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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2009

Am 6. Juni 2008 wurde im Deutschen Bundestag die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Das novellierte Gesetz trat am 1. Januar 2009 in Kraft und weist erhebliche Veränderungen in Bezug auf das bisherige KWK-Gesetz (KWKG 2002) auf. „Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten“. Dafür werden bis 2020 750 Mio. € pro Jahr zur verfügung gestellt.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2009
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Der AGFW hat ein Kompendium „Wärmenetzförderung nach dem KWKModG2009“ zusammengestellt. Dieses fasst die wesentlichen Erkenntnisse aus der ersten Phase der Antragstellung und den beiden AGFW-Workshops in Form eines E-Books zusammen. Das Kompendium können Sie bei uns bestellen.

Kurz-Information zum Kompendium

 

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17. Dresdner Fernwärme-Kolloquium in Dresden

26.09.2012
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