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Dezentrale Wärmeeinbindung

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Dezentrale Wärmeeinbindung

Die strategische Ausrichtung auf „Klimaneutrale Fernwärme“ forciert auch Überlegungen zur Einbindung von regenerativ erzeugter Wärme bzw.  Überschusswärme aus kundeneigenen Wärmeerzeugungsanlagen in Wärmenetze.

Im Projekt DELFIN wurden verschiedenen Szenarien der Einbindung volatiler Erzeugereinheiten simuliert und die Belastbarkeit der Wärmenetze anhand thermo-hydraulischer Berechnungen getestet und nach dem exergetischen Ansatz bewertet. Für die Temperaturanforderungen am Punkt der Wärmeeinbindung ergaben sich interessante Erkenntnisse, die Sie als Auszug HIER finden.

Die Einbindung von Wärme aus kundeneigenen Erzeugungseinheiten erfordert die Erarbeitung von Technischer Anschlussbedingungen (TAB). Die Gremien EK BHKW und EK Kundenanlagen ergänzten sich in der Erarbeitung des nun vorliegenden Arbeitsblattes FW 315 „TAB-Wärmeeinbindung“.

 

 

 

AGFW FW 315 „TAB-Wärmeeinbindung - Technische Anschlussbedingungen für die Übergabe von Wärme aus kundenbetriebenen Wärmeerzeugungsanlagen bis 500 kW in Fernwärmenetze“, Ausgabe 2020-04

 

 

Kurzer Überblick:

  • Die Wärmeübergabe (vorzugsweise Überschusswärme) in bestehende Fernwärmenetze erfordert einerseits die Einhaltung sicherheitstechnischer Parameter und Vorgaben, sowie andererseits die Akzeptanz wärme- und netztechnischer Restriktionen.
  • Die Technische Anschlussbedingungen (TAB) wurden als Musterwortlaut zur Anpassung auf das eigene Unternehmen erstellt. Als Vertragsbestandteil sind sie verbindlich für die mit der Planung und Errichtung beauftragten Unternehmen.
  • Der Leistungsbereich wurde auf ≤ 500kW thermisch eingegrenzt, da dies für BHKW nach 4. BImSchV als Grenze für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen definiert ist. Diese Kleinanlagen stehen im Fokus der Bemühungen einer vereinheitlichenden Betrachtung.
  • Weiterhin gilt die Steigerung der Gesamteffizienz und / oder die Erhöhung des Anteils der Wärme aus Erzeugung mit regenerativen Energien als zielführend, soweit die stabile und sichere Fernwärmeversorgung für alle Abnehmer und eine optimierte Netzaus- und -belastung gewahrt bleibt.
  • Aufgrund der nicht Vergleichbarkeit von Fernwärmenetzen und den bereits in einem Netz unterschiedlichen Betriebsbedingungen am jeweils zu nutzenden Hausanschluss (Strang, Masche, nahe zentraler Erzeuger, Netzendpunkt, etc.)  wird eine individuelle Prüfung jedes Antragstellers der Standard sein, weshalb in den TAB die vom Kunden einzureichenden Unterlagen sehr detailliert aufgeführt sind.

Das Arbeitsblatt AGFW FW 315 kann HIER bezogen werden.

Stand:  30.06.2023-UW