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Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine Anhörung über den Entwurf eines Wärmegesetzes durchgeführt. Bereits 2008 sieht das geplante Gesetz für Neubauten einen verpflichtenden Anteil von 20 % Wärme aus erneuerbaren Energien vor. Für den Bestand gilt dieses erst ab 2010 und dann auch erst, wenn ein Austausch der Heizungsanlage erfolgt. 

Statt der Nutzung von erneuerbaren Energien können verschiedene, auf die Steigerung der Energieeffizienz zielende Maßnahmen eingesetzt werden. Als solche gilt der Einsatz einer KWK-Anlage zur Deckung des Wärmebedarfs oder der Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz, das mit KWK oder erneuerbaren Energien betrieben wird. 

In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass dem Klimaschutz eine hohe Bedeutung zugemessen wird und hier ein großer politischer Handlungsbedarf besteht. Unterstrichen werde dies durch die Aufforderung des Europäischen Parlaments an die Europäische Kommission, einen Richtlinienvorschlag zu unterbreiten, um den Anteil der erneuerbaren Energien beim Heizen und Kühlen von EU-weit derzeit 10 auf 20 % im Jahre 2020 zu erhöhen. 

Der AGFW hat zu dem Entwurf Stellung genommen und sich dafür eingesetzt, Fernwärme als Infrastruktur zu nutzen, um erneuerbare Energien zum Kunden zu bringen und Wärme aus KWK als erneuerbare Energie anzuerkennen.

Veranstaltungen
zum Thema:

26.06.2012
AGFW-Workshop "Basiswissen Fernwärmerecht" in München

26.09.2012
Infotage Fernwärme-Recht "Antworten für die Zukunft" in Berlin

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