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Verbindlichkeit berufsgenossenschaftlicher Vorschriften bei entgegenstehenden TRBS

Der FA "Organisations- und Arbeitssicherheit" stellt fest: Die Gesetze zur Arbeitssicherheit, die Verordnungen (z. B. die Betriebssicherheitsverordnung), die nachgelagerten Tech­nischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die weiteren anerkannten Regeln der Technik (z. B. AGFW-Regelwerk, DIN) stellen die Basis zur Umsetzung der Forderungen zur Arbeitssicherheit im Unternehmen dar.

Die bestehenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) werden sukzessive durch TRBS/anerkannte Regeln der Technik abgelöst.

Bei widersprüchlichen Regelungen gilt: TRBS vor BGV.

Für die anerkannten Regeln der Technik gilt: Branchenregelung geht vor Allgemeinrege­lung (z. B. AGFW-Regelwerk vor allgemeinen DIN-Normen).

Veranstaltungen
zum Thema:

05.06.2012
AGFW-Praxisseminar "Anbohren und Frosten von Fernwärmeleitungen" in Berlin

04.09.2012
Arbeitssicherheit bei Planung, Bau und Betrieb von Wärmeverteilungsanlagen in Leipzig

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