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Vergaberecht

Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die faire Vergabe von Aufträgen mit geringem Auftragswert durch die öffentliche Hand veröffentlicht.

„Aufträge mit geringem Auftragswert“ im Sinne der Leitlinien sind Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Wert von weniger als 211.000,- € und Bauaufträge im Wert von weniger als 5.278.000,- €. Grundsätzlich gelten die EU-Richtlinien für diese Aufträge nicht. Dennoch muss die Vergabe derartiger Aufträge im Einklang mit den Binnenmarktgrundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit erfolgen, da diese bereits Ausfluss des EG-Vertrages sind.

Die Kommission gibt Hinweise, wie sichergestellt werden kann, dass auch Aufträge mit geringem Auftragswert in angemessener und transparenter Weise bekannt gemacht werden. Es werden Beispiele für innovative Möglichkeiten der modernen, transparenten und kosteneffizienten Vergabe von Aufträgen genannt. Letztlich geht die EU-Kommission auch auf den Aspekt des Rechtsschutzes ein. Hier wird mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH darauf hingewiesen, dass nachprüfbar sein muss, ob das Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt wurde. Der Einzelne muss folglich einen effektiven gerichtlichen Schutz der Rechte in Anspruch nehmen können, die sich aus der Gemeinschaftsrechtsordnung herleiten.

Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und VErkehrsversorgung sowie der Postdienste

Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)

 

 

Veranstaltungen
zum Thema:

26.06.2012
AGFW-Workshop "Basiswissen Fernwärmerecht" in München

26.09.2012
Infotage Fernwärme-Recht "Antworten für die Zukunft" in Berlin

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