindung in Deidesheim

07.11.2012
Trinkewassererwärmung in Dresden

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