Im Fernwärmeversorgungsvertrag sind vor allem folgende Punkte zu regeln:
- die Art des Wärmeträgers
- die Menge der zu liefernden Wärme
- der Ort der Versorgung und die exakte Übergabestelle der Wärme
- die technischen Anschlussbedingungen,
- der Wärmepreis (Grund-/Leistungspreis, Arbeitspreis, Baukostenzuschuss, Hausanschlusskostenbeitrag usw.)
- die Preisänderungsklausel,
- das Zutrittsrecht
- die Vertragslaufzeit (der Höchstrahmen des § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist durch vertragliche Regelung auszufüllen)
Der AGFW hat für seine Mitglieder Musterverträge erstellt.