Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2009
Am 6. Juni 2008 wurde im Deutschen Bundestag die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Das novellierte Gesetz trat am 1. Januar 2009 in Kraft und weist erhebliche Veränderungen in Bezug auf das bisherige KWK-Gesetz (KWKG 2002) auf. „Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten“. Dafür werden bis 2020 750 Mio. € pro Jahr zur verfügung gestellt.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2009
Neues KWKModG
AGFW-Synopse zum Gesetz
Big "Points" des Gesetzes auf einen Blick
Buch zum Gesetz:
"Neuer Gesetzesrahmen für die Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbare Energien"
Anlagenförderung
Übersicht Fördersätze und Förderdauer
Zuschlagsvoraussetzungen-Schemata
FW308
Wärmenetzförderung
Der AGFW hat ein Kompendium „Wärmenetzförderung nach dem KWKModG2009“ zusammengestellt. Dieses fasst die wesentlichen Erkenntnisse aus der ersten Phase der Antragstellung und den beiden AGFW-Workshops in Form eines E-Books zusammen. Das Kompendium können Sie bei uns bestellen.
Kurz-Information zum Kompendium
Noch kein AGFW Mitglied?
Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft
Wie werden Sie Mitglied?
>> Hier klicken


