EE-Kesselwärme aus Eigenbetrieb
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Tabelle 9: EE-Kesselwärme aus Eigenbetrieb |
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Primärenergieträger: |
Feste-, flüssige-, und gasförmige Biomasse |
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Wärmeerzeugungsanlagen: |
Heizkessel |
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Versorgungsgebiete: |
Einzelne Objekte |
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Erfüllung des EEWärmeG: |
Ja |
Quelle: Eigene Erstellung
Beschreibung
Im Rahmen des EEWärmeG, ist die Nutzung traditioneller Heizkessel bei Neubauten nur zulässig, wenn der Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Entsprechend können Heizkessel mit flüssiger (anteilig 50%), gasförmiger (anteilig 30%) oder fester Biomasse (anteilig 50%) beschickt werden. Bei der Nutzung von flüssiger Biomasse wird ein Heizkessel mit bester verfügbarer Technik vorausgesetzt. Die Nutzung von gasförmiger Biomasse setzt den Einsatz von KWK-Technik voraus. Heizkessel für feste Biomasse müssen die Anforderungen der Anlage Nr. II 2. erfüllen. Im Gegensatz zu den objektversorgenden Fernwärmeprodukten, laufen diese Anlagen im Eigenbetrieb.
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