Passwort vergessen?

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden Ihnen umgehend per E-Mail zugesandt.

Zurück zum Anmeldeformular

Der Begriff der Fernwärme

Energiewirtschaft, Recht & Politik / Recht / AVBFernwärmeV und FFVAV / Der Begriff der Fernwärme

Der Begriff der Fernwärme

Fernwärme ist Wärme beliebiger Herkunft, die mit Hilfe eines Trägermediums (meistens Heizwasser oder Dampf) gewerblich aufgrund eines Vertrages gegen Entgelt geliefert wird und mit deren Lieferung keine eigenen mietrechlichen Nebenverpflichtungen erfüllt werden. Der Rechtbegriff der Fernwärme ist daher weit. Er erfasst die klassische Fernwärme, die sog. Nahwärme und das sog. Wärme-Contracting. Nach der Rechtsprechung kommt hinzu, dass der Wärmelieferant hohe Investitionen vorzunehmen hat, um seine Vertragspflicht erfüllen zu können. Daher unterfallen der Rechtsprechung zufolge Fälle des sog. Betriebsführungs-Contracting nicht unter den Begriff der Fernwärme.

Aus der Rechtsprechung

Aus der Literatur