AKTUELL 30/19

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Klimakabinett beschließt Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030

CO2-Bepreisung für Wärme, Weiterentwicklung der KWK sowie Um- und Ausbau von Wärmenetzen

Nach einer Marathonsitzung des Koalitionsausschusses hat das Klimakabinett am Freitag Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, mit dem der Klimaschutzplan 2050 umgesetzt und die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet werden soll. Das Klimakabinett war im März zu diesem Zweck als Ausschuss der Bundesregierung eingesetzt worden und beriet seitdem bei insgesamt vier Sitzungen über Maßnahmen zum Klimaschutz.

Die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 umfassen u. a. folgende Maßnahmen:

Einführung einer CO2-Bepreisung
Die Bundesregierung will ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme mittels eines nationalen Emissionshandelssystems einführen, das die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe erfasst. Im Wärmesektor sollen die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des europäischen Emissionshandelssystems erfasst werden.

Zunächst soll ein Festpreissystem eingeführt werden, bei dem die Inverkehrbringer oder Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe mit den Emissionszertifikaten handeln. Für das Jahr 2021 wird ein Festpreis von 10 € pro Tonne CO2 festgelegt, der nach einem festgelegten Preispfad auf 35 € pro Tonne CO2 im Jahr 2025 steigt. Falls in einem Jahr mehr Zertifikate ausgegeben als Deutschland Emissionen zugewiesen werden, sollen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten solche zugekauft werden.

Ab 2026 wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die jährlich geringer wird. Der Preis für die Emissionszertifikate soll sich am Markt bilden, jedoch gibt es einen Mindestpreis von 35 € pro Tonne CO2 und einen Höchstpreis von 60 € pro Tonne CO2.

Senkung der Stromkosten
Zeitgleich mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung sollen Bürger und Wirtschaft beim Strompreis entlastet werden, indem die EEG-Umlage sowie ggf. andere Preisbestandteile schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen gezahlt werden. Ab 2021 soll die EEG-Umlage zunächst um 0,25 ct pro kWh gesenkt werden, in den kommenden Jahren entsprechend des CO2-Bepreisungspfads.

Sektor Gebäude
Im Gebäudesektor sollen u. a. energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen steuerlich gefördert und die Bundesförderung für effiziente Gebäude neu konzipiert werden. Dabei soll die Erneuerung von Heizanlagen mittels einer Austauschprämie mit einem Förderanteil von 40 % beschleunigt werden. Zudem soll ab 2026 der Einbau von Ölheizungen verboten werden, sofern eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Darüber hinaus soll auch das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ aufgestockt und darin u. a. Maßnahmen der Wärmenetzplanung und Quartierskonzepte stärker berücksichtigt werden.

Sektor Energiewirtschaft
Im Energiesektor sind als zentrale Maßnahmen der Kohleausstieg, der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Steigerung der Energieeffizienz vorgesehen. Weitere Maßnahmen sind u. a. die Sektorkopplung, der Letztverbraucherstatus für Energiespeicher, die Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der KWK sowie der
Umbau und Ausbau von Wärmenetzen:

  • Bestehende Hindernisse für die Sektorkopplung sollen identifiziert und abgebaut werden.
  • Speicheranlagen sollen von bestehenden Umlagen befreit werden und den Letztverbraucherstatus erhalten.
  • Die Kraft-Wärme-Kopplung soll kompatibel zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf der Strom- und der Wärmeseite gefördert werden. Laut Papier ersetzen moderne KWK-Systeme perspektivisch Kohle-KWK-Kraftwerke, sichern die Strom- und Wärmeversorgung ab und unterstützen durch eine flexible und systemdienliche Fahrweise die Integration erneuerbarer Energien. Die KWK-Förderung in der öffentlichen Versorgung soll weiterentwickelt und bis 2030 verlängert werden.
  • Laut Papier werden Wärmenetze zunehmend effizienter und auf erneuerbare Energien und „unvermeidbare Abwärme“ umgestellt. Daraus ergeben sich weitere positive Effekte im Gebäudebereich.

Der AGFW hat sich sowohl vor der dritten Sitzung des Klimakabinetts im Juli als auch vor der vierten und entscheidenden Sitzung am Freitag per Brief an die Bundesregierung gewandt und dabei für konkrete Maßnahmen eingesetzt (siehe Kasten und AGFW-Website).

 


AGFW-Maßnahmenvorschläge an das Klimakabinett

1.   Konsequenter Ausbau der Fernwärme
•    Unterstützung des Fernwärmeausbaus in den Städten und Kommunen;
•    forcierter Anschluss von Gebäuden mit fossilen Heizungen an die Fernwärme;
•    Einführung einer wirksamen CO2-Bepreisung auf fossile Gebäudeheizungen;
•    Verbot von Ölheizungen in den Städten.

2.   Rahmenbedingungen für grüne Fernwärme schaffen
•    Einführung eines Basisförderprogramms für bestehende Wärmenetze;
•    Anerkennung der Klimaneutralität und Förderung der Abwärmenutzung in der Fernwärme;
•    Gebäudeenergiegesetz: keine Schlechterstellung der Fernwärme gegenüber Einzelheizungen und Berücksichtigung der Bestandsgebäudeversorgung;
•    Klima-/Effizienzaspekte beim Heizungstausch im Mietrecht berücksichtigen.

3.   Flexibilität und Sektorenkopplung erhöhen, Versorgungssicherheit erhalten mit KWK, Wärmespeichern und Power-to-Heat
•    Ausbau, Modernisierung und Stützung bestehender KWK bis mindestens 2030;
•    Erhöhung des Kohlewechselbonus sowie der Grundförderung für Gas-KWK;
•    Wärmespeicher und Power-to-Heat (inkl. Großwärmepumpen) ausbauen, u. a. über eine systematische Nutzung des Prinzips „Nutzen statt Abregeln“;
•    Reduzierung/Abschaffung regulatorischer und energiewirtschaftlicher Hindernisse bei der Nutzung von PtH.

4.   Regionale Wertschöpfung steigern und EU-Strafzahlungen vermeiden
•    Investition in Ausbau, Modernisierung und Transformation von Fernwärme und Wärmeerzeugung in den Städten/Kommunen, um CO2-Emissionen zu mindern.


Ausführliche Informationen zu diesen Maßnahmenvorschlägen finden Sie im AGFW-Positionspapier „Wie Deutschland seine Klimaziele mit Fernwärme und KWK erreicht“.

Aus Sicht des AGFW fällt die Bewertung der Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 gemischt aus:

Die Einführung einer CO2-Bepreisung ist notwendig, um die bislang bestehenden Wettbewerbsverzerrungen im Wärmemarkt zwischen der Wärmeerzeugung innerhalb und außerhalb des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) zu beseitigen. Der CO2-Preis sollte sich dabei jedoch mindestens an der Höhe des aktuellen ETS-Zertifikatspreis orientieren. Daher ist es äußerst fraglich, ob ein nationaler Emissionshandel unter den vorgesehenen Rahmenbedingungen tatsächlich zu einer effektiven Senkung der CO2-Emissionen beitragen kann: Die festgelegten Preise bis 2025 sind zu gering, die Emissionsmenge nimmt erst ab 2026 ab und der Marktmechanismus wird durch die Festlegung eines Mindest- und Höchstpreises unterwandert. Darüber hinaus weicht der Emissionshandel vom Verursacherprinzip ab: Nicht die Verursacher von CO2-Emissionen müssen Zertifikate handeln, sondern die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe. Daher muss gewährleistet sein, dass dies am Ende nicht zu einer Doppelbelastung für Betreiber von Gas-KWK-Anlagen führt.

Richtig ist das Verbot neuer Ölheizungen, doch muss die Fernwärme als Ersatzmaßnahme für erneuerbare Wärme beibehalten werden.

Grundsätzlich positiv zu bewerten sind die Aussagen zur KWK, zu Wärmenetzen, zur Sektorkopplung und zu Speicheranlagen. Jedoch sind die Maßnahmen nicht konkret genug: Es gibt keine Aussagen zur dringend notwendigen Erhöhung des KWK-Ausbauziels und zum Fördervolumen sowohl für die KWK als auch für die Transformation der Wärmenetze. Zudem findet das Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ keine Erwähnung.

Nähere Ausführungen zu den Maßnahmen sind mit dem ausführlichen Klimaschutzprogramm 2030 zu erwarten. Der AGFW wird sich bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen einbringen und Sie dabei weiterhin auf dem Laufenden halten.