Versorgungssicherheit und „Efficiency First“ mit KWK

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Versorgungssicherheit und „Efficiency First“ mit Kraft-Wärme-Kopplung

Quelle: RheinEnergie AG

KWK ist ein wichtiger Bestandteil der Fernwärmesysteme und ein Garant für Versorgungssicherheit, Sektorkopplung und effiziente, CO2-arme Erzeugung von Strom und Wärme. Damit die KWK dieser Rolle auch in Zukunft gerecht wird, muss sie ausgebaut, weiterentwickelt und modernisiert werden. AGFW fordert daher:

Das KWK-Gesetz planungssicher bis 2030 gestalten

Für Versorgungssicherheit und smarte Sektorkopplung muss das Gesetz verlässlich und planungssicher bis 2030 anwendbar sein und zeitnah an die Erfordernisse von Versorgungssicherheit und Klimaschutz angepasst werden. Auch muss das Gesetz zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der KWK so weiterentwickelt werden, dass es die Einbindung und Erschließung neuer Wärme- und Brennstoffquellen unterstützt. So sind u. a. Impulse für die Nutzung von Wasserstoffanwendungen in Gas-KWK-Anlagen zu setzen, um die Versorgungssicherheit langfristig auch mit Wasserstoff fossilfrei herzustellen.

Klimaschonende Versorgungssichehreit mit KWK

Der Bau von neuen KWK-Anlagen ist Garant für Versorgungssicherheit für den Strom- und Wärmemarkt in Deutschland. Die brennstoffneutrale, hocheffiziente Technologie ist nicht nur zukunftsfähig, sondern auch ein geeignetes Mittel, um die Resilienz des Energiesystems zu stärken. Zudem wird durch den Einsatz von KWK die Transformation in Richtung klimaneutrale Versorgung gestützt und damit auch die Importabhängigkeit von knappen Brennstoffen reduziert.

Auch sichern KWK-Anlagen den Strom- und Wärmebedarf im Winter (Bereitstellung von Residuallast) und sorgen damit indirekt für mehr Erneuerbare im Stromsystem in den übrigen Zeiten. Zudem wird der in den Anlagen verwendete Brennstoff hocheffizient (in Zukunft Wasserstoff, synthetische Gase) eingesetzt und schont damit knappe Ressourcen.

Damit die KWK auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und Versorgungssicherheit leisten kann, muss das KWK zeitnah so gestaltet werden, dass es Planungs- und Investitionssicherheit bis mindestens 2030 gewährleistet.

Die Bundesregierung ist gefordert,

  • die Evaluierung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bis spätestens  zum 1. September 2022 durchzuführen,
  • das Inkrafttreten des KWKG 2023 bis zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis mindestens 2030 sicherzustellen,
  • den beihilferechtlichen Genehmigungsprozess stark zu beschleunigen,
  • im KWKG einen Bonus zur Erreichung der Wasserstofffähigkeit einzuführen,
  • die Realisierungsfristen für KWK-Anlagen im KWKG zu verlängern,
  • die Marktprämien für Biomethan im KWKG zu erhalten.