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Fernwaerme - rein ins Haus

EE-Kesselwärme aus Eigenbetrieb

 Tabelle 9: EE-Kesselwärme aus Eigenbetrieb

Primärenergieträger:

Feste-, flüssige-, und gasförmige Biomasse

Wärmeerzeugungsanlagen:

Heizkessel

Versorgungsgebiete:

Einzelne Objekte

Erfüllung des EEWärmeG:     

Ja

Quelle: Eigene Erstellung

Beschreibung

Im Rahmen des EEWärmeG, ist die Nutzung traditioneller Heizkessel bei Neubauten nur zulässig, wenn der Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Entsprechend können Heizkessel mit flüssiger (anteilig 50%), gasförmiger (anteilig 30%) oder fester Biomasse (anteilig 50%) beschickt werden. Bei der Nutzung von flüssiger Biomasse wird ein Heizkessel mit bester verfügbarer Technik vorausgesetzt. Die Nutzung von gasförmiger Biomasse setzt den Einsatz von KWK-Technik voraus. Heizkessel für feste Biomasse müssen die Anforderungen der Anlage Nr. II 2. erfüllen. Im Gegensatz zu den objektversorgenden Fernwärmeprodukten, laufen diese Anlagen im Eigenbetrieb.

 

Veranstaltungen
zum Thema:

19.06.2012
Fernwärme im Spannungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie in Erfurt

20.06.2012
Verkaufstraining Fernwärmeakquise "Flexibilität im Fernwärmevertrieb" in Erfurt

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