Vereinfachte, praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenüberprüfung
Da immer wieder große Unsicherheiten zur praktischen Umsetzung der Forderungen der §§ 5 u. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) auftreten, gibt der AGFW folgenden Hinweis:
Der FA "Organisations- und Arbeitssicherheit" empfiehlt, die Gefährdungsbeurteilung auf der Basis normierter Schutzziele (Vorlagen/Muster-Handbücher, Regelwerke) zu erstellen.
Bei Vorlage dieser normierten Schutzziele können die hier zugrunde liegenden Gefährdungsbeurteilungen und Regelungsinhalte übernommen und in unternehmensspezifischen Betriebsanweisungen zusammengefasst werden. Im Bedarfsfall ist diese unternehmensspezifische Anpassung durch eine Vor-Ort-Begehung zu ergänzen. Der Prozess der Anpassung ist zu dokumentieren.
Die jeweiligen Führungskräfte überprüfen und dokumentieren die Einhaltung der Anweisungen durch regelmäßige Kontrollen (Maßnahmenüberprüfung).
Die Gefährdungsbeurteilungen sind bei Prozessveränderungen anzupassen. Die erstellten Anweisungen sind regelmäßig (mindestens jährlich) hinsichtlich ihrer Maßnahmenwirksamkeit zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
Noch kein AGFW Mitglied?
Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft
Wie werden Sie Mitglied?
>> Hier klicken


