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Preisänderungsklauseln

Energiewirtschaft, Recht & Politik / Recht / Preisänderungsklauseln

Preisänderungsklauseln

1. Überblick

Fernwärmeversorgungsverträge sind langfristige Verträge. Bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV) kann der ursprünglich vereinbarte Preis nicht über die gesamte Vertragsdauer fortgelten. Der Gesetzgeber wollte jedoch nicht, dass das Fernwärmeversorgungs-unternehmen den Preis einseitig bestimmen kann. Vielmehr sollen Preisanpassungen auf einer beiderseits vereinbarten Grundlage - der sog. Preisänderungsklausel - erfolgen. Mithilfe einer solche Klausel kann je nach Entwicklung der Umstände entweder der Kunde die Senkung der Preise oder das Versorgungsunternehmen die Erhöhung dder Preise verlangen. Den gesetzlichen Rahmen einer solchen Preisänderungsklausel hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV geregelt.

Danach müssen Preisänderungsklauseln so ausgestaltet sein, dass sie die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen und die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Die Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV müssen eingehalten werden, andernfalls ist die Preisänderungsklausel unwirksam. Mithin bestimmen die Parameter der Preisänderungsklausel, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Preise erhöht werden können bzw. gesenkt werden müssen.
 

2. Gerichtliche Kontrolle der Preisänderungsklauseln

Die Wirksamkeit der vereinbarten Preisänderungsklauseln wird durch die Gerichte am Maßstab des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV kontrolliert. Eine zusätzliche Kontrolle am Maßstab des § 307 BGB findet nicht statt, da § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV als spezielle Regelung vorgeht. Wegweisende Entscheidungen sind die folgenden vier Urteile des BGH:

- BGH, Urteil vom 6. April 2011, VIII ZR 66/09

- BGH, Urteil vom 6. April 2011, VIII ZR 273/09

- BGH, Urteil vom 13. Juli 2011, VIII ZR 339/10

- BGH, Urteil vom 25. Juni 2014, VIII ZR 344/13

In Rechtswissenschaft und Rechtsprechung wird derzeit lebhaft diskutiert, inwieweit bestimmte Preisänderungsklauseln den abstrakten Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV Stand halten. Einen Überblick über die veröffentlichen Beiträge und Entscheidungen enthält der Quellenvermerk.
 

3. Empfehlungen des AGFW-Projektkreises "Preisänderungsklauseln"

Der Projektkreis "Preisänderungsklauseln" des AGFW beobachtet und analysiert die aktuellen Entwicklungen in Literatur und Rechtsprechung. Der Projektkreis veröffentlicht dazu regelmäßig Empfehlungen für die Gestaltung von Preisänderungsklauseln.

- Empfehlung für die Abbildung der Verhältnisse auf dem Wärmemarkt vom
  25.04.2013 (nur für Mitglieder)

- Empfehlung für die Verfahrensweise bei Umbasierungen von Indizes des
  Statistischen Bundesamts vom 10.07.2013 (nur für Mitglieder)

- Empfehlung für die Einführung neuer Preisänderungsklauseln in
  Fernwärmeversorgungsverträgen vom 7.11.2013 (nur für Mitglieder)

- Empfehlung für die transparente Gestaltung von Preisänderungsklauseln vom
  7.11.2013 (nur für Mitglieder)

- Empfehlung zur Abbildung der CO2-Zertifkatekosten in Preisgleitklauseln vom
  1.7.2014 (nur für Mitglieder)