Geothermische Wärme
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Tabelle 11: Geothermische Wärme |
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Primärenergieträger: |
Erdwärme + (Strom - Sekundärenergie) |
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Wärmeerzeugungsanlagen: |
Wärmepumpe |
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Versorgungsgebiete: |
Einzelne Objekte |
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Erfüllung des EEWärmeG: |
Ja |
Quelle: Eigene Erstellung
Beschreibung
Die oberflächennahe Geothermie wird hauptsächlich zum Heizen privater Haushalte, aber auch für Büros und Gewerbe genutzt. Dabei treten derzeit 4 Technologien in den Vordergrund. Die Erdwärmesonde hat sich als häufigster Anlagentyp durchgesetzt. Hierbei wird ein etwa 50 bis 150 Meter tiefes Loch gebohrt, welches konstant eine Temperatur von 12 Grad liefert. In dieses Loch werden Doppel-U-Rohre aus Kunststoff verlegt, welche mit einer Wärmeträgerflüssigkeit gefüllt werden (z.B. Wasser). Diese Flüssigkeit wird von den Temperaturen der Erde erwärmt und zu einer Wärmepumpe transportiert. Dort wird das Trägermedium zu höheren Temperaturen verdichtet und in einem Kessel aufbewahrt. Es kann für Heizung und Warmwasseraufbereitung genutzt werden. Spitzenleistungen deckt ein spezieller Heizkessel ab. Erdwärmekollektoren funktionieren vom Prinzip genauso wie Erdwärmesonden. Der Unterschied besteht darin, dass Erdwärmekollektoren horizontal in ungefähr 80-160 cm Tiefe verlegt werden. Probleme bietet der große lammellenartige Aufbau dieser Kollektoren, was eine großflächige Abtragung der Erde erfordert. Außerdem wird auf Grund der geringen Tiefe die Energieerzeugung durch äußere Umstände beeinflusst. So erzeugen die Kollektoren im Winter die geringste Wärmenergie. Grundwasserwärmepumpen nutzen direkt die Wärme des vorhandenen Grundwassers für die Versorgung der Wärmepumpe. Bei Neubauten werden vorwiegend Energiepfähle und erdgebundenen Betonbauteile verwendet. Diese erweisen sich als sehr viel günstiger als nachträgliche Bohrungen. Die Nutzung der oberflächennahen Nahen Geothermie ist bis auf minimale Regionen (z.B. Berge) überall möglich. 1 kWh Strom für den Betrieb der Wärmepumpe, liefert 3 – 5 kWh Erdwärme (kann variieren). Die beschriebenen Technologien erfüllen die Nutzungspflicht des EEWärmeG sofern 50% des Wärmebedarfs eines Gebäudes durch Geothermie gedeckt werden. Die besonderen Anforderungen an die Wärmepumpe können Nr. III der Anlage entnommen werden.
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