Der Begriff der Fernwärme
Fernwärme ist Wärme beliebiger Herkunft, die mit Hilfe eines Trägermediums (meistens Heizwasser oder Dampf) gewerblich aufgrund eines Vertrages gegen Entgelt geliefert wird und mit deren Lieferung keine eigenen mietrechlichen Nebenverpflichtungen erfüllt weden. Auf jede Form der Wärmelieferung ist die AVBFernwärmeV anzuwenden.
Rechtlich umfasst der Begriff "Fernwärme" daher auch Contracting und Nahwärme, so auch jetzt das Oberlandesgericht Köln in dem Urteil vom 21.5.2007 (CuR, Heft 1, 2009, S. 19 ff.) Siehe auch Schach, GE 2007, S. 1299, 1300 aus der Sicht des Mietrechts.
Die Rechtsprechung und Literatur zu dem Begriff der Fernwärme wurde in dem Aufsatz "Der Begriff der Fernwärme" von Adolf Topp zusammengefasst.
Der "Begriff der Fernwärme" ist auch des öfteren Gegenstand gerichtlicher Erörterungen:
- Landgericht Potsdam, Urteil vom 22. Dezember 2006, 10 O 24/04
- OLG Dresden, Urteil vom 30. März 2007, 9 U 1658/05
CuR Heft 3, 2007, S. 101 ff. - Kammergericht Berlin, Urteil vom 1. September 2009, 27 U 76/08
WuM Heft 1, 2010, S. 42 f.
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