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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Joujou / pixelio.de

Wärmemarkt allgemein

Wärmemarkt allgemein

Strom, Wärme, Treibstoffe und andere Energieformen verwenden wir heute selbstverständlich, ohne uns Gedanken über die Herkunft zu machen. Bisher wurden zur Erzeugung hauptsächlich fossile Primärenergieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas – bei Strom auch die Kernkraft – genutzt. Jedem ist bewusst, dass diese Ressourcen endlich sind, auch wenn mit modernen Technologien neue Reserven erschlossen werden können. Auch die Umweltbelastungen durch den Schadstoffausstoß sind unbestritten.

Betrachtet man die Energiebilanz in Deutschland sieht man, dass jeweils knapp ein Drittel für Wohnraumheizung, für Prozesswärme und für mechanische Energie verbraucht wird. Damit werden die Schwerpunkte zur Steigerung der Energieeffizienz  bei der Umwandlung und Nutzung von Energien gesetzt. Hierfür hat die Bundesregierung ein ganzes Bündel an Maßnahmen – von der Energieeinsparung bis zum Einsatz regenerativer Energien – geschnürt.

Im Wärmemarkt sind erhebliche Potenziale zur Einsparung an Primärenergie bereits erschlossen. Die beabsichtigte Steigerung des Wärmeanteils auf der Grundlage Erneuerbarer Energien wird positiv bewertet. Unter der Voraussetzung angemessener Rahmenbedingungen können die regionalen Versorger durch den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen und der zentralen Erzeugung auch zur Steigerung des Anteils der erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung sowie zur Reduzierung der Importabhängigkeit bei fossilen Rohstoffen beitragen. Zumal Fernwärme sich ideal für den Einsatz von nahezu sämtlichen Erneuerbaren Energien (Biomasse/-gas, Solarthermie, Geothermie etc.) eignet. In Verbindung mit KWK ist sie der kostengünstigste, einfachste und umweltgerechteste Weg, mittelfristig Wärme aus Erneuerbaren Energien in urbane Versorgungsstrukturen zu integrieren. Fernwärme erhält zudem das Stadtbild, ist „unsichtbar“, verringert die Verkehrsbelastung und hat ein positives Ansehen in der Bevölkerung.

 

 

Erneuerbare-Energien Wärmegesetz

Erneuerbare-Energien Wärmegesetz

Das Erneuerbaren-Energien Wärmegesetz hat zum Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) bis zum Jahr 2020 von derzeit rd. 6 auf 14 Prozent zu erhöhen. Die hocheffiziente KWK und Fernwärme wird als Ersatzmaßnahme berücksichtigt und ist im Marktanreizprogramm als förderwürdige Maßnahme anerkannt. Derzeit wird das Gesetz im Rahmen des "Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien" angepasst und in einigen Punkten geändert.

Die „Big Points“ des Beschlusses auf einen Blick

Das Gesetz im Überblick (BMU)
Anwendungshinweise zum Vollzug

 

Förderung nach dem Marktanreizprogramm (MAP)

Förderung nach dem Marktanreizprogramm (MAP)

Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert hauptsächlich die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmebereitstellung. Zweck des Programms ist es, über den Einsatz erneuerbarer Energien die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die Emission von Treibhausgasen zu mindern. Über die beschleunigte Markteinführung sollen implizit auch die Kosten der Nutzung erneuerbarer Energien gesenkt werden. Bestimmte quantitative Ziele existieren beim MAP nicht. Das seit 1999 existierende Programm wird aus Haushaltsmitteln gespeist, was in der Vergangenheit regelmäßig zu Problemen bzw. Programmstopps führte. Die derzeitigen Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind mit der Abwicklung des Programms beauftragt. Auf den Webseiten (www.bafa.de und www.kfw.de) der Institutionen sind ausführliche Informationen zur Förderung , Förderkonditionen, Formulare und Anträge abrufbar.map waerme 2010juli bf

 

 

Erneuerbare Energie Gesetz

Erneuerbare Energien Gesetz

Das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) wurde zuletzt in 2009 novelliert. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.

Das EEG 2009 behält die Grundstrukturen des EEG 2004 bei, ist aber in seinem Umfang deutlich gewachsen (von 22 auf 66 Paragraphen). Die Neufassung des Gesetzes gilt sowohl für Neu- als auch für bereits zum Zeitpunkt seines Inkraftretens vorhandene Altanlagen. Für Letztere ist ein umfassender Katalog mit Übergangsbestimmungen festgelegt. Die Neufassung enthält daürber hinaus eine Vielzahl von neuen Detailregelungen, wie z.B. zum Anlagenbegriff, zum Einspeisemanagment, zur Photovoltaik-Vergütung etc.

Mit der Novelle des EEG wurde zudem eine zusätzlich Bonusvergütung, der sogenannte KWK-Bonus, eingeführt. Zwar wurde die KWK schon vorher berücksichtigt, jedoch können jetzt Anlagenbetreiber mit der Anerkennung des KWK-Bonus des EEG 2009 einen um 50% erhöhten Bonus beanspruchen.

Der Anspruch auf den KWK-Bonus besteht bis einschließlich einer Leistung von 20 Megawatt, soweit  

  • es sich um Strom im Sinne von § 3 Abs. 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes handelt und
  • eine Wärmenutzung im Sinne der Positivliste vorliegt oder
  • die Wärmenutzung nachweislich fossile Energieträger in einem mit dem Umfang der fossilen Wärmenutzung vergleichbaren Energieäquivalent ersetzt und die Mehrkosten, die durch die Wärmebereitstellung entstehen, nachweisbar sind und mindestens 100 Euro pro Kilowatt Wärmeleistung betragen.


Positivliste (Auszug):

  1. Die Wärmeenergie in das Netz eingespeist wird und die Verlustenergie durch den Transport nicht 25% des Nutzwärmebedarfs des Kunden überschreitet.
  2. Die Wärme für die Beheizung von Geflügel oder Tierstellen genutzt wird, sofern definierte Grenzwerte je Tier und / oder Quadratmeter nicht überschritten werden.
  3. Die Wärme für die Beheizung von Unterglasanlagen für die Aufzucht und Vermehrung von Pflanzen geneutzt wird.
  4. Die Wärme für die Nutzung als Prozesswärme zur Aufbereitung von Gärresten zum Zweck der Düngemittelherstellung genutzt wird.

Erneuerbaren Energien Gesetz 2009

Vergütungssätze und Degressionsbeispiele nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 31. Oktober 2008 mit Änderungen vom 11. August 2010

AGFW- Arbeitsblatt FW 308 , Zertifizierung von KWK-Anlagen 

 

Veranstaltungen
zum Thema:

18.09.2012
17. Dresdner Fernwärme-Kolloquium in Dresden

26.09.2012
Infotage Fernwärme-Recht "Antworten für die Zukunft" in Berlin

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