Verbindlichkeit berufsgenossenschaftlicher Vorschriften bei entgegenstehenden TRBS
Der FA "Organisations- und Arbeitssicherheit" stellt fest: Die Gesetze zur Arbeitssicherheit, die Verordnungen (z. B. die Betriebssicherheitsverordnung), die nachgelagerten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die weiteren anerkannten Regeln der Technik (z. B. AGFW-Regelwerk, DIN) stellen die Basis zur Umsetzung der Forderungen zur Arbeitssicherheit im Unternehmen dar.
Die bestehenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) werden sukzessive durch TRBS/anerkannte Regeln der Technik abgelöst.
Bei widersprüchlichen Regelungen gilt: TRBS vor BGV.
Für die anerkannten Regeln der Technik gilt: Branchenregelung geht vor Allgemeinregelung (z. B. AGFW-Regelwerk vor allgemeinen DIN-Normen).
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