AKTUELL 39/19

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Keine nennenswerten Ergebnisse …

heißt es am Montagmorgen, den zweiwöchigen Klimagipfel von Madrid knapp zusammenfassend. Es bleiben große Herausforderungen, und der Optimismus wich am Wochenende blank liegenden Nerven. Zudem wird auch für Laien immer klarer, dass es hier mehr um reine Geldverteilung als um Emissionsreduktion geht.

Aber kommen wir zurück zu unseren Möglichkeiten, die, wenn es um große Ziele geht, in der Diskussion immer an hinterer Stelle stehen auch wenn der BDI bereits im letzten Jahr in seiner umfassenden Studie „Klimapfade für Deutschland“ eine Verdopplung des Ausbaus der Fernwärme als unumgänglich prognostiziert  hat und  daraufhin von der AGORA-Studie „Wärmewende 2030“ voll bestätigt wurde. „Super“, könnten wir sagen, aber was ist dabei herumgekommen? Sehen wir uns doch die Realitäten des Jahres 2019 nochmals genauer an.

Das Jahr beginnt mit der Meldung des BAFA, dass ab 2019 die Veröffentlichung des Drittlandskohlepreises einstellt wird; eine Herausforderung für all unsere Unternehmen, die in ihrer Preisänderungsklausel darauf referenzieren. Am 31. Januar  wird das Marktstammdatenregister für alle Betreiber von Anlagen, Netzen und Messstellen sowie Stromlieferanten und Behörden  des Strom- und Gasmarktes in Betrieb genommen. Auch die neue Immissionsschutzverordnung, die 44. BImSchV, tritt in Kraft und die „Kohlekommission“ legt ihren Abschlussbericht vor. Sie erkennt darin die Relevanz der KWK-Anlagen für Wärmeerzeugung, Versorgungssicherheit und Klimaschutz an. Ihr AGFW hatte sich bereits frühzeitig mit einer Reihe von Empfehlungen an die Vorsitzenden der Kommission gewandt.

Am 14. Februar fand  zum vierzehnten Mal der Infotag des Verbandes statt, die Auftaktveranstaltung der KWK- und Fernwärmebranche mit Verantwortlichen der Politik. Es wurde erneut deutlich, dass nun konkrete Maßnahmen für eine KWK- und Wärmewende angegangen werden müssen. Da spielt die CO2-Bepreisung eine wesentliche Rolle – sie muss jedoch haushaltsneutral sowie sozial- und unternehmensverträglich ausgestaltet werden.  Zudem wurde bereits hier über die weitere Integration von unvermeidbarer  Abwärme in die Fernwärme gesprochen. Auch die ifeu- und Ecofys-Studie zum neuen Wärmemarktdesign erscheint. Dabei kommen die Autoren der Studie zu dem Ergebnis, dass eine CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe nicht ausreicht, sondern ein mehrdimensionales Maßnahmenpaket der Politik erforderlich ist (siehe dazu auch die 40/40-Strategie des AGFW).

Die Europäische Kommission berät zur „Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“. Über die Inhalte mussten noch Rat und Parlament abstimmen. Die Mitgliedstaaten müssen danach die Vorschriften innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Im März wurden die überarbeiteten Regelwerksbausteine des AGFW veröffentlicht sowie ein Hinweis auf die Aktivitäten im Themenbereich „Digitalisierung in der Fernwärme“. Ein Ansatz zur Strukturierung dieses Arbeitsfeldes liefert die durch AGFW beauftragte „Grundlagenstudie zur Digitalisierung in der Fernwärmebranche“, in der die Möglichkeiten und Technologien aus Sicht eines klassischen Fernwärmeprozesses untersucht werden. Den Mitgliedsunternehmen wird damit eine Handreichung gegeben, wie sie mit der Thematik intern besser verständlich und bewertbar umgehen können.

Am 28. März hat der Europäische Gerichtshof für einen Paukenschlag gesorgt: Das EEG 2012 stellt keine Beihilfe dar. Doch welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für das KWKG? Den vom AGFW bereits vor Jahren eingeholten Professorengutachten von Prof. Baur und Prof. Burgi zufolge ist das KWKG keine Beihilfe!

Anfang April analysieren wir das Urteil des OLG Frankfurt zur Änderung von Fernwärme-Preisgleitklauseln – das Verfahren ist nun beim BGH anhängig und wird wohl erst Mitte nächsten Jahres entschieden. Wir bleiben für Sie dran. Am 3. April findet in Köln die 49. Ordentliche AGFW-Mitgliederversammlung statt. In der Eröffnungsrede hebt der Präsident Dr. Cerbe die Erfolge des AGFW bei der Positionierung der Fernwärme und KWK hervor. Vorstand und Geschäftsführung verabschieden Herrn Adolf Topp, der über 28 Jahre die rechtlichen Geschicke des Verbandes und der Branche prägte. Auch die „FACHTAGE FERNWÄRME“ wurden als neues Format der bisherigen Messe vorgestellt. Sie finden im März 2020 zum ersten Mal statt.

Das Energieeffizienz-Netzwerk Fernwärme 2.0 nimmt seine Arbeit auf. Seit 2015 unterstützt Ihr AGFW die Initiative Energieeffizienz-Netzwerke. Als Netzwerkträger konnten wir bereits eine erreichte Einsparung von rund 241 GWh/a bzw. 74.000 t CO2 melden. Das ist klasse und dafür auch ein großes „Danke“ an die Teilnehmer!

Als letzten Bericht vor seiner Verabschiedung in den Ruhestand schreibt Herr Topp noch einen bemerkenswerten Aufsatz zum Schicksal von Fernwärmenetzen nach Ablauf des Wegenutzungsvertrages. Ergebnis: Das Fernwärmenetz bleibt nach Ablauf des Wegenutzungsvertrages bei seinem Eigentümer, dem Fernwärmeversorger; die Gemeinde kann keine Übereignung verlangen, sie darf das Fernwärmenetz nicht ausschreiben und eine Heimfallklausel braucht nicht vereinbart zu werden!

Im Mai kommen wir auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zurück. Unklar ist, ob es noch vor der Sommerpause den Weg ins Kabinett findet. Zudem legt AGORA ein neues Eckpunkte-Papier für das Klimaschutzgesetz vor. Danach soll bei der Novellierung des KWKG die Umstellung von Kohle auf Gas wirtschaftlich abgesichert und ein Sofortprogramm für die Modernisierung und den Ausbau der Fernwärme verabschiedet werden.

Im Juni taucht das Gebäudeenergiegesetz erneut auf. Im Referentenentwurf gibt es zunächst eine vorläufige Entwarnung beim Thema Primärenergiefaktor. Die Ministerien haben erkannt, dass es für die Erreichung der klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor wichtig ist, der Fernwärme verlässliche und stabile Rahmenbedingungen zu bieten. Das ist das Ziel, dafür setzen wir uns ein. Im gleichen Monat hat der Deutsche Bundestag die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes beschlossen, der Bundesrat schließt sich dann im November an.

Im Juli berichten wir über das Projektabschlussmeeting zur „Technischen Gebrauchsdaueranalyse von Wärmenetzen unter Berücksichtigung erneuerbarer volatiler Energien“. Zudem gewinnt AGFW im selben Monat beim Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ und erhält von Bundeswirtschaftsminister Altmaier das „Go“ für sein Projekt „Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen – Installation, Betrieb, Monitoring und Systemeinbindung“, das wir gemeinsam mit fünf Versorgungsunternehmen  und zwei Forschungsinstituten eingereicht haben. Auch gab es wieder ein Treffen des Forums „Transatlantic Experts“ zum Thema „Energy Transition 2.0“ – eine für Fernwärmeunternehmen wichtige Plattform. Außerdem tritt eine neue Regelung zu Strom- und Energiesteuer in Kraft.

Im August berichten wir über den Start des Forschungsprojektes „SmartHeat: Digitalisierung von Wärmeversorgungsstrukturen in einem virtuellen Wärmekraftwerk – Technische, wirtschaftliche und nutzerspezifische Bewertung der Digitalisierungsmöglichkeiten bei leitungsgebundenen Wärmeversorgungssystemen“.

Der September beginnt mit dem Erwachen des politischen Berlins aus der Sommerpause und der weiteren Diskussion über KWK-Novelle, Kohleausstieg und Klimakabinett. Zudem berichten wir über die Entscheidungen des BGH zur kartellrechtlichen Kontrolle von Fernwärmepreisen, zur Höhe von Mahn- und Sperrkosten sowie über neue Mess-, Abrechnungs- und Verbrauchsinformationspflichten für Fernwärme – Themen, die es durchaus in sich haben.

Das Klimakabinett beschließt die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030. Ihr AGFW hat sich sowohl vor der dritten als auch vor der vierten und entscheidenden Sitzung per Brief und Stellungnahme an die Bundesregierung gewandt und dabei für konkrete Maßnahmen wie den konsequenten Ausbau der Fernwärme, gute Rahmenbedingungen für „grüne“ Fernwärme, Erhöhung von Flexibilität und Sektorkopplung sowie für regionale Wertschöpfung für Sie eingesetzt. Es folgt im gleichen Monat das 24. Dresdner Fernwärmekolloquium rund um das Thema „Fernwärme – zentraler Wegbereiter für eine erfolgreiche Energiewende“, mit über 360 Teilnehmern und über 40 Ausstellern.  Im Politiktalk wurde klar, dass das Ergebnis des Klimapakets gemischt ausfällt und an verschiedenen Stellen nachgebessert werden muss.

Zum Ende des Monats übergibt unser langjähriger Bereichsleiter Technik Helmut Ernst den Staffelstab an seinen Nachfolger Frank Espig und tritt seinen wohlverdienten Ruhestand an. Er hat rund 25 Jahre für uns die Fahne hochgehalten und gemeinsam mit den vielen technischen Gremien des AGFW über all die Jahre den Verband zum respektierten und gefragten Regelsetzer der Fernwärme entwickelt. Danke.

Im Oktober beschließt die Bundesregierung den Entwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes und das Klimaschutzprogramm 2030. Damit werden sowohl der gesetzliche Rahmen als auch die konkreten Maßnahmen festgelegt, mit denen die Klimaschutzziele eingehalten und die europäischen Verpflichtungen beim Klimaschutz umgesetzt werden sollen. Im gleichen Monat beschließt die Bundesregierung auch das Gebäudeenergiegesetz, dass bei der Berechnung der Primärenergiefaktoren für die Fernwärme die Kernforderungen des AGFW berücksichtigt. Trotzdem sehen wir noch eine Vielzahl von notwendigen Anpassungen.

Im November veröffentlichen wir die weitere Fortschreibung des Regelwerks und berichten über die Schirmherrschaft der Städtischen Werke Kassel für unsere “FACHTAGE FERNWÄRME“ im nächsten Jahr. Die Gesetzgebung zum Klimaschutz und Kohleausstieg nimmt weiter Fahrt auf und es gibt einen Entwurf für die Energieeffizienzstrategie 2050.

Im Dezember wird der Abschlussbericht zum dena-Projekt „Urbane Energiewende“, bei dem AGFW als Projektpartner beteiligt war, vorgelegt. Darin wird den Wärmenetzen in urbanen Räumen  eine wesentliche Bedeutung zugeschrieben. Zudem weisen wir darauf hin, dass der Antrag gemäß § 9 Absatz 4 StromStG bis zum 31.12.2019 gestellt werden muss! Auch weisen wir in unserem gestrigen Aktuell noch auf die Publikationen in der Heftreihe „Forschung und Entwicklung“ hin, die Ihnen seit Jahren die praxisnahen Forschungsergebnisse der Fernwärme näher bringt.

Zum Schluss noch ein Blick auf Brüssel und meine Präsidentschaft beim Euroheat & Power. Wir haben in den letzten Jahren die Fernwärme in das „Clean Energy Package“ in Brüssel eingebracht und den Weg geebnet, diese Technologie als Lösung für viele Städte und Kommunen zu sehen. Zudem haben wir unter anderem erreicht, dass  wir in der Emissionshandelsrichtlinie (EZH) eine freie Zuteilung für Fernwärme für 30 % der benötigten Zertifikate erhalten; in der  Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) effiziente Fernwärme- und Fernkältesysteme eingesetzt werden können, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen; in der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) Fernwärme bei der Berechnung der Endenergieeinsparungen berücksichtigt wird und bei der Gebäuderichtlinie (EPBD) integrierte Quartiers- oder Nachbarschaftsansätze für Mindestanforderungen an die Energieeffizienz angewandt werden können. Zudem sollte uns auch bewusst sein, dass im Rahmen des Effort Sharing die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, außerhalb des EZH-Sektors CO2-Einsparungen zu erreichen. Letztendlich braucht Europa Fernwärme und die Fernwärme braucht Europa!

Zum Schluss möchte ich, möchten wir Ihnen allen für Ihre Mitarbeit, Ihre Unterstützung, Ihren Zuspruch und Ihr permanentes Engagement für Fernwärme und KWK in diesem Geschäftsjahr danken und Ihnen, Ihren Teams und Ihren Familien besinnliche, erholsame, schöne Weihnachten wünschen sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2020.

Ihr Werner Lutsch & das gesamte AGFW Team