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Anforderungen an eine TSM-gerechte Stellenbeschreibung für die "Technische Führungskraft" nach FW 1000

  • Die Stellenbeschreibung muss zur gesamen organisatorischen Aufstellung des Unternehmens passen und schlüssig in die Hierarchie eingebunden sein.
  • Aufgabe; Verantwortung; Kompetenz - Die "Technische Führungskraft" muss in allen sicherheitsrelevanten Angelegenheiten eigenverantwortlich handeln können (Betrieb, Anlagen, Leitungen, Budget, Personal)
  • Die Aufgaben und die Verantwortung müssen klar gegenüber anderen Stellen/Bereichen abgegrenzt sein.
  • Alle Kompetenzen fachlicher und disziplinarischer Art sind schriftlich festzulegen.
  • Eine sinnvolle Vertretungsregelung für die "Technische Führungskraft" muss gegeben sein.
  • Die verbindliche Stellnbeschreibung trägt Datum und Unterschrift des Arbeitgebers und des Stelleninhabers.

Veranstaltungen
zum Thema:

05.06.2012
AGFW-Praxisseminar "Anbohren und Frosten von Fernwärmeleitungen" in Berlin

04.09.2012
Arbeitssicherheit bei Planung, Bau und Betrieb von Wärmeverteilungsanlagen in Leipzig

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