Einzelabrechnung
Einzelabrechnung
Bei Gebäuden mit mehreren Parteien und entsprechend unterschiedlichen Nutzern ist die Wärmeabrechnung für den Besitzer/Vermieter oft schwierig. Der Wärmeverbrauch pro Partei muss ermittelt werden und die entstandenen Gesamtkosten entsprechend aufgeteilt werden. Dies ist oft mit einem hohen Aufwand und Stress verbunden. Weiterhin tritt der Vermieter meist in Vorkasse und muss die Kosten anschließend bei den einzelnen Mietern einfordern. FVUs können ihren Kunden diese Arbeit ersparen, indem sie eine „Einzelabrechnung“ anbieten. Vergleichbar mit einer Stromabrechnung wird hierbei der Wärmeverbrauch der einzelnen Parteien vom FVU ermittelt und separat abgerechnet. Der Vermieter wird also von jeglichen Pflichten hinsichtlich der Wärmeabrechnung mit den Mietern befreit und muss nicht in Vorkasse treten. Dies ist vor allem für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften von großem Vorteil. Außerdem lassen sich Fernwärmeprodukte durch den Einsatz der „Einzelabrechnung“ besser von konkurrierenden Wärmeprodukten differenzieren. Die „Einzelabrechnung“ kann entweder als individuelles Produkt angeboten werden oder als Bündel in Verbindung mit einem Fernwärmeprodukt.
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