Aktuelles

Rainer Sturm / pixelio.de

Reservekraftwerksverordnung

Reservekraftwerksverordnung

Die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vom 20. Dezember 2012 beinhaltet in
§ 13 b Absatz 1 Nummer 2 eine Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass von Regelungen für einen transparenten Prozess zur Beschaffung einer Netzreserve aus vorläufig stillgelegten Energieerzeugungsanlagen. Die Netzreserve soll vorwiegend aus Anlagen erfolgen, die vorläufig oder endgültig stillgelegt werden sollen und in begründeten Ausnahmefällen aus neuen Anlagen. Durch Verordnung sollen gemäß § 13 b Absatz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zudem auch die staatlichen Eingriffsbefugnisse bei Kraftwerksstilllegungen, welche die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitäts-
versorgungssystems gefährden, näher ausgestaltet werden.

Der AGFW hat zu dem vorliegenden Verodrnungsentwurf Stellung genommen.

 

Mietrechtsnovelle - WärmeLV

Mietrechtsnovelle - WärmeLV

Das Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über
die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz) ist am
18. März 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Änderungen treten zum
1. Mai 2013 in Kraft. Die Regleung zum Contracting wird zwei Monate später - also am
1. Juli 2013 - wirksam.

Zusätzliche Erläuterungen und Empfehlungen der Ausschüsse

Das neue Mietrecht und insbesondere der für die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung relevante Paragraf (§ 556 c), wird durch eine Mietwohnraum-Wärmelieferverordnung ergänzt. Hierbei handelt es scih um eine Verordnung, die durch die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wird (voraussichtlich Juni/Juli 2013). Der AGFW liegt ein Referentenentwurf mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 15. März vor.

Eine gemeinsame Stellungnahme von AGFW, ASEW, B.KWK, VfW und ZVEI zum Referentenentwurf wurde fristgerecht abgegeben.

Bisherige Stellungnahmen

Mietrechtsnovelle Historie

 

 

Erfahrungsbericht zum EEWärmeG

Erfahrungsbericht zum EEWärmeG

Am 19.12.2012 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministers
Peter Altmaier den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beschlossen, der dem Bundestag eigentlich
schon vor einem Jahr vorgelegt werden sollte.

Kernelemente des Berichtes sind Aussagen zu den Erfahrungen mit dem Gesetz sowie Handlungsempfehlungen zu dessen Weiterentwicklung. Diese Handlungsempfehlungen
und ergänzenden Prüfaufträge bilden eine Grundlage für die geplante Novellierung des EEWärmeG. Der Evaluationszeitraum des Berichtes umfasst lediglich die Jahre 2009 bis 2011; für das Jahr 2012 lagen bei Berichtslegung noch keine Daten vor.

 

EnEV

EnEV

Die Bundesregierung hat Anfang Februar den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen (siehe Pressemeldung BMWi).

In der neuen EnEV wurden u. a. auch die für die KWK und Fernwärme so wichtigen Modalitäten zur Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs von Gebäuden festgelegt.
Die bisherige Befürchtung, dass sich die Bundesregierung bei der KWK auf den Primärenergiefaktor für Strom in Höhe von 2,0 bezieht, haben sich nicht bewahrheitet. Demnach bleibt es bei dem Primärenergiefaktor von 2,8 für KWK erzeugten Strom.

Lesen Sie mehr zur AGFW-Position und -Aktivitäten.

 

 

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 2012

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 2012

Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes wurde am 18.07.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Gesetz ist damit in Kraft getreten. Gegenüber dem KWK-Gesetz 2009 kombiniert die neue Fassung erstmalig und ohne Einschränkungen sämtliche wichtige Komponenten des KWK-Systems: Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher.

Gesetzestext

Wesentliche Punkte im Überblick

AGFW-Berichte

Hinweise zur Umsetzung (BAFA)

 

Veranstaltungen
zum Thema:

20.06.2013
8. AGFW-Contracting-Konferenz in Frankfurt am Main

17.09.2013
Geschäftsmodell BHKW in Köln

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