Arbeitsblatt AGFW FW 704

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Arbeitsblatt AGFW FW 704

WIRTSCHAFTLICHKEIT NACH §§ 20 UND 24 KWKG

Seit der Novellierung des KWKG vom 22.12.2016 müssen die Betreiber zur Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern darlegen, dass die beantragte Zuschlagszahlung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist (§§ 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWKG, 24 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWKG). Die Vorschriften gelten entsprechend für Kältenetze und Kältespeicher (§§ 21 und 25 KWKG 2017).

Zur Umsetzung der im KWKG 2017 geforderten „…Darlegung anhand geeigneter Nachweise, dass die beantragte Zuschlagzahlung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist,…“ (§ 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWKG) erarbeitete der AGFW in enger Zusammenarbeit mit dem BAFA und den AGFW-Expertenkreisen „Stadtentwicklung“, „Energiewirtschaft Europa“ und „Recht“ ein von allen Seiten gewünschtes, vereinfachtes Verfahren für den entsprechenden Nachweis.

Das Arbeitsblatt AGFW FW 704 „Wirtschaftlichkeit nach §§ 20 und 24 KWKG - Verfahren zur Darlegung der Finanzierungslücke bei Neu- und Ausbau von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern“ legt dieses Verfahren fest.

Das Berechnungstool kann hier heruntergeladen werden.

AKTUALISIERTE / NEUE Fassung des Arbeitsblattes

Für die Antragsphase, die zum 1. Juli 2023 endet, wurden im Projektkreis 5 (Kenndaten und Berechnungsverfahren nach u. a. FW 704) des Expertenkreis "Stadtentwicklung" die Pauschalwerte überprüft und aktualisiert. Die BAFA hat diese bestätigt.

Die Änderungen umfassen:

  • Als Fernwärmemischpreis geht zukünftig der Mittelwert aus den vergangenen drei Jahren in die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke ein.
  • Die variablen Wärmegestehungskosten (vWGK) werden auf 80 €/MWh angepasst
  • Die variablen Kältegestehungskosten (vKGK) auf 120 €/MWh.
  • Die jährliche Preissteigerung wird auf 4% angepasst.

Beachten Sie bitte hierfür, dass diese auch in dem Berechnungstools (Stand 27.02.2023) geändert wurden.