AGFW-Fernwärmestrategie für Europa

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AGFW-Fernwärmestrategie für Europa

Der AGFW-Bereich "Recht und Europa" ist ein Kompetenzzentrum, das als der Pfadfinder, der jenseits von Bedenkenträgerei, dem Recht und der Brüsseler Politik vertieft auf den Grund geht und Wege für unsere Vorhaben durch den Bürokratie- und Paragrafendschungel aufzeigt, um einen nachhaltigen europäischen Rahmen für die Wärmeversorgung zu schaffen.

Die Europäische Union verstärkt ihr Engagement in der Ausgestaltung der Klima- und Energiepolitik und ist zum Hauptakteur in diesem Bereich geworden. Deshalb muss der Blick verstärkt auf Brüssel gerichtet werden, wo die Weichen der europäischen Energiepolitik gestellt werden, und nicht nur auf Berlin. Nach dem Motto „Fernwärme braucht Europa und Europa braucht Fernwärme“ muss auch in Brüssel anerkannt werden, dass Fernwärme die Dekarbonisierungsoption ist, ohne die die Erreichung der Klimaziele nicht möglich ist. Dafür ist einentsprechender Rechtsrahmen notwendig.

Der AGFW steuert und gestaltet die europäischen Aktivitäten eigenständig und über unserem europäischen Dachverband Euroheat & Power, Brüssel.

Der AGFW verfolgt dabei folgende Fernwärmestrategie auf der europäischen Ebene:

  1. Die EU sollte staatliche Planungsinstrumente vorsehen, damit in Übereinstimmung und zu Gunsten der Fernwärmeversorger entsprechende Planungsentscheidungen getroffen werden können. Die entsprechenden deutschen Instrumente sind mangelhaft.
  2. Der europäische Beihiliferahmen muss an die gemeinsamen Ambitionen des Green Deal angepasst werden.
  3. Verankerung deutscher Interessen in der Energieeffizienz-Richtlinie. Ein gemeinsamer Rahmen zur Förderung von KWK und Fernwärme tragen zur Erfüllung des „Energy efficiency first“-Prinzips bei. Dazu zählen die Festlegung von Primärenergiefaktoren und Allokationsmethode, die die Energieeinsparung durch KWK und Fernwärme berücksichtigen, und der Verzicht auf die Verpflichtung zur wohnungsweisen Wärmezählung (das deutsche System der Heizkostenverteiler reicht aus).
  4. In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie muss die Fernwärme entsprechend ihrer Vorteilen positioniert und Förderprogramme vorgesehen werden, die die Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren in Fernwärmenetzen erlauben. Technologien wie Power-to-Heat, die zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes beitragen, müssen anerkannt und durch politische Maßnahmen unterstützt werden.
  5. Der Ausbau der Fernwärme soll erleichtert werden durch Anerkennung des Beitrags zur Dekarbonisierung des Sektors und für die Erreichung des Status eines Niedrigstenergiegebäudes (Gebäuderichtlinie) nicht nur im Neubau, sondern auch in bestehenden Gebäuden.
  6. Im Rahmen des Emissionshandels (ETS) wird sichergestellt, dass auch ab der 4. Handelsperiode die Effizienzvorteile der KWK und Fernwärme voll abgebildet werden.
  7. Die Weiterverfolgung der Energiesteuerfrage und die Förderung der Einführung einer CO2-Steuer auf Bereiche außerhalb des ETS (sog. non-ETS).
  8. Kraft-Wärme-Kopplung muss als Instrument der Versorgungssicherheit bei der Politik der "Security of Supply" beachtet werden. Fernwärme ist ein Instrument der volkswirtschaftlichen Diversifizierung der Primärenergiequellen und ein Instrument für die Umsetzung eines sinnvollen Energiemixes.
  9. Die Frage der Fernkälte muss weiterbearbeitet werden.
  10. Spezielle Fördermechanismen sollen den Ausbau der Fernwärme und -kälte unterstützen.
  11. Selbstverständlich werden nicht nur die Interessen der Branche, sondern auch die Interessen einzelner Mitgliedsunternehmen berücksichtigt.