Emissionshandel

- Joujou / pixelio.de
Der Emissionshandel der Europäischen Union startete am 01.01.2005 mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen unter minimalen volkswirtschaftlichen Kosten im Zeitraum 2008-2012
um acht Prozent (Kyoto-Ziel) gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Der Emissionsrechtehandel erfolgt in mehrjährigen Handelsphasen. Bisher ist die Pilotphase I
(2005–2007) abgeschlossen. Momentan läuft Phase II (2008–2012). Im April 2009 wurden
bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für Phase III (2013–2020) fixiert.
Nationale Umsetzung Emissionshandel 2013-2020 (II)
Nationale Umsetzung Emissionshandel 2013-2020 (II)
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die nächste Handelsperiode des Emissionshandels (2013-2020) nehmen Formen an. Am 8. Juli 2011 hat der Bundesrat das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) beschlossen und seit dem wird auch über die neue Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV) in den relevanten Ministerien diskutiert.
- Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels, Artikel 1: TEHG
- Entwurf ZUV 2020 vom 1. Juli 2011
- Begründung zur ZUV 2020
- Präsentation "Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen im Detail" von Frau Ochsenreiter/DEHSt
- AGFW-Stellungnahme zum Entwurf der ZuV 2020
- ZuV (neu) und Glossar
Nationale Umsetzung Emissionshandel 2013-2020 (I)
Nationale Umsetzung Emissionshandel 2013-2020 (I)
Die Vorbereitungen für die 3. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandel 2013 - 2020 laufen auf Hochtouren. Auch wenn das Datum noch weit entfernt scheint, so arbeiten EU-Kommssion, Bundesregierung, Ministerien und Behörden derzeit intensiv an den einheitlichen Regelungen. Die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben erfolgt in Deutschland über
das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und die Zuteilungsverordnung (ZuV).
Vom Emissionshandel betroffene Unternehmen sind schon heute aufgefordert, sich mit den Regelungen auseinanderzusetzen. Dazu haben wir Ihnen folgende Informationen zusammengestellt.
- Europäische Grundlagen und Guidance Documents
- Vortrag DEHSt zur "Vorbereitung EU-einheitliches Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen in der 3. Handelsperiode"
Phase I (2005-2007)
Phase I (2005-2007)
In Phase I mussten die Nationalstaaten 95 Prozent der Zertifikate kostenlos abgeben. Fünf Prozent konnten versteigert werden. Nur wenige Mitgliedstaaten nutzten ihren Spielraum. Somit wurden fast alle Emissionsberechtigungen verschenkt.
Phase II (2008-2012)
Phase II (2008-2012)
Die zweite Phase läuft von 2008 bis 2012 und fällt damit mit der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zusammen, auf die sich die Emissionsziele beziehen.
Nach Genehmigung der 27 nationalen Allokationspläne durch die EU-Kommission stehen seit 2008 nur mehr Emissionsberechtigungen für 2,08 Mrd. t CO2 pro Jahr zur Verfügung. Dies entspricht lediglich einer Unterausstattung von 40 Mio. t CO2 (-1,9 Prozent) gegenüber den Emissionen im Jahr 2005.
Nationaler Allokationsplan 2008-2012
Blickpunkt Aktuell 10/2007 vom 02.08.2007: "Zuteilungsgesetz 2012 - KWK fair behandelt?"
Phase III (2013-2020)
Phase III (2013-2020)
In der am 23. April 2009 von der EU beschlossenen dritten Handelsphase zielt auf Verbesserungen, Vereinheitlichung und v.a. auf eine Ausweitung des Emissionshandels auf weitere Industriesektoren und Treibhausgase ab. Zudem kommt es bei der Vergabe der Zertifikate zu deutlichen Änderungen
- Zertifikatemenge: Es gibt keine nationalen Allokationspläne mehr. Die EU-Kommission gibt eine EU-weite Gesamtobergrenze für CO2-Emissionen vor. Diese wird im Jahr 2013 1,97 Mrd. t CO2 betragen. Die Menge wird danach jährlich um 1,74 Prozent gesenkt, um sie schließlich im Jahr 2020 auf 1,72 Milliarden Tonnen oder 79 Prozent der Emissionen des Jahres 2005 zu begrenzen.
- Zuteilung/Vergabe: Während in der ersten und zweiten Phase die Emissionszertifikate großteils gratis verteilt wurden, werden diese in Zukunft verstärkt durch Versteigerung vergeben. 2013 soll der Anteil der auktionierten Zertifikate 20 Prozent betragen (bisher bis zu zehn Prozent). In den folgenden Jahren wird der Anteil Schritt für Schritt bis auf 70 Prozent (2020) und schließlich 100 Prozent (2025) erhöht. Die Stromproduzenten müssen bereits ab 2013 alle benötigten Zertifikate bezahlen.
Die Kommission erlässt bis zum 31.12.2010 gemeinschaftsweite und vollständig harmonisierte Durchführungsmaßnahmen für die kostenlose Zuteilung. Erste Entwürfe der EU-Kommission werden bereits in der Branche diskutiert.
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