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Wärme-Contracting im Mietwohnungssektor

I.        Ausgestaltung von Wärme-Contracting-Verträgen

1.       Einführung: Fallstricke im juristischen Neuland der Wärmelieferungsverträge
          a) Erwartungen der Vertragspartner
          b) Typische Probleme
          c) Übliche Vertragsgestaltungen

2.       Die rechtliche Einordnung von des Wärmelieferungsvertrages
          a) Die Behandlung der Wärmelieferung im Energierecht
          b) Die rechtliche Einordnung als Dienstleistungs-, Kauf-, oder Wärmelieferungsvertrag
          c)  Begriffsbestimmungen
               aa) Der Meinungsstand
               bb) Auslegung des Begriffs "Fernwärme"
                     - der Wortlaut
                     - systematische Auslegung
                     - die technische Definition
                     - Argument des Mieterschutzes
               cc)  Ergebnis

3.       Die Lösung typischer vertraglicher Einzelprobleme
          a)  Laufzeit des Vertrages - Ausnahmen
          b) Preisänderungsklauseln
          c) Eigentumssicherung
          d) Vorteile und Einzelheiten der AVBFernwärmeV im Rahmen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
               aa)  Schriftform (§ 2 AVBFernwärmeV)
               bb)  Veröffentlichungspflicht (§§ 1 Abs. 4, 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV)
               cc)   Vereinbarter Wärmebedarf (§ 3 AVBFernwärmeV)
               dd)  Trägermedium, TAB (§ 4 AVBFernwärmeV)
               ee)  Kontinuierliche Belieferung (§ 5 AVBFernwärmeV)
               ff)    Grundstücksnutzung durch das FVU (§ 8 AVBFernwärmeV)
               gg)  Baukostenzuschuss (§ 9 AVBFernwärmeV)
               hh)  Hausanschlüsse (§ 10 AVBFernwärmeV)
               ii)    Übergabestationen und Kundenanlage (§§ 11, 12 AVBFernwärmeV) 
               jj)    Zutrittsrecht (§ 16 AVBFernwärmeV)
               kk)  Anforderungen an TAB (§ 17 AVBFernwärmeV)
               ll)    Leistungsstörungen und Haftung (§ 6 AVBFernwärmeV)
        e) Abgrenzung der Kundenanlage von der Anlage des Versorgungsunternehmens

II.    Auswirkung der Entscheidung des BGH vom 6. April 2005

1.     Contracting und Mietrecht
        a) Contracting ab Vertragsschluss
        b) Contracting nach Vertragsschluss
2.     Folgen für die Branche

Veranstaltungen
zum Thema:

26.06.2012
AGFW-Workshop "Basiswissen Fernwärmerecht" in München

26.09.2012
Infotage Fernwärme-Recht "Antworten für die Zukunft" in Berlin

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