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Konditionierung

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Konditionierung

In der Fernwärme werden Markierungsmittel zur Leckageortung in Fernwärmehausstationen eingesetzt, wenn der Netzdruck höher ist als der Anlagendruck der Kundenanlage und des Trinkwassers.

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AGFW hat die Wiedereinstufung des Fernheizwassers-Markierungsmittels URANIN in WGK 1 erreicht.

Uranin wird zur Markierung von Fernheizwässern und Oberflächengewässern eingesetzt. In der Fernwärme dient es der Leckageortung in Kundenanlagen.

Der AGFW hat nun erreicht, dass die zwischenzeitliche fatale Hochstufung des Markierungsmittels Uranin in WGK2 auf WGK 1 zurückgestuft wurde. Ein großer Erfolg für die Branche!

Das UBA hatte die Einstufung von Uranin in die Gruppe der Farbstoffe pauschal vorgenommen und vor einiger Zeit die Farbstoffe in WGK 2 eingestuft. Dadurch rutschte auch Uranin automatisch in WGK 2 – ohne, dass es neue Untersuchungen zur Gefährdungsbeurteilung gegeben hätte.

Das fiel unserem Gremium PK „Wasseraufbereitung in Fernwärmenetzen“ auf und Frau Dipl. Chem. Ulrike Wagner intervenierte sofort und sprach mit dem deutschen Hersteller MERCK. Die Firma Merck prüfte den Sachverhalt und konnte aufgrund der vorliegenden Langzeiterkenntnisse eine Selbsteinstufung – und in diesem Falle –Umstufung des Stoffes in WGK 1 vornehmen.
Das neue Datenblatt können Sie HIER abrufen.

Warum ist das wichtig für die Branche?
Das Markierungsmittel Uranin hat sich seit Jahrzehnten zur Leckageortung in Fernwärmenetzen bewährt. Eine höhere Wassergefährdungsklasse hätte die weitere Verwendung in Frage gestellt.

Wie gefährlich ist Uranin?
Als Feststoff wird es bereits in die niedrigste Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft. In Fernheizwässer wird Uranin < 3% dosiert und gilt damit laut AbwV als „nicht wassergefährdend“.

Ein einfacher Vergleich:

Akute Toxizität Uranin              6.720 mg/kg Ratte,
Akute Toxizität Kochsalz          3.000 mg/l/kg Ratte

Das heißt: Selbst Kochsalz hat eine höhere Toxizität als Uranin.

Stand: 11.02.2021-UW

Das Kreislaufwasser in Fernwärmenetzen ist im Regelbetrieb sauerstofffrei und alkalisch. Es ist „reaktionsträge“.

Zur Einhaltung der Richtwerte gemäß FW 510 sind  nur Alkalisierungsmittel notwendigerweise zuzusetzen, da der pH-Wert von mindestens 9.0 nicht ohne sie erreichbar ist.

Alle anderen Richtwerte und Beurteilungsparameter sind nur durch Entziehen der Stoffe aus dem Kreislaufwasser und Ergänzungswasser zu erreichen (Sauerstoff durch Entgasung, Härte durch Enthärtung, Leitfähigkeit und Überschreitung ionogener Bestandteile durch Entsalzung, Magnetit durch Filtration)

Die Anwendung von Einzelchemikalien ist aus Sicht des Verbandes gegenüber der Anwendung von Kombinationsprodukten empfehlenswert. Die Einstellung des pH-Wertes ist möglich, ohne auf andere mögliche Nebeneffekte Rücksicht zu nehmen.

Alle am Markt befindlichen Konditionierungschemikalien sollten vor Ihrer Anwendung auf Ihre Auswirkungen auf das Netz geprüft werden. Das  Sicherheitsdatenblatt gibt hier nur erste Anhaltspunkte.

Stand: 18.06.2020-UW