BGH-Urteil vom 13. Juni 2007
Keine Monopole im Wärmemarkt
Mit dem Urteil stellt der BGH fest, dass Tarifpreiserhöhungen bei Gas gemäß § 315 BGB der Billigkeitskontrolle unterliegen können. Dies ist bei Fernwärme anders, weil sich die Preiserhöhung nach § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV richtet. Für die Fernwärme ist das Urteil wichtig, weil auf dem Wärmemarkt keine Monopolstellung einzelner Wärme- oder Gasversorger besteht (vgl. Rdnr. 34 des Urteils), wenn nicht ausnahmsweise ein Anschluss- und Benutzungszwang gegeben ist.
Das Urteil kann deshalb gut als Argumentationshilfe gegenüber den Kartellämtern eingesetzt werden.