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Staatliche Umweltschutzbeihilfen

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Staatliche Umweltschutzbeihilfen

Die Kommission hat am 23. Januar 2008 neue Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen verabschiedet, die den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung einer nachhaltigen europäischen Klimaschutz- und Energiepolitik helfen werden. Gegenüber den Leitlinien von 2001 wird der Anwendungsbereich von Beihilfeprojekten erweitert und die Beihilfeintensität erhöht. Die Leitlinien legen neuen Bedingungen für staatliche Beihilfemaßnahmen zugunsten des Umweltschutzes fest und schaffen eine Balance zwischen Umweltvorteilen und möglichst geringen Wettbewerbsverzerrungen. Nach Abschnitt 1.5.7 dürfen für Fernwärme und KWK staatliche Umweltbeihilfen gewährt werden:

"In den Fällen, in denen Fernwärme bei der Wärmeerzeugung und -verteilung die umweltverträglichere und energiesparendere, aber auch teurere Lösung ist, dürfen staatliche Beihilfen daher als Anreiz zur Erfüllung von Umweltzielen gewährt werden."

KWK-Anlagen, die beihilfefähig sind, müssen nach 3.1.7. allerdings hocheffizient entsprechend der KWK-Richtlinie sein.