Energiedienstleistungen
Am 12. November ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen in Kraft getreten. Mit dem neuen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) soll in erster Linie der Markt für Energiedienstleistungen entwickelt und gefördert werden. Dabei steht der Endkunde im Fokus. Dieser soll in Zukunft besser über seinen Energieverbrauch, die verschiedenen Marktanbieter sowie über mögliche Energieeffizienzmaßnahmen und –Dienstleistungen aufgeklärt werden. Diese überwiegende „Aufklärungsarbeit“ – und auch teilweise eine Angebotsverpflichtung- obliegt den Energieunternehmen. Beobachtet und kontrolliert wird diese Tätigkeit durch die Bundesstelle für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Mit der Einführung des Gesetzes soll zudem sichergestellt werden, dass der von der EU für die Mitgliedsstaaten vorgegebene Einsparrichtwert in Höhe von 9 Prozent Endenergie bis 2017 (im Vergleich zum Durschnitt der Jahre 2001 bis 2005) erreicht wird.
Vom Gesetz betroffen sind Energieunternehmen, d.h. Energieverteiler, Verteilnetzbetreiber und Energielieferanten – also auch Fernwärmeversorger. Ausnahmen gibt es nur für kleinere Unternehmen (siehe §2 Nr. 14 EDL-G). Fernwärme ist zudem explizit im Gesetzentwurf unter der Definition für „Energie“ unter dem Stichwort „Fernheizung und Fernkühlung“ benannt.
Das Fernwärme eine Energiedienstleistung im Sinne des Gesetzes ist und dass ihre Effizienz- und Klimavorteile Berücksichtigung finden, ist in der Gesetzesbegründung zu § 2 festgelegt. Hier heißt es: „ Bei Fernheizung und -kühlung ist als Besonderheit zu beachten, dass hier Verbrauch und Erzeugung (Primärenergieeinsatz) auseinander fallen. Entscheidend ist hier auf den Anschluss von Kunden an Fernheizungs- und Fernkühlsysteme abzustellen. Die durch einen solchen Anschluss zu erzielende Energieeinsparung ist berücksichtigungsfähig. Insbesondere kann sie regelmäßiges Ergebnis einer Energiedienstleistung sein“.
Energiedienstleistungsgesetz
AGFW-Stellungnahme
Blickpunkt Aktuell 28/10 vom 25. November 2010:
"AGFW-Hinweise zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G - Gesetz im November in Kraft getreten"
Download (nach dem LOGIN)
AGFW- Leitfaden zur Umsetzung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
Noch kein AGFW Mitglied?
Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft
Wie werden Sie Mitglied?
>> Hier klicken

