Gestattungsverträge

Ort: Frankfurt am Main
Termin: 11.10.2012
Veranstalter: AGFW e.V. (Fr. Limoni)

Der Abschluss eines Gestattungsvertrags ist unentbehrliche Voraussetzung für den Aufbau eines Fernwärmeversorgungsnetzes. Mit einem Gestattungsvertrag verpflichten sich Städte und Gemeinden, die Fernwärmeleitungen in ihrem Grund und Boden, insbesondere im örtlichen Verkehrswegenetz zu dulden.

Anders als im Bereich der Strom- und Gasversorgung (dort spricht man von Konzessionsverträgen) gibt es keine speziellen Regelungen, die den Abschluss eines Gestattungsvertrags flankieren. So besteht häufig Ungewissheit über den Inhalt solcher Verträge: Wie lange darf ein Gestattungsvertrag höchstens laufen? Ist der Fernwärmeversorger verpflichtet, für die Grundstücksnutzung Gestattungsentgelte zu zahlen und wenn ja in welcher Höhe? Wem gehören die verlegten Leitungen? Was passiert, wenn der Gestattungsvertrag ausläuft?

Angesichts dieser offenen Fragen ist es in der Praxis oft zu beobachten, dass sich Entscheidungsträger am Vorbild der rechtlichen Regelungen für die Strom- und Gasversorgung orientieren. Doch dafür gibt es keinen Anlass. Die Vorschriften sind entweder zu eng oder sie tragen den besonderen Bedingungen der Fernwärmeversorgung nicht hinreichend Rechnung.

Hinzu kommt eine aktuelle politische Komponente. Unter dem Schlagwort „Rekommunalisierung“ der Energiewirtschaft sind Städte und Gemeinde bestrebt, die Energieversorgung zurück zu gewinnen. Als strategisches Mittel nutzen sie auslaufende Gestattungsverträge, die sie nicht verlängern wollen und damit den Energieversorger entweder zum Rückzug oder zur Übertragung des Versorgungsnetzes bringen wollen.

Mit dem Workshop „Gestattungsverträge“ arbeiten wir den rechtlichen Rahmen der Gestattungsvorträge systematisch auf. Wir informieren über die Rechtsgrundlagen und stellen Ihnen den AGFW-Mustervertrag vor. Einen zweiten Schwerpunkt setzen wir auf Gestattungsentgelte. In Zeiten knapper kommunaler Haushalte sieht sich mancher Fernwärmeversorger ungeahnten Forderungen nach Erhöhung der Gestattungsentgelte ausgesetzt. Wir berichten Ihnen über rechtliche Schranken bei der Vereinbarung von Gestattungsentgelten. Mit einem dritten Vortrag informieren wir über Endschaftsklauseln. Diese sind für die Abwicklung auslaufender Verträge und Verhandlungen über die Fortsetzung solcher Verträge von enormer Bedeutung. In einem vierten Teil berichten wir über sonstige wichtige Fragen wie Laufzeitregelungen und die Ausschreibungspflicht von Gestattungsverträgen. Abschließend gehen wir auf aktuelle Fragen ein, denen sich Fernwärmeversorger in der Praxis stellen müssen.


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