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Wiederaufbau nach der „Corona-Krise“ und Förderung der Fernwärme

Bild: Forschungsmessstrecke Chemnitz vor der Inbetriebnahme 2017 (Quelle: AGFW)
Quelle: Mitteilung der Kommission, COM(2020) 442 final

Um die Folgen der „Corona-Krise“ zu bewältigen, bemüht sich nicht nur Deutschland, sondern auch die Europäische Union um Schaffung entsprechender Wiederaufbauprogramme. Am 21. Juli 2020 erzielte der Europäische Rat eine Einigung über den Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“, dessen Ziel die Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ist. Der Wiederaufbaufonds wird mit 750 Mrd. Euro ausgestattet. Die Mittel werden durch die Europäische Kommission auf den Kapitalmärkten als gemeinsame Schulden aufgenommen und sollen bis zum Jahr 2058 zurückgezahlt werden.

Die Verteilung der Gelder des Wiederaufbaufonds erfolgt zum überwiegenden Teil über die neu zu schaffende „Aufbau- und Resilienzfazilität“, die mit 672,5 Mrd. Euro bestückt wurde. Die Gelder sollen teilweise als Zuschüsse (390 Mrd. Euro) und teilweise als Kredite (360 Mrd. Euro) vergeben werden. Die Zuschüsse und Garantien werden an Bedingungen geknüpft. Die Auszahlungen erfolgen in Raten und sind von Reformen und Projektfortschritten abhängig. Dafür legen die Mitgliedstaaten bei der Kommission nationale Aufbau- und Resilienzpläne vor. Als Kriterien zur Bewertung der Pläne sollen unter anderem die Stärkung des Wachstumspotenzials, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche sowie soziale Resilienz angewandt werden. Die Projekte müssen zudem einen wirksamen Beitrag zur grünen und digitalen Wende leisten: 30 % der Ausgaben sind für Klima- und Digitalisierungsaufgaben bestimmt. Die Beträge unter Next Generation EU für weitere Programme sind wie folgt:

  • ReactEU: 47.5 Mrd. Euro 
  • Horizon Europe: 5 Mrd. Euro
  • InvestEU: 5.6 Mrd. Euro
  • Rural Development: 7.5 Mrd. Euro
  • Just Transition Fund (JTF): 10 Mrd. Euro
  • RescEU: 1.9 Mrd. Euro

Um die Schulden zurückzuzahlen wird die Union in den kommenden Jahren auf eine Reform der eigenen Einnahmequellen hinarbeiten und neue Eigenmittel einführen. In einem ersten Schritt wird eine neue Eigenmittelquelle auf der Grundlage von nicht recycelten Kunststoffabfällen eingeführt. Außerdem wird die Kommission im ersten Halbjahr 2021 Vorschläge für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus und für eine digitale Abgabe vorlegen. Gleichzeitig wird die Kommission einen Vorschlag für ein überarbeitetes EZH-System vorlegen, das möglicherweise auf den Luft- und Seeverkehr ausgedehnt wird. Schließlich wird die Union auf die Einführung anderer Eigenmittel hinarbeiten, zu denen auch eine Finanztransaktionssteuer gehören kann.

Förderung der Fernwärme
Wiederaufbau und Transformation der Wirtschaft sind also nicht als Konkurrenten zu betrachten. Das hat auch der AGFW in seiner Kommunikation mit der Kommission mehrfach hervorgehoben und darauf hingewiesen, dass Fernwärme aufgrund der regionalen Wertschöpfungseffekte und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei den Wiederaufbauprogrammen berücksichtigt werden soll. Daraufhin wurde die DHC+, die Innovationsplattform unseres europäischen Dachverbandes Euroheat & Power, von der  Europäische Kommission kontaktiert. Die Kommission bittet um Nennung von innovativen und marktreifen Fernwärme- und Fernkälteprojekten, die potenziell durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (über Zuschüsse oder Darlehen) als Teil des Next Generation EU finanziert werden können.


Wenn Sie Interesse an einer eventuellen Finanzierung aus dem beschriebenen Wiederaufbaufonds haben, informieren Sie uns bitte bis zum 13. August. Nennen Sie bitte dabei kurz das Projekt und das benötigte Budget.