Studie zu Wärmenetzen: Bis 2030 müssen 43,5 Milliarden Euro in die Fernwärme investiert werden
Beauftragt wurde die Aktualisierung des Gutachtens „Perspektive der Fernwärme – Aus- und Umbau städtischer Fernwärme als Beitrag einer sozial-ökologischen Wärmepolitik“ (von 2020) vom AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Im Vergleich zur ursprünglichen Studie erhöht sich der Investitionsbedarf bis 2030 um 10,6 Milliarden Euro (im Jahr 2020 ging das Gutachten noch von 32,9 Milliarden Euro aus). Aufgrund des verzögerten Inkrafttretens der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) im Herbst 2022 müssen diese Investitionen nunmehr in den bis 2030 verbleibenden sieben Jahren getätigt werden. Der jährliche Förderbedarf beträgt damit etwa 3,4 Milliarden Euro.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist inhaltlich gut, aber nicht auskömmlich finanziert. Die bisherige „Bundesförderung für Effiziente Wärmenetze“ ist bis Ende 2028 befristet und insgesamt mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet. Das reicht bei weitem nicht aus, damit die Wärmenetze ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten.
„Das Gutachten verdeutlicht das hohe Investitionsvolumen, das die Branche in den kommenden Jahrzehnten stemmen muss“, ordnet AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch die Ergebnisse ein. „Ein passender Förderrahmen ist eine zentrale Voraussetzung. Die BEW muss daher mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) verlängert werden. Genau das haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Zuge des Fernwärme-Gipfels im Juni 2023 mit den Verbänden der Energie- und Fernwärmewirtschaft auch vereinbart“, so Lutsch weiter.
In Hinblick auf den Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt und die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds halten es die Verbände daher für erforderlich, die konkrete finanzielle Ausstattung der KTF-finanzierten Förderprogramme möglichst zeitnah nachzureichen. Äußerst kritisch ist, dass die Zukunft des Klima- und Transformationsfonds und damit auch der KTF-finanzierten Förderprogramme über 2025 hinaus im Unklaren bleibt.
Klimaneutraler Energiemix und ein massiver Ausbau der Fernwärme
Bis zum Jahr 2045 werden 3,6 Millionen Wohngebäude, das entspricht 14 Millionen Wohneinheiten, mit Fernwärme versorgt. Der Erzeugungs- und Brennstoffmix in der Fernwärme wird bis dahin sukzessiv auf Klimaneutralität umgestellt. Dafür steht ein breiter Technologiemix aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zur Verfügung, der standortspezifisch erschlossen werden muss. „Welche Potenziale vor Ort zu Verfügung stehen, wird im Kontext der Wärmeplanung identifiziert“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Bundesweit werden bis Juni 2026 beziehungsweise Juni 2028 die Wärmepläne erstellt. Wir sehen, dass die Fernwärme in den Plänen vielerorts eine Schlüsselrolle einnimmt. Die bloße Aufstellung der Pläne reicht aber nicht – sie müssen auch umgesetzt werden. Viele Stadtwerke unterstützen ihre Kommunen dabei und fordern von der Politik zurecht verlässliche Rahmenbedingungen ein. Dazu gehört eben auch eine verlässliche Förderung durch das BEW: Wir brauchen 3,4 Milliarden Euro pro Jahr bis Mitte der 2030er Jahre.“
Zusätzlich zum Betrachtungszeitraum bis 2030 zeigt das Gutachten einen vollständigen Transformationspfad der Fernwärme hin zur Klimaneutralität 2045 auf, inklusive Investitionskosten und erforderlichen Fördermitteln.
Hintergrund politisches Ziel:
Bis 2030 soll der Anteil der aus erneuerbaren Energien und unvermeidbaren Abwärme erzeugten Fernwärme auf 50 Prozent erhöht werden. Außerdem sollen mittelfristig jährlich mindestens 100.000 Gebäude neu an die Fernwärme angeschlossen werden. Diese Ziele sind erforderlich, um die Klimaziele zu erreichen. Bis 2030 sollen die Emissionen bundesweit im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent reduziert werden.